News - Neue Gentechnik bei Raps und Leindotter: Risiken für Bestäuber
(Bild: Shutterstock - Unerwünschte Auswirkungen auf Ökosysteme missachtet)

In ihrer Stellungnahme vom 17. Dezember 2023 warnt die Gesellschaft für Ökologie in Deutschland, Österreich und der Schweiz (GfÖ) vor der Deregulierung der neuen Gentechniken. Die von der EU-Kommission geplante Abschaffung der Risikoprüfung für die Mehrzahl der Pflanzen aus der neuen Gentechnik (NGT) sei kein kluger politischer Schachzug, sondern eine ernsthafte Bedrohung für die Nachhaltigkeit und für den Erhalt der Biodiversität, schreiben die Wissenschaftler:innen.

Die GfÖ, die weltweit drittgrösste wissenschaftliche Gesellschaft auf dem Gebiet der Ökologie, kritisiert, dass der Vorschlag der EU-Kommission grundlegende ökologische Prinzipien auf der Anwendungsebene der neuen Gentechnik nicht anerkennt. Wenn Pflanzen aus neuer Gentechnik praktisch uneingeschränkt auf die Felder gelangen, wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit zu Auskreuzungen mit verwandten Kultur- und Wildarten kommen. Dass dies unerwünschte ökologische Auswirkungen auf Populationen und Ökosysteme haben könnte, ist unbestritten. Trotzdem lässt der EU-Verordnungsentwurf diese Gefahren ausser Acht.

Zudem lasse der Freipass für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 Umweltrisiken unberücksichtigt. Der aktuelle Verordnungsentwurf ordnet in diese Kategorie Pflanzen ein, denen keine artfremde Gene eingefügt wurden. Für solche Pflanzen soll künftig Risikoprüfung und Monitoring entfallen. Es soll auch kein Standortsregister mehr geführt werden und die Herstellenden sollen keine Nachweismethoden mehr mitliefern müssen. Brisant: Schätzungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN, Deutschland1) zufolge würden beinahe alle – etwa 94% aller neuen Gentechnikpflanzen – in diese Kategorie fallen. Würde die Deregulierung der Kategorie 1 wie geplant alle Pflanzenarten betreffen (etwa 300.000 Pflanzenarten weltweit), würde dies die unbegrenzte Anwendung der neuen Gentechnik in Wildpopulationen mit sich ziehen – mit unvorhersehbaren Folgen für die biologische Vielfalt und den Naturschutz. Deshalb dürfe die Kategorie nicht über landwirtschaftliche Anwendungen hinausgehen, schreibt die GfÖ. Sie fordert eine angemessene Risikobewertung aller NGT-Pflanzen nach dem Vorsorgeprinzip. Dies sei besonders für Anwendungen in natürlichen Populationen unabdingbar, bei denen die Auskreuzung in die freie Natur – ein Hauptkriterium bei der Risikobewertung der klassischen GVO – nahezu sicher ist.

Des Weiteren kritisiert die GfÖ, dass der vorgeschlagene Schwellenwert (20 gentechnische Veränderungen) für die Zulassung von NGT-Pflanzen jeglicher wissenschaftlichen Grundlage entbehre. Denn das Umweltrisiko hänge weniger mit der Anzahl der gentechnischen Veränderungen als mit den dadurch verursachten Änderungen im Phänotyp (in den morphologischen und physiologischen Eigenschaften des Organismus) zusammen. Ausserdem lasse die aktuelle Formulierung potenziell unbegrenzte Veränderungen zu.

Generell werde im Vorschlag der aktuelle Stand der Wissenschaft über die Ursachen der gegenwärtigen Umwelt-Multikrisen (Verlust der biologischen Vielfalt, Nährstoffkrise, toxische Substanzen, Klimawandel) sowie über Ansätze zu deren Abschwächung nicht berücksichtigt. Diese, in letzter Zeit von nationalen und EU-weiten Fachgremien und Institutionen als sehr schnell, sicher und hochwirksam eingestuften Massnahmen, wie z.B. die Diversifizierung, sollten nicht aus dem Blick geraten, ermahnt die GfÖ. Sie appelliert an die EU-Kommission, die rasche Umsetzung ökologischer Intensivierungsmassnahmen mit höherer Priorität zu verfolgen und zu unterstützen statt des Einsatzes von NGT-Pflanzen in der intensiven, ausschliesslich monokulturell geprägten Landwirtschaft. Denn das pestizidbasierte Agrarmodell der EU wird durch die NGT nicht biodiversitätsfreundlicher und nachhaltiger werden.

Bereits im Oktober forderte das Europäische Wissenschaftlernetzwerk (ENSSER2), dass der Vorschlag der Europäischen Kommission, die meisten NGT-Pflanzen von der Regulierung auszunehmen zurückgewiesen werden soll. Seine Argumente stehen im Einklang mit denjenigen der GfÖ: Der Entwurf stehe im Widerspruch zu grundlegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen, gefährde Bevölkerung, Umwelt und nehme den Konsumierenden die Wahlfreiheit. Zudem hindere er die Wissenschaft daran, Risiken zu erkennen und weiter zu erforschen, da die Rückverfolgbarkeit und die Erfassung molekularer Daten abgeschafft werden. Ausserdem sei der Vorschlag ein offensiver Versuch, das Vorsorgeprinzip ausser Kraft zu setzen, obwohl er behauptet, mit diesem Prinzip im Einklang zu stehen.


Link zur Stellungnahme: https://gfoe.org/sites/default/files/ngt_gfoe_final.pdf

1 https://ensser.org/publications/2023/ensser-stellungnahme-der-vorschlag-der-eu-kommission-zu-neuen-gv-pflanzen-ist-unwissenschaftlich-und-verschleiert-deren-risiken/

https://www.gmo-free-regions.org/fileadmin/pics/gmo-free-regions/conference_2023/23-09-07_GMOfree-Regions_BfN_Engelhard.pdf