Bild: Hp. Teutschmann
Das Moratorium betrifft die Importe von Lebensmittel und Futtermittel indirekt. Lebens- und Futtermittel unterstehen dann dem Geltungsbereich des Moratoriums dann, wenn sie in keimfähiger Form vorliegen (z.B. Maiskörner, Sojabohnen, Rapssamen etc.), da sie beim Transport unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen können und sich dort vermehren können.
In der Schweiz sind relativ wenige Gentech-Lebensmittelbestandteile und Gentech-Futtermittel bewilligt. Der Import von Gentech-Futtermitteln ist praktisch Null und in den Lebensmittelregalen gibt es keinerlei Gentech-Produkte. Indirekt ist dies eine Auswirkung des Anbau-Moratoriums in der Landwirtschaft. Ein direktes Moratorium gegen die Bewilligung und den Import gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aus dem Ausland ist aber wegen der Welthandelsvereinbarungen kaum möglich. Die Schweiz ist WTO-Mitgliedstaat.
November 2012
Auch 2011 war kein Import von Gentech-Futtermitteln in die Schweiz zu verzeichnen. Dies zeigt die Statistik im dem Agrarbericht 2012. Bei den analysierten Stichproben ergibt sich ein erfreuliches Bild: lediglich 4 von 239 Proben wiesen einen Anteil von mehr als 0,9 % gentechnisch veränderten Pflanzen auf und gelten somit als falsch deklariert. Ein ähnliches Bild zeigt die Statistik zu den Importen von Futtermitteln für den Heimtierbereich.
November 2011
Gemäss der Zollstatistik fand drei Jahre in Folge auch 2010 wiederum kein Import von Gentech-Futtermitteln in die Schweiz statt.
April 2011
Die Zollstatistik zeigt, dass im Jahre 2009 wie im Vorjahr 2008 keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt worden sind. Dies belegt, dass gentechnikfreie Futtermittelimporte möglich sind, obwohl der weltweite Anbau von gentechnisch veränderten Futtermitteln weiterhin zunimmt.
Dezember 2009
Gemäss Zollstatistik wurden im Jahre 2008 erstmals keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt. Dies ist umso erstaunlicher, als der weltweite Anbau weiterhin zunimmt. Analyseresultate, die im Rahmen von Stichproben vom Zoll oder von der Futtermittelkontrolle (ALP) erhoben wurden, unterstützen die Richtigkeit der Zollstatistik.
Oktober 2009
Die amtliche Futtermittelkontrolle von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) hat im September in kanadischer Leinsaat Spuren eines in der Schweiz und in der EU nicht zugelassenen GVO entdeckt. Die Schweiz war vom europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Feed and Food) darauf aufmerksam gemacht worden, dass die EU verunreinigte Lose von Leinsaat zurückgewiesen hatte. In der EU gilt für solche GVO-Spuren die Nulltoleranz.
- PDF: BLW: Spuren von GVO in importierter Leinsaat
August 2008
Mitte August wurde bekannt, dass in amerikanischem Langkornreis Spuren der gentechnisch veränderten Reissorte LLRice 601 gefunden wurden. Für die Verwendung des gentechnisch veränderten Reises LLRice 601 als Lebensmittel wurde in der Schweiz keine Bewilligung erteilt. Dem Bundesamt für Gesundheit liegt auch kein diesbezügliches Bewilligungsgesuch vor. Gentechnisch veränderter Reis LLRice 601 ist deshalb für die Verwendung als Lebensmittel in der Schweiz nicht verkehrsfähig. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt den Importeuren, Reis aus den USA nur noch in die Schweiz einzuführen, wenn die Sendung durch ein Zertifikat begleitet wird, welches belegt, dass die Ware frei von gentechnisch verändertem Reis LLRice 601 ist.
Juni 2008
Laut der neuen Statistik des Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartements EVD und des Bundesamts für Landwirtschaft BLW sind die bei der Einfuhr dem Zoll gegenüber gemeldete GVO-haltige Futtermittelimporte nochmals deutlich zurückgegangen. Im Jahre 2007 betrug der Anteil GVO-haltiger Futtermittel nur noch 0,01% der gesamten Futtermitteleinfuhrmenge. Die Deklarationspflicht wird von den Importeuren seriös gehandhabt. 2007 wurden 3 der insgesamt 353 Proben beanstandet.
November 2007
Der Agrarbericht 2007 zeigt, dass die Einfuhr von Futtermitteln, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, weiter stark zurückgegangen ist. Im Jahre 2006 betrug der Anteil GVO-haltiger Futtermittel nur noch 0,02% der gesamten Futtermitteleinfuhrmenge. 2006 wurde keine einzige der insgesamt 379 Proben beanstandet.
November 2006
Auf ein Postulat von Hansjörg Hassler (06.3128) «Mehr Transparenz bei Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln» antwortete der Bundesrat: «Zusätzlich werden die Daten des Futtermittelbereiches im jährlichen Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert. Der Bundesrat ist somit der Meinung, dass das Anliegen des Postulates erfüllt ist.» Im Agrarbericht 2006 sind nun diese Angaben zu finden.
April 2006
Die SAG hält zu Handen von Bundesrat Couchepin nochmals fest, dass die SAG entgegen der Botschaft des Bundesrates vom 18. August 2004 zur Gentechfrei-Initiative ein anderes Verständnis vom Geltungsbereich der Gentechfrei-Initiative hat (Artikel 197 Ziffer 2 der Bundesverfassung). Das Kriterium, ob der Bund zuverlässige Bedingungen für den Schutz der gentechnikfreien Produktion geschaffen hat, wird für eine Lagebeurteilung nach Abschluss der 5-jährigen Moratoriumsphase im Vordergrund stehen. Der Bundesrat wird angehalten, zur Auslegung des Geltungsbereichs von BV Artikel 197 Ziffer 2 nochmals Stellung zu nehmen.
März 2006
Am 22. März 2006 findet ein Gespräch einer Delegation der Gentechfrei-Initiative mit Bundesrat Deiss statt. Der Bundesrat wird aufgefordert, sich aktiv für Qualitäts-Landwirtschaft einzusetzen, zu welcher der Verzicht auf Gentechnik gehört.
Dezember 2005
In einem Brief an Bundesrat Couchepin hält die SAG fest, dass der Verfassungstext Importe von Lebens- und Futtermitteln indirekt betrifft. Lebens- und Futtermittel unterstehen dem Geltungsbereich der Initiative dann, wenn sie in vermehrungsfähiger Form vorliegen (z.B. Maiskörner, Sojabohnen, Rapssamen etc.). Die SAG hielt deshalb den Gesamtbundesrat an, das hängige Bewilligungsgesuch der US-Firma Monsanto für den Gentech-Raps GT73 abzulehnen sowie zumindest bis zum Ablauf des fünfjährigen Anbau-Moratoriums keine Import-Zulassung von Lebens- oder Futtermittel für in der Schweiz keimfähige Gentech-Pflanzen zu erteilen. Die SAG betont, dass bei den Importregelungen eine gravierende Dokumentationslücke besteht: Es existiert keine transparente Statistik über Gentech-Futtermittelimporte und der Abnehmer. Die Statistik bildet aber die Grundlage zur Durchsetzung der Deklarationspflicht. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, dass:
- die Importmengen von Futtermitteln und der Anteil von gentechnisch veränderten Rohstoffen halbjährlich publiziert werden.
- die Behörden überprüfen, ob importierte Gentech-Rohstoffe am Futtermittelmarkt deklariert angeboten werden.
Mai 1999
Anfang Jahr kam in der Schweiz genverseuchtes Maissaatgut für rund 400 Hektaren in den Handel. Am 7. Mai 1999 verhängte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein sofortiges Import- und Anbauverbot für die betroffenen Saatgutsorten. Ein Teil davon konnte vor der Aussaat aus dem Handel gezogen werden. Der Rückruf kam aber für viele Bäuerinnen und Bauern zu spät. Die verbotenen Gentechmaispflanzen mussten vernichtet werden.