Indische Frauen in einem Baumwoll-Feld. Bild: clipdealer
Die Vermehrung und Züchtung gentechnisch veränderter Pflanzen wie beispielsweise Bt-Baumwolle bleiben in Indien erlaubt. Das hat das höchste Gericht in New Delhi, das Delhi High Court, entschieden. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Monsanto wehrt sich dagegen. Indische Saatgut-Aktivisten freuen sich derweil über den „Sieg für die Saatgutfreiheit“.
Der Streit um Patente hatte begonnen, nachdem das indische Saatgutunternehmen „Nuziveedu“ die Zahlung der Lizenzgebühren an Monsanto für die Vermehrung von Baumwolle mit Bt-Technologie verweigerte. Das Unternehmen zweifelte die Rechtmässigkeit des Patents an und bekam vom High Court Recht. Die Richter urteilten, dass der entscheidende biologische Prozess der Vermehrung von Saatgut nicht patentiert werden kann.
Der Artikel 3 des indischen Saatgutrechts besagt, dass nur Patente auf gentechnisch veränderte Mikroorganismen erlaubt sind. Weil bei Bt-Pflanzen das Erbgut eines Bakteriums eingebaut wird, hatte Monsanto ein Patent für seine Bt-Baumwolle bekommen und Lizenzgebühren einfordern können. Die Vermehrung von Saatgut und Züchtung von eigenen Sorten steht indischen Züchtern und Landwirten aber gemäss Gesetz frei.