24.11.2010 | Europa

leipzig

Bild: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
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Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat das Urteil zu einer Klage des Landes Sachsen-Anhalt zum deutschen Gentechnikgesetz gefällt. Gegenstand der Klage war die Überprüfung der Vereinbarkeit des Gentechnikgesetzes mit dem Grundgesetz. Die Klägerin war der Meinung, dass das Standortregister, in dem Flächen verzeichnet sind, auf denen Gentechnik-Anbau stattfindet, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit sowie den Eigentumsschutz verletze. Durch das Standortregister würden zudem Feldzerstörungen begünstigt. Ausserdem sei das Haftungsrisiko einseitig auf die Verwender von Gentech-Pflanzen verlagert. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die strengen Regeln für den Anbau von Gentech-Pflanzen in Deutschland rechtlich zulässig sind und damit die Klage abgewiesen. So gilt beispielsweise weiterhin, dass Landwirte zahlen müssen, wenn Pollen ihrer Gentech-Pflanzen ein Nachbarfeld verunreinigen.

externer Link: Süddeutsche Zeitung
externer Link: Der Spiegel
externer Link: Informationsdienst Gentechnik