Patente auf Schimpansen gelten nicht mehr. Bild: Shutterstock
Das europäische Patentamt (EPA) hat zwei Patente auf gentechnisch veränderte Menschenaffen für ungültig erklärt. Ein grosser Erfolg für ein breites Bündnis von Tier- und Umweltschutzorganisationen – darunter auch die SAG –, welches jahrelang gegen diese Patente gekämpft hat, mit dem Ziel, den Missbrauch von Tieren als Versuchsobjekte zu stoppen.
Bei ihrem Entscheid verwies die Technische Beschwerdekammer als gerichtliche Instanz des EPA auf eine Regel, welche die Patentierung der genetischen Veränderung von Tieren verbietet, wenn diese Tierleid ohne wesentlichen medizinischen Nutzen verursacht. Ein solcher Nutzen war bei den betroffenen Ansprüchen jedoch nicht vorhanden. Dass Patentansprüche auf gentechnisch veränderte Versuchstiere aus ethischen Gründen zurückgenommen wurden, ist ohne Beispiel. Im Bereich der Landwirtschaft verhindert dieser Entscheid Patente auf Nutztiere, beispielsweise auf Kühe oder Schweine, da hier kein medizinisches Nutzen zu erwarten ist. Gentechnisch veränderte Nutztiere sind zwar in der Schweiz zurzeit verboten, weltweit geraten aber mit den neuen gentechnischen Verfahren aktuell wieder immer mehr Tierarten ins Visier der Gentechnologie. Auch Primaten, die über ein menschenähnliches Bewusstsein verfügen, sind als Versuchskaninchen von gentechnischen Manipulationen betroffen. Etliche Firmen haben darin ein profitables Geschäftsfeld entdeckt. Der Entscheid des EPA ist deshalb auch aus der Sicht der SAG ein begrüssenswerter Meilenstein. Er übermittelt eine wichtige Botschaft: mit Tierleid darf keinen Profit gemacht werden.