Foto 4xProtected Site von Agroscope in Zürich Reckenholz

Das Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich hat Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Mais und gentechnisch veränderter Gerste geplant und dazu zwei Gesuche beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Die Feldversuche sollen vom Frühling 2019 bis Herbst 2023 dauern und beide auf der Protected Site von Agroscope in Zürich Reckenholz durchgeführt werden.

Dem Mais, wie auch der Gerste wurde das Gen Lr 34 aus Weizen eingefügt, welches eine partielle, rassenunspezifische Resistenz gegen Pilzkrankheiten verleiht. Mit den Freisetzungsversuchen soll die Resistenz der transgenen Pflanzen gegen Pilzerkrankungen unter Feldbedingungen überprüft werden. Zudem sollen allfällige Auswirkungen des Transgens auf die Pflanzen untersucht werden.

Die SAG hat beide Gesuche geprüft und dazu beim BAFU eine Stellungnahme eingereicht. Sie kommt zum Schluss, dass die Versuche trotz hohen Kosten keinen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Schweizer Landwirtschaft leisten. Denn die Akzeptanz und das Marktpotenzial transgener Sorten in der Schweiz ist gering. Ausserdem stellen zwei der zu testenden Pilzkrankheiten hierzulande keine akute Gefahr dar, beziehungsweise lässt sich diese durch bereits vorhandene, resistente Nicht-GVO-Sorten und Anpassungen der Anbaubedingungen verhindern. Von den Ergebnissen und Publikationen, die aus den Versuchen resultieren, würden hauptsächlich das gesuchstellende Forschungsteam und seine Partner profitieren, da sie im Besitz eines Patentes auf das Gen Lr34 sind. 

Nach Einschätzung der SAG sind zudem wesentliche Bedingungen für die Bewilligung der Freisetzungsversuche nicht erfüllt. Die Freisetzungsverordnung verpflichtet dazu, im Rahmen von Freisetzungsversuchen mit transgenen Pflanzen das Wissen in Bezug auf die Biosicherheit zu erhöhen. Diese Anforderung erfüllen die Versuche in der jetzigen Form nicht. Untersuchungen zu den Auswirkungen von transgenen Organismen auf Nicht-Ziel-Organismen wäre zwar ein wichtiger Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit. Die Beschränkung auf Mykorrhiza-Pilze, erscheint nicht geeignet, da ungeklärt ist ob das Lr34 Gen in den Wurzeln tatsächlich exprimiert wird. Die SAG fordert deshalb das BAFU als Bewilligungsbehörde dazu auf sicherzustellen, dass diese Frage vor einer Bewilligung des Gesuchs geklärt wird. Sollte das Gen nicht in den Wurzeln der beiden Pflanzen exprimiert werden, müssten die Gesuchstellern einen alternativen Vorschlag für die Biosicherheitsforschung unterbreiten. Zudem mangelt es an einem genauen Protokoll zur Durchführung dieser Experimente.

Ausserdem müsste laut Gentechnikgesetz die Verbreitung der gentechnisch veränderten Organismen und ihrer neuen Eigenschaften in der Umwelt ausgeschlossen werden. Die SAG erachtet die von den Gesuchstellern vorgeschlagenen Schutzmassnahmen als ungenügend. Die beschriebenen Isolationsdistanzen richten sich nach Kontaminationsgrenzwerten, die sich auf zugelassene GVOs beziehen. Dies ist besonders beim Gesuch mit transgenem Mais problematisch, denn diese windbestäubte Pflanze produziert enorme Mengen an Pollen, die kilometerweit verfrachtet werden. Da es hierzulande ein Anbaumoratorium auf gentechnisch veränderte Pflanzen besteht, gilt die Nulltoleranz. Im Falle einer Kontamination wären landwirtschaftliche Betriebe daher mit erheblichen wirtschaftlichen Verlusten konfrontiert. Deshalb fordert die SAG höhere Isolationsabstände und beim Mais die Entfernung der Fahnen, damit kein Pollenflug stattfinden kann. Auch der Isolationsabstand zu umliegenden, schützenswerten Gebieten wie das Smaragdgebiet Chatzensee erachtet die SAG als ungenügend.

Mais ist zudem eine Trachtpflanze für Bienen, die auf der Futtersuche mehrere Kilometer hinterlegen. Dass kein Schadenszenario für Einträge von Maispollen im Honig vorgesehen ist, muss als weiterer grosser Mangel des Gesuchs eingestuft werden. Die betroffenen Imker wurden nicht im Voraus über die geplanten Versuche informiert. Da mit gentechnisch verändertem Pollen verunreinigter Honig vernichtet werden muss, haben nun die Imker, die im Umfeld der Protected site tätig sind, Einsprache gegen die Versuche erhoben.