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Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) hat am 25. Februar ihre Stellungnahme zur Änderung des Gentechnikgesetzes und zur Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen veröffentlicht. Die Unterzeichnenden kritisieren, dass der Bundesrat gesetzliche Erleichterungen für die Produkte bestimmter gentechnischen Verfahren ablehnt. Laut SCNAT greife das geltende Gentechnikgesetz zu kurz und erlaube keine verantwortungsvolle und inklusive Nutzung der neuen gentechnischen Verfahren. Das Pikante daran: die vom Forum Genforschung der SCNAT initiierte Stellungnahme soll die Meinung der gesamten SCNAT repräsentieren. Doch Forschende, die der Gentechnik kritisch gegenüberstehen wurden in die Unterschriftensammlung nicht miteinbezogen, wie die SAG die Information aus gentechnikkritischen Forschungskreisen erreichte. Pro-Gentech Lobbyisten ernennen sich selbst zu Repräsentanten der Wissenschaft, obwohl sie nur einen kleinen Teil der Akademien ausmachen.

Das Forum Genforschung ist eine Plattform der SCNAT, die sich mit Entwicklungen in der Genforschung und ihren Auswirkungen auf die Gesellschaft befasst, wobei sie diese, laut Statuten «so objektiv wie möglich behandelt». Dies scheint ihnen leider kaum zu gelingen. Stattdessen rücken wirtschaftliche Eigeninteressen in den Vordergrund.

So erachtet das Forum im Gegensatz zum Bundesrat «die naturwissenschaftlichen Grundlagen als ausreichend, um bereits heute die Risiken der neuen gentechnischen Verfahren soweit zu beurteilen, dass risikobasierte Anpassungen des Gentechnikrechts möglich sind», wie in der Stellungnahme steht. Die Praxis zeigt jedoch das Gegenteil: sogar bei der klassischen Gentechnik, bei der bereits 30 Jahre Erfahrung besteht, werden die Risiken nur ungenügend eruiert, wie das internationale Forschungsprojekt RAGES bestätigt. Vor allem mangelt es an Langzeitstudien. Die sich dynamisch entwickelnden Genomeditierungsverfahren verfügen über gar keine Geschichte der sicheren Nutzung. Dass die Genschere unbeabsichtigte Nebeneffekte verursacht, die sich erst nach längerer Zeit manifestieren, belegen immer mehr Studien. Verbreiten sich diese Genkonstrukte aber in der Umwelt ist es bereits zu spät, um diese zurückzuholen.

Strenge Regulierung fördert die Entwicklung von nachhaltigeren Alternativen

Weiter behaupten die Autoren der Stellungnahme des Forums Genforschung, dass eine strenge Regulierung Innovationen negativ beeinflussen könnte. Doch gerade die vorschnelle Anwendung und der Mangel an kritischer Bewertung von theoretisch auf Machbarkeit überprüften, sogenannten «Proof-of-Concept» Biotechnologien ist der wichtigste Faktor, der die Innovation verzögert und das öffentliche Vertrauen gefährdet. Dies zeigt ein aktueller Artikel von Biotechnologen in Nature Reviews. Neue Anwendungen der Genschere CRISPR/Cas werden oft an Modellpflanzen oder unter unnatürlichen, standardisierten Bedingungen getestet. Aus solchen laborgestützten Experimenten entstehen Hypothesen zur Anwendung dieser Ergebnisse auf Kulturpflanzen. Oft zeigen sich aber die Grenzen der neuen Technologien erst dann, wenn die darauf basierenden Produkte bereits angebaut und verkauft werden. Werden die neuen gentechnischen Verfahren nicht streng reguliert, kann dieser natürliche, selbstkorrigierende Prozess der wissenschaftlichen Innovation Umwelt und Gesundheit gefährden und zu erheblichen Verlusten seitens der Nutzer der so entstandenen Produkte führen, wie dies die Autoren des Artikels in Nature Communications auch bestätigen. Eine strenge Regulierung ermöglicht zudem die Innovation in anderen Bereichen, wie beispielsweise der Agrarökologie, die auch laut Weltklimarat und der Welternährungsorganisation FAO nachhaltigere Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft bietet.

Genomeditierung – Deregulierung rechtlich nicht gestützt

Gegen eine Lockerung des Gentechnikgesetzes sprechen zudem rechtliche Argumente, wie Christoph Errass, Titularprofessor für öffentliches Recht an der Universität St Gallen in seinem neuen Beitrag im Jusletter1 erörtert. Befürworter einer solchen Lockerung stützen sich auf die Bestimmung in Anhang I der Freisetzungsverordnung, wonach Mutageneseverfahren nicht als gentechnische Verfahren gelten. Dieser Ausschluss ist jedoch nur soweit zulässig als sie, wie es in der EU der Fall ist, eine Geschichte der sicheren Nutzung aufweisen. Diese risikorechtliche Begründung gilt also für die neuen gentechnischen Verfahren nicht, weil in ihrem Fall kein langfristiges Risikowissen besteht. Dies entspricht auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Juli 2018. Dass ein punktgenaues, präzises Auslösen verschiedener Mutationen nicht zwangsläufig ein geringeres Vorkommen unvorhergesehenen Risiken und Nebeneffekten verhindert, zeigen immer mehr Studien. Die Gesundheit und die Wahlfreiheit der Konsumierenden, sowie der Schutz der Umwelt kann nur beibehalten werden, wenn auch die Genomeditierungsverfahren unter das schweizerische Gentechnologierecht fallen. Eine vorschnelle Zulassung der Produkte der neuen Gentechnologien mit ungenügender Risikoforschung dient lediglich der gewinnorientierten Marktstrategie der Agrarindustrie, die damit die Risiken wieder mal auf die Konsumenten auslagern will, ohne Verantwortung dafür übernehmen zu wollen.

1Christoph Errass 2021 Genome Editing und kein Ende. Jusletter 22 Februar 2021.

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