Heute haben die internationalen Richter des Monsanto-Tribunals ihr Rechtsgutachten vorgelegt.
Das Monsanto Tribunal ist eine internationale zivilgesellschaftliche Initiative. Es hatte sich zum Ziel gesetzt, die Geschäftspraktiken von Monsanto zu untersuchen und allfällige Verletzungen von Menschenrechten und Verstösse gegen Umweltgesetze aufzudecken. Die international anerkannten Richter hatten im vergangenen Jahr dazu Zeugenberichte von Opfern angehört und nun ein Gutachten erstellt. Ihr Bericht soll bei zukünftigen internationalen Gerichtsfällen zur Urteilsfindung beigezogen werden können, wie sie an der abschliessenden Präsentation ausführten. In ihrem abschliessenden Urteil kommen die Richter zum Schluss, dass Monsanto wiederholt Geschäftspraktiken anwendete, welche das Recht auf eine gesunde Umwelt, das Recht auf Nahrung und das Recht auf Gesundheit negativ beeinflusst und die Forschungsfreiheit eingeengt haben.
Trotz der Entwicklung vielfältiger internationaler Instrumente zum Schutz der Umwelt bestehe nach wie vor eine Lücke zwischen den Verpflichtungen und der Realität des Umweltschutzes, konstatieren die Richter. Das Völkerrecht sollte eigentlich den Schutz der Umwelt gewährleisten und Verbrechen gegen die Umwelt verhindern. Würde das internationale Strafrecht ein solches Verbrechen anerkennen, so die Schlussfolgerung des Richtergremiums, könnten die Aktivitäten von Monsanto möglicherweise als ein Verbrechen gegen die Umwelt beurteilt werden.
Das Tribunal befasste sich auch mit der zunehmenden Kluft zwischen internationalen Menschenrechten und Unternehmensverantwortung. Eine Vielzahl von Rechtsvorschriften schützen heute, nach Regelwerk des Welthandels, in bilateralen Investitionsverträgen und in Klauseln von Freihandelsabkommen, die Anlegerrechte. Diese Bestimmungen tendieren dazu, die Durchsetzung staatlicher Bestimmungen und Gesetze zum Schutz von Menschen- und Umweltrechten zu verhindern. UNO-Organe müssten daher dringend Maßnahmen dagegen ergreifen; andernfalls würden Schlüsselfragen durch private Tribunale bestimmt, die vollständig ausserhalb des UN-Regelwerks operieren.
Nach Auffassung des Tribunals besteht ein gravierendes Ungleichgewicht zwischen den Rechten multinationaler Konzerne und ihren Verpflichtungen. Das Tribunal fordert eindringlich, dass nichtstaatliche Akteure der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung verpflichtet sind und multinationale Unternehmen im Falle von Verletzungen der Grundrechte den Internationalen Strafnormen unterstellt werden müssen.
Die Schlussfolgerungen des Tribunals sind sowohl für die Kritiker von Monsanto als auch für die Agrochemiekonzerne, ihre Aktionäre und insbesondere für Bayer von Interesse. Sie werden die Reputation von Monsanto – und im Falle einer Fusion von Bayer - nicht verbessern, im Gegenteil. Die abschliessende Stellungnahme ist ein Plädoyer für die Durchsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen und ein Signal für die Opfer toxischer Chemikalien.
Es war ein wichtiges Ziel des Tribunals, Vernetzungen herzustellen und massgebliche Informationen zwischen Anwälten und Organisationen, welche die Opfer vertreten, zu teilen. Die Ergebnisse des Tribunals könne in Zukunft zu mehr Haftungsklagen gegen Monsanto und andere Unternehmen der Agrochemie führen, ein Licht auf die wahren Produktionskosten werfen und den Wert solcher Aktien auf lange Sicht beeinflussen. Unternehmen, die Gesundheit, Nahrung und Umwelt schädigen, sollten für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden, fordert das Tribunal.
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