uebergabe2Ende August haben die SAG / Stop OGM und Kleinbauern eine Petition mit 30'000 Unterschriften beim Bundesrat eingereicht mit der Forderung, die Neuen Gentechnikverfahren dem bestehenden Gentechnikgesetz zu unterstellen. 

 Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom am 30. November 2018 die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) durchgeführte Situationsanalyse zu den neuen Gentechnikverfahren zur Kenntnis genommen und darüber diskutiert. Die Biotechnologie habe sich seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 2004 rasant weiterentwickelt, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Mit neuen Methoden und Technologien – etwa die so genannten Genscheren wie zum Beispiel CRISPR/Cas –, könne das Genom eines Organismus einfacher verändert werden. Das klassifiziere sie in technischer und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich als gentechnische Verfahren, schreibt der Bundesrat.

Unverständlich für die SAG gelangt der Bundesrat aber zur Ansicht, es sei unklar, ob die so hergestellten Produkte entsprechend der heutigen Gesetzgebung als gentechnisch veränderte Organismen gelten oder nicht. Ende August hat die SAG eine Petition mit 30'000 Unterschriften beim Bundesrat eingereicht mit der Forderung, die Neuen Gentechnikverfahren dem bestehenden Gentechnikgesetz zu unterstellen. Diese Forderung hat nach wie vor Gültigkeit.

Gemäss dem Bundesrat soll das geltende Recht risikobasiert den neuen Entwicklungen angepasst werden. Dabei soll am Vorsorgeprinzip festgehalten werden. Das bedeutet, dass Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch die aus neuen gentechnischen Verfahren hergestellten Organismen frühzeitig – bereits vor der Anwendung – identifiziert und Massnahmen zur Risikoverminderung getroffen werden müssen. Dazu sollen die zuständigen Bundesstellen nun klären, wie sich die neuen gentechnischen Verfahren und die damit hergestellten Produkte entsprechend den Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt kategorisieren lassen.

Für die SAG ist klar, dass die Grundprinzipien des Gentechnikgesetzes auch auf die neuen Gentechnikverfahren anzuwenden sind und es eine Deklarationspflicht für sämtliche Produkte der Neuen Gentechnik braucht, damit die Sicherheit und die Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet ist.

Der Bundesrat wird die Eckpunkte zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen nach dem Sommer 2019 festlegen. Auf dieser Basis werden das UVEK und das WBF ihm bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.