180821rapsRaps­samen sind im Boden jahrelang keimfähig. Verunreini­gungen sind beim Raps nicht rückholbar. Bild: Clipdealer

Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat aktuell einen Bescheid zurückgenommen, in dem es 2015 einen mit einem neuen Gentechnik-Verfahren hergestellten herbizidresistenten Raps der Firma CIBUS nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes eingestuft hatte. Gegen diesen Bescheid des BVL hatte ein Bündnis aus zahlreichen deutschen Landwirtschafts-, Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Verbänden mit Saatgut-Initiativen Widerspruch und Klage erhoben.

Die Aufhebung des Bescheids des BVL zum CIBUS-Raps ist ein Erfolg für die gentechnikfreie Saatgutzüchtung, Landwirtschaft und Lebensmit­tel­erzeugung. «Es lohnt sich, nach wissenschaftlichen und recht­li­chen Maßstäben Ent­schei­dun­gen der Bundesämter und der Bundesregierung zu hinter­fra­gen. Ohne den Wider­spruch und die Klage von Verbänden und Unternehmen wäre der Gentechnik-CIBUS-Raps, der mit einem der neuen Gen­technik-Verfahren erzeugt wurde, ohne Auf­lagen und ohne Trans­pa­renz freigesetzt oder angebaut worden», kommentiert Elisabeth Waizenegger, Bäuerin und Vorstandsmitglied der Arbeits­gemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). 

Auch auf die neuen Gentechnik-Verfahren sei das Vor­sor­geprinzip anzuwenden, denn auch sie bergen Risiken für Mensch und Natur, heisst es beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), einem der Kläger. Zulassungs­verfahren mit umfassender Untersuchung möglicher Risiken und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen seien notwendig, nur so könne die Wahlfreiheit für Verbraucher gesichert werden.