05.06.2014 | Schadensfälle

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Der Ständerat sagt ja zum Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur. Es regelt die internationalen Verantwortlichkeiten bei Biodiversitätsschäden, die von GVO verursacht werden. Bild: parlament.ch

Die Schweiz ratifiziert ein internationales Protokoll zur Haftungsregelung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen. Das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung schafft einen internationalen Mindeststandard für die Haftung in Fall von Biodiversitätsschäden, die grenzüberschreitend durch gentechnisch veränderte Organismen verursacht werden. Das Zusatzprotokoll ist ein Erweiterung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit aus dem Jahr 2000, welches den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen regelt. Mit 35 zu 3 Stimmen hat der Ständerat seine Zustimmung deutlich erteilt. Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich erfreut, dass im Gegensatz zum Nationalrat, wo die SVP und Teile der FDP das internationale Abkommen bekämpft hatten, die Vorlage nicht umstritten war. Das Abkommen sei wichtig und darum habe sich die Schweiz im Vorfeld bei den internationalen Verhandlungen sehr aktiv dafür eingesetzt, sagte Leuthard im Rat. Das Zusatzprotokoll legt fest, welche Massnahmen im Schadensfall zu treffen sind, wer diese Massnahmen ergreifen muss und wem die Kosten auferlegt werden können. Die Regelung steht im Einklang mit dem Schweizer Recht. Anpassungen von Schweizer Gesetzen sind für die Umsetzung daher nicht nötig.

Das bestehende Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich definiert klare Haftungsregeln; diese Regeln sind sogar konkreter und umfassender als die Regeln des Zusatzprotokolls von Nagoya/Kuala Lumpur. In der Schweiz werden auch Sach- und Körperschäden von den Haftungsregeln erfasst, während sich das Zusatzprotokoll auf Schäden an der Biodiversität beschränkt.

Die Zustimmung der Schweiz ist äusserst wichtig. Das Zusatzprotokoll wurde zwar von 50 Staaten unterzeichnet. In Kraft tritt es aber erst, wenn es von 40 Staaten auch ratifiziert worden ist. Im Moment haben es erst 23 Staaten, darunter die EU als Staatenbund, ratifiziert.

Externer Link: Nagoya/Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll; Bundesamt für Umwelt BAFU