11.09.2013 | Nanotechnologie

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Die Motion zur gesetzlichen Regulierung der Nanotechnologie wird im Nationalrat abgelehnt.

Der Nationalrat hat eine Motion von Nationalrätin Maya Graf zu gesetzlichen Regulierungen für die Nanotechnologie gemäss dem Vorsorgenprinzip mit 115:69 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Stellungnahme im März 2012 eine Ablehnung der Motion beantragt. Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung mit dem Argument, die Nanotechnologie könne im Rahmen der bestehenden Gesetze im Bereich Chemikalien, Lebensmittel und Heilmittel geregelt werden. Die darin enthaltenen Zulassungs- und Beurteilungsverfahren könnten, auch wenn Nanomaterialien nicht explizit erwähnt werden, auf die Nanotechnologie angewendet werden. Die Bevölkerung sei gegenüber dieser Technologie sehr viel skeptischer als gemeinhin angenommen – vor allem im Bereich Nahrungsmittel, warnt die grüne Nationalrätin Aline Trede. In der EU gilt seit 11. Juli 2013 eine Deklarationspflicht für Kosmetika und ab 2014 ist eine Kennzeichnung aller Lebensmittel-Zutaten vorgeschrieben, die in Form technisch hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind. Doch darauf müssen besorgte Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz noch warten. Wie Bundesrat Berset im Nationalrat ausführte, werde man dies im Rahmen der Revision des Lebensmittelgesetzes prüfen. Eine Regelung ist damit nicht vor 2015 zu erwarten. Nach Meinung der Kritiker setzt der Bundesrat bei der Nanotechnologie zu sehr auf Selbstkontrolle von Handel und Industrie. Damit strebt er eine schwache Regulierung an („soft law“) und verpasst eine stringente und starke Regulierung mittels eines Nanotechnologiegesetzes. Wenn Bundesrat Berset meint, dass heute eine wissenschaftliche Risikobewertung von Nanomaterialien möglich ist („Actuellement, nous avons les éléments qui permettent une évaluation scientifique des risques liés aux nanomatériaux; il est possible de le faire.“), so widerspricht dies der Realität. Im Gegenteil, die wissenschaftliche Literatur zeigt heute deutlich auf, dass eine solide Risikobewertung zahlreichen technischen Mängeln und Wissenslücken unterliegt.