Bild: Keine Patente auf Saatgut!
In Europa dürfen keine Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt werden. Dies hat die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) entschieden. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein und betrifft auch die Schweiz, da die vom EPA erteilten Patente auch in unserem Land gültig sind.
Im Jahr 2015 sah die Situation noch nicht so rosig aus: im Gegensatz zum europäischen Patentrecht, das die Patentierung konventioneller Züchtungsverfahren verbietet, entschied die Grosse Beschwerdekammer damals, dass Pflanzen und Tiere, welche durch solche Verfahren entstanden sind, patentiert werden können. Als Folge dieser widersprüchlichen Entscheidung wurden etwa 100 Patentanmeldungen beim EPA eingereicht, unter anderen auf Paprika, Mais, Tomaten, Brokkoli, Kartoffeln oder Gerste. Bei den Tieren wurden Patente auf Kühe, Schafe und Schweine beantragt. Würden diese konventionell gezüchteten Pflanzen und Tiere als "Erfindungen" tatsächlich patentiert, könnten sie ohne die Genehmigung der Patentinhaber nicht für die weitere Züchtung verwendet werden. Diese inakzeptable Situation hat zu zahlreichen Widerständen geführt.
Zudem sind die jüngsten Patente immer breiter geworden. Sie betreffen nicht nur das Saatgut, sondern beispielsweise auch die Erntemethode einer Brokkoli-Sorte oder die Herstellung von Bier. Sie tendieren dazu, Innovationen in der Pflanzenzüchtung zu reduzieren und die Nahrungsmittelproduktion zu behindern. Darüber hinaus schränken sie die Rechte der LandwirtInnen ein. Denn es steht ihnen nicht mehr frei, Saatgut aus einer Ernte wiederzuverwenden und auszutauschen. Der Zugang zur biologischen Vielfalt ist jedoch für die Züchtung unerlässlich und darf nicht durch Patentinhaber kontrolliert oder blockiert werden.
Mit dem jetzigen Verbot hat das EPA nach vielen Jahren der Rechtsunsicherheit eine erfreuliche Entscheidung getroffen. Diese steht im Einklang mit der Auslegung des Patentrechts, welche 2017 von den Regierungen der 38 Mitgliedstaaten des EPA verabschiedet wurde. Doch es ist weiterhin Vorsicht geboten. Einerseits sind Patentanmeldungen, die vor Juli 2017 eingereicht wurden, vom Geltungsbereich des Urteils ausgenommen. Andererseits bestehen weiterhin Schlupflöcher, welche von grossen Konzernen wie Bayer ausgenützt werden könnten. Auch gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere dürfen weiterhin patentiert werden. Deshalb braucht es dringend politische Entscheidungen, um auch diese Lücken zu schliessen. Unter anderen müssen die Unterschiede zwischen technischen Erfindungen und den Methoden der konventionellen Züchtung klar definiert werden, schreibt Keine Patente auf Saatgut! in einem aktuellen Bericht. Auch der grundlegende Unterschied zwischen Gentechnik und herkömmlichen Züchtung muss in eindeutigen Regeln des EPA zum Ausdruck kommen. Zusammen mit einer Koalition von einem Dutzend europäischen Organisationen fordert Keine Patente auf Saatgut!, dass die notwendigen Entscheidungen noch vor Ende 2020 getroffen werden. Bis dahin sollen alle entsprechenden Patentverfahren ausgesetzt bleiben.
Am Ursprung dieses Privatisierungswahns steht die gentechnische Veränderung von Pflanzen. Ein Prozess, der sich tendenziell beschleunigt. Die neuen gentechnischen Verfahren ermöglichen es, eine breite Palette von Pflanzen- aber auch Tierarten rasch zu modifizieren und diese anschliessend als technische Erfindungen zu patentieren. Parallel dazu werden immer weniger Sorten für die Züchtung verfügbar.
Der Wettlauf um die Privatisierung des Lebens betrifft auch die Schweiz, da sie weitgehend den Richtlinien des EPA folgt. Noch dieses Jahr wird der Bundesrat über die Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren entscheiden. Um unsere Ernährungssouveränität zu sichern, wäre eine Revision des Patentgesetzes nötig. Um diese besorgniserregende Privatisierung von Lebewesen etwas abzuschwächen, wäre zudem ein Verbot von Patenten auf Pflanzen und Tiere wünschenswert, welches auch gentechnische Veränderungen umfasst.