moratoriumBild: Shutterstock

Geht es um gentechnisch veränderte Pflanzen, denkt man in erster Linie an Nutzpflanzen wie Mais oder Kartoffeln. Doch die Genomeditierung hat auch Zierpflanzen im Visier. Laut einer Übersichtsarbeit des Julius-Kühn-Instituts und des Deutschen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wird am meisten in Asien, vor allem in China und in Japan daran geforscht. Die begehrtesten Forschungsthemen sind eine verlängerte Blütendauer sowie neue Blütenfarben. Unter den veränderten Pflanzen befinden sich Orchideen, die als Balkonpflanze beliebte Torenie, die rankende Blaue Prunkwinde und auch Petunien. Letzteren haben Forschende aus Südkorea kürzlich mittels Genschere helle, violett-rosafarbene Blüten gezaubert. Dies sogar ohne den Einsatz fremder DNA. Ihre Vermarktung könnte dadurch deutlich beschleunigt werden, da sie in gewissen Ländern nicht als GVO eingestuft werden. Das Pikante daran: illegale gentechnisch veränderte Petunien sorgten zuvor in ganz Europa für Schlagzeilen. Die Chancen, dass sich die Geschichte wiederholt, stehen hoch.

Vor 30 Jahren nahm die Geschichte der Freilandsexperimente in Deutschland mit einer transgenen Petunie ihren Anfang. Den Petunien wurde damals ein Gen aus Mais zugefügt, welches die Pflanzen orange blühen lässt. Das Gen hätte als Indikator dienen sollen, um über die Veränderung der Blütenfarbe springende Gene (Transposons) und ihre Bedeutung in der Evolution zu erforschen.

In Europa dürfen gentechnisch veränderte Petunien und andere GV-Zierpflanzen weder angebaut noch vermarktet werden. Trotz des Verbotes wurde mit den GV-Petunien wahrscheinlich jahrelang illegal und unbemerkt gehandelt. Im Sommer 2017 sorgte dies für Schlagzeilen, als klar wurde, dass gentechnisch manipulierte Sorten mit kräftig orangen Blüten in ganz Europa ohne Bewilligung auf dem Markt waren. Die auffälligen Petunien wurden überall auf Balkonen und Gärten gepflanzt. Entdeckt wurde der gentechnische Ursprung der Farbe in Finnland. Woher die Pflanzen genau kamen, bleibt bis heute ungeklärt. Der Verdacht, dass eine mögliche Verbindung zu den Pflanzen aus dem ersten Freisetzungsversuch besteht, konnte nicht erhärtet werden. Ein Züchtungsunternehmen hatte damals zwar die Linzenzrechte an der Technologie mit dem Maisgen gekauft und damit eine orange Petuniensorte entwickelt, doch angesichts des hohen Aufwandes für eine Genehmigung wurde keine Marktzulassung beantragt. Die GV-Setzlinge tauchten auch in der Schweiz auf, woraufhin das BLW die Vernichtung sämtlicher gentechnisch veränderten Pflanzen verfügte.

Der illegale Handel mit den neuen genomeditierten Sorten könnte erneut Probleme verursachen. Da der neuen CRISPR-Petunie aus Südkorea keine fremde DNA eingefügt wurde, wird sie in vielen Ländern nicht als GVO eingestuft und kann ohne gründliche Risikoprüfung schnell vermarktet werden. Dies stellen die Autoren des entsprechenden Artikels in der Fachzeitschrift Plant Cell Reports als klarer Vorteil dar. Die neue genomeditierte Petunie dürfte in den USA sogar bereits dereguliert sein. In der EU und in der Schweiz werden solche Veränderungen aber als Gentechnik betrachtet und dürfen nicht ohne Zulassungsverfahren auf den Markt.