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Heute wird der Entscheid des uropäischen Gerichtshof (EuGH) zur rechtlichen Einstufung der neuen gentechnischen Verfahren erwartet. Auf dieser Grundlage müssen die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie die neuen Gentechnikverfahren künftig unter dem Gentechnikrecht regulieren werden oder ob sie dieser Technologie einen Freipass für eine uneingeschränkte kommerzielle Anwendung ausstellen wollen.

Die neuen Gentechnikverfahren haben das Potential, unsere Umwelt tiefgreifend zu verändern, denn sie werden an Lebewesen angewendet, die sich vermehren und genetisch austauschen. Ob und wie neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/Cas reguliert werden sollen, bleibt auch nach dem Entscheid des EuGH eine politische Frage.

Um einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen neuen Züchtungstechniken zu gewährleisten, braucht es daher eine Regulierung unter dem Gentechnikgesetz - sowohl in der Schweiz, als auch in Eu­ropa.

Dies bedeutet: Vor der Freisetzung muss eine Risikobe­wertung stattfinden. Nach der Marktzulassung sind Monitoring und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Zudem müssen die Hersteller Nachweisverfahren für ihre GVO zur Verfügung zu stellen.

Die Schweizer Allianz Gentechfrei fordert, dass alle neuen Gentechnikverfahren als Gentechnik reguliert werden. Es besteht kein plausibler Grund, das bestehende Gentechnikrecht nicht auch auf alle neuen Gentechnikverfahren anzuwenden – in der Schweiz und auch in der EU. Pflanzen, die aus Gentechnik hervorgehen, sind gentechnisch veränderte Organismen (GVO), unabhängig davon, ob Fremd-DNA eingefügt wurde oder nicht und unabhängig davon, wie klein oder wie gross die vorgenommene Veränderung des Genoms ausfällt. Denn alle Verfahren verändern das Genom auf der Ebene der DNA. Bisher gibt es keine systematische Datenbasis, die eine seriöse Risikobewertung der Methoden und Produkte erlaubt. Ebenso fehlen Daten, welche mögliche Wirkungen von mit den neuen gentechnischen Verfahren herge­stellten Produkten auf Umwelt und Gesundheit erfassen.

Der Umgang mit den neuen gentechnischen Verfahren im Umweltbereich ist von Unsicherheit und Wissenslücken geprägt. In komplexen Systemen wie jenen der Umwelt können kleine Veränderungen zu sehr grossen Schäden führen. Daher ist das Vorsorgeprinzip anzu­wenden und Züchterinnen und Züchter, Bäuerinnen und Bauern, sowie Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit zu gewährleisten.