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Die EU fällt auf trügerische Versprechen der Gentech-Industrie rein. Bild: Shutterstock

Technisch einfach zu realisieren und lukrativ: Herbizidtoleranz steht oben auf der Liste der Eigenschaften, welche mit der neuen Gentechnik (NGT) erzeugt werden. Doch dass herbizidtolerante Pflanzen nicht nachhaltig sind und erhebliche Umweltrisiken bergen (bspw. Einsatz von noch mehr oder noch giftigeren Herbiziden, Entwicklung von herbizidresistenten Unkräutern) ist bereits seit der Anwendung der alten Gentechnik bekannt. „Herbizidtolerante Pflanzen werden so gezüchtet, dass sie gegenüber Herbiziden tolerant sind, um in Kombination mit dem Einsatz dieser Herbizide angebaut zu werden. Erfolgt ein solcher Anbau nicht unter geeigneten Bedingungen, kann dies zur Entwicklung von Unkräutern führen, die gegen diese Herbizide resistent sind, oder dazu, dass die Menge der eingesetzten Herbizide erhöht werden muss, unabhängig von der Züchtungstechnik.“ schreibt sogar die EU-Kommission in ihrem Regulierungsvorschlag der neuen Gentechnik.

Dieser Regulierungsvorschlag der EU-Kommission teilt NGT-Pflanzen in zwei Kategorien ein. NGT-Pflanzen der Kategorie 1 sind von den Anforderungen der GVO-Gesetzgebung ausgenommen und unterliegen lediglich den für konventionelle Pflanzen geltenden Bestimmungen. Den oben erwähnten negativen Auswirkungen entsprechend hatte der am 16. Juni geleakte Entwurf des Regulierungsvorschlag bei herbizidtoleranten NGT-Pflanzen eine vernünftige Ausnahme geplant. So hätten solche Pflanzen weiterhin den aktuell geltenden strengen Zulassungsverfahren (einschliesslich Risikoprüfung, Kennzeichnungspflicht und Monitoring) unterstellt werden sollen, unabhängig von anderen Eigenschaften. Die Zuständigen schienen eingesehen zu haben, dass solche Pflanzen mehr Umweltrisiken bergen als die erhofften Vorteile. Doch nach der Veröffentlichung der offiziellen Version am 05. Juli lösen sich alle Hoffnungen in Luft auf.

Denn die Exekutive hat ihr Vorhaben verworfen, herbizidresistente Pflanzen aus der Kategorie 1 auszuschliessen. In der offiziellen Version fehlen die entsprechenden Verweise auf Anhang III Teil 2, sowie auf Artikel 5 (1). Somit können nun auch diese Pflanzen ohne Zulassungsverfahren, Risikoprüfung, Nachverfolgung oder Monitoring auf die Felder gelangen. Im schlimmsten Fall könnten sie sogar als „nachhaltig“ eingestuft werden, beispielweise mit der Begründung, dass durch ihren Einsatz auf das Pflügen verzichtet werden und der Boden somit schonender bewirtschaftet werden kann. Auch wenn der Regulierungsvorschlag mögliche schädliche Umweltauswirkungen der Herbizidresistenz erwähnt, sieht er keine weiteren Massnahmen für herbizidtolerante NGT-Pflanzen vor, mit dem Hinweis, dass solche Massnahmen in einer separaten Verordnung über pflanzliches Vermehrungsmaterial horizontal getroffen werden sollten (ebenfalls am 5. Juli veröffentlicht). Diese Verordnung lässt es jedoch zu, dass auch herbizidtolerante Pflanzen unkontrolliert auf die Felder gelangen.

Die Lobbyverbände der Gentech-Konzerne scheinen in den letzten 3 Wochen ganze Arbeit geleistet und ihr Ziel erreicht zu haben. So zeigen sie einmal mehr, dass es Ihnen nicht um nachhaltige Landwirtschaft geht, sondern um Profitmaximierung auf Kosten von Umwelt, Mensch und Biodiversität.

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