Der Winterweizen Arina wurde mittels einem neuen Gentechnikverfahren namens TEgenesis behandelt. Ein Ziel des Freisetzungsversuchs ist es, neue, stabile, Resistenzen zu identifizieren. Bild: LID
Die Eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope hat beim Bundesamt für Umwelt ein Bewilligungsgesuch für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Weizenlinien eingereicht. Beim Gesuch handelt es sich um den ersten Freisetzungsversuch in der Schweiz mit einer Pflanze, die durch ein neues Mutageneseverfahren namens TEgenesis entstanden ist. Zugleich ist es der erste Freisetzungsversuch, bei dem es nicht um Grundlagenforschung, sondern um Sortenentwicklung geht. Beim Überprüfen des Gesuches hat die SAG neben fachlichen Mängeln auch Intransparenzen und mögliche Interessenskonflikte entdeckt, die sie in ihrer Stellungnahme ausführlich präsentiert.
Es ist etwa unklar, ob öffentliche Gelder dazu verwendet werden, das neue Verfahren weiterzuentwickeln, um damit die Geschäftsgrundlage des für das Gesuch verantwortlichen Agroscope-Mitarbeiters mitzufinanzieren. Dieser ist Miterfinder der patentierten TEgenesis-Methode, sowie Gründer und Beiratsmitglied der Spin-off-Firma Epibreed, welche die exklusive Verkaufsrechte für das Verfahren besitzt. Genau werden diese Angaben im Gesuch jedoch nicht vorgelegt – ein mögliches wirtschaftliches Interesse wird im Gesuch somit nicht ersichtlich.
Das Gesuch enthält zudem irreführende Informationen zur Beurteilung der TEgenesis Methode und unpassende politische Werbung für die Deregulierung der neuen Gentechnikverfahren. Angesichts der Tatsache, dass die für den Versuch verantwortliche Person möglicherweise wirtschaftliche Interessen daran hat, dass TEgenesis nicht als Gentechnik gilt, verurteilt die SAG dieses Vorgehen aufs schärfste.