9.3.2011 | Futtermittel

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Bild: www.lid.ch

Vertreter der EU-Mitgliedsländer hatten im Februar 2011 den Plänen der Kommission zugestimmt, wonach Futtermittel künftig mit GVO verunreinigt sein dürfen, sofern die GVO die technische Nachweisgrenze von 0,1 Prozent nicht überschreiten. In der Schweiz sind Futtermittel mit unbeabsichtigten Spuren nicht zugelassener GVO zugelassen, wenn deren Anteil höchstens 0,5 Massenprozent beträgt. Zudem muss belegt werden, dass geeignete Massnahmen zur Vermeidung der unerwünschten Verunreinigungen ergriffen wurden und der GVO beispielsweise in der EU zugelassen ist. Während also in der Schweiz die Nulltoleranz bereits seit einigen Jahren aufgehoben ist, ist der Disput in Europa noch voll im Gange. Dem Entscheid der EU-Mitgliedsländer muss nämlich noch der Ministerrat zustimmen. In kritischen Kreisen regt sich Widerstand. So zeigt ein Rechtsgutachten des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND, dass die Aufhebung der Null-Toleranz gegen EU-Recht verstosse. Und der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft BÖLW rechnet vor: "Künftig soll in jeder Tonne Futtermittel bis zu 1 kg nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) vorhanden sein dürfen".

externer Link: Informationsdienst Gentechnik
externer Link: Pressemitteilung BÖLW
externer Link: Futtermittelverordnung Artikel 21b