11.02.2014 | Nanotechnologie

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Immer mehr Kosmetika enthalten Nanomaterialien. Bild: wikipedia

In der Schweiz muss gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Hersteller, Importeur und Inverkehrbringer von kosmetischen Mitteln sicherstellen, dass die von ihm in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel die gesetzlichen Anforderungen in allen Teilen erfüllen (Selbstkontrolle). Dies gilt auch für nanohaltige Kosmetika. Kosmetische Produkte, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sind nicht bewilligungspflichtig, weder durch das BLV noch durch die kantonalen Vollzugsbehörden. Für die stichprobenweise Kontrolle der im Handel befindlichen kosmetischen Mittel sind die kantonalen Vollzugsorgane zuständig. In der Schweiz müssen Nanomaterialien in Kosmetika nicht gekennzeichnet werden. Anders ist es in der EU: Hier müssen kosmetische Mittel, die Bestandteile in Form von Nanomaterialien enthalten, im Verzeichnis der Inhaltsstoffe eine entsprechende Angabe der Inhaltsstoffe enthalten.

Dem Namen dieser Bestandteile muss das Wort „Nano“ in Klammern folgen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat nun einige Fragen und Antworten zur Risikobewertung von Nanomaterialien in Kosmetika zusammengestellt. Die Antworten betreffen vor allem Sonnenschutzcremes mit Nanopartikel aus Titandioxid und Zinkoxid als UV-Filter, um die Haut vor UV-Strahlung zu schützen. Zu dieser Anwendung gibt das BfR weitgehend Entwarnung: „Obwohl das Wissen zu möglichen Risiken von Nanomaterialien zum Teil noch lückenhaft ist, ist die Wirkung von Substanzen in Nanopartikel-Grösse auf die menschliche Haut vergleichsweise gut erforscht. Gesunde Haut können die winzigen Teilchen nicht durchdringen, so dass ihr Einsatz in UV-Filtern für Sonnenschutzmittel gesundheitlich unbedenklich ist.“ Allerdings wird auch gesagt: „Bei der Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Nanopartikeln gibt es momentan noch viele offene Fragen. Weitgehend unbekannt sind die möglichen, aber experimentell nicht bewiesenen besonderen Wirkstärken von Partikeln im biologischen System, die auf deren Nanoskaligkeit beruhen.“