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Im Zoo Basel und im Berner Tierpark Dählhölzli sollen Vögel mit einem gentechnisch veränderten Impfstoff gegen die Vogelgrippe geimpft werden können. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat einen Freisetzungsversuch des Instituts für Virologie und Immunologie (IVI) ab kommendem Herbst bis Herbst 2026, vorbehältlich der Zustimmung der betroffenen Kantone, bewilligt. Dieses muss als Bewilligungsinhaber während der Versuche Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt zu garantieren, weshalb auch Netze zur Verhinderung des Kontakts mit Wildvögeln gespannt werden. Die Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit EFBS und die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH begrüssen den Impfstoff. Die EKAH sieht darin einen Beitrag zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlustes, da in Zoos seltene Vögel gehalten werden.

Der Versuch dient auch zur Untersuchung von Biosicherheitsaspekten. So soll unter anderem der bisher beobachtete Umstand überprüft werden, dass das inaktive Impfstoffvirus nicht ausgeschieden wird.

In Europa gab es seit 2021 Tausende von Vogelgrippe-Ausbrüchen. Auch in der Schweiz wurden wiederholt Ausbrüche registriert, sowohl bei Wildvögeln als auch bei Hausgeflügel. Hausgeflügel durfte zum Schutz vor Ansteckungen bis am 1. Mai nicht auf die Weide.

Der Impfstoff selbst besteht aus einem Träger-Virus (Vesikuläres Stomatitis-Virus VSV, Erreger der Vesikulärstomatitis), dem ein Fremdgen aus dem H5N1 Vogelgrippevirus eingefügt wurde. Dem Trägervirus wurde ein Gen gelöscht, damit es sich nicht mehr vermehren kann. Deshalb und weil Vögel nicht von diesem Virus befallen werden*, wird eine Weiterverbreitung durch selbständige Vermehrung oder durch Rekombination** mit einem vermehrungsfähigen Wildtyp des Virus mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Im Labor waren zwar Viren des Wildtyps auch in Vogelzellen vermehrungsfähig. Das stellt theoretisch ein Biosicherheitsproblem dar, wird aber aufgrund des zuvor beschriebenen Übertragungsweges als sehr klein eingestuft.

Das eingefügte Fremdgen des Vogelgrippevirus kodiert für ein Oberflächenprotein des Vogelgrippevirus, um eine spezifische Immunantwort zu aktivieren. Die so veränderten VSV werden anschliessend in nicht gentechnisch veränderten Säugerzellen vermehrt und gereinigt, damit einzig noch Viruspartikel verbleiben. Die Viruspartikel werden dann den Vögeln gespritzt.

Die Impfung soll die Zwangseinstallung oder das massenhafte Keulen der Tiere verhindern. Beide Prozesse sind aus ethischen und Tierwohlgründen umstritten. Klassische Impfstoffe sind keine zugelassen, weil sie keine serologische Unterscheidung zwischen geimpften und ungeimpften Tieren erlauben. Zudem besteht ein Biosicherheitsproblem bei der Vogelgrippe da diese auf den Menschen übertragen werden und tödlich verlaufen kann. Eine Impfung gegen Ebola, die auf ähnlicher Basis entstanden ist, wurde 2019 in der EU für den Menschen zugelassen.


*) Die vesikuläre Stomatitis wird von Sandfliegen an Säugetiere (Huftiere) weitergegeben und ist im Verlauf in der Regel gutartig mit spontaner Heilung nach zwei bis drei Wochen. Sie ist insbesondere wegen ihrer Übertragbarkeit auf den Menschen (Zoonose) und ihrer Ähnlichkeit mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) von Bedeutung und zählt deshalb zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.

**) Rekombination: hier Einbau von Erbinformationen des gentechnischen veränderten Virus in den natürlich vorkommenden Wildtyp