16.01.2014 | Lebensmittel

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Gentech-Pollen im Honig müssen in der EU nicht deklariert werden. Bild: Waugsberg

Pollen gelten nach den neuen Honig-Richtlinien der EU als natürliche Bestandteile des Honigs. Dies hat das EU-Parlament beschlossen. So muss Honig mit gentechnisch verunreinigten Pollen nicht deklariert werden. Das Parlament wendet sich damit gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, der 2011 entschied, dass Pollen eine Zutat und kein Bestandteil des Honigs ist. Leider hätten die Abgeordneten den Argumenten der Lebensmittelindustrie Glauben geschenkt, kritisierte die österreichische EU-Abgeordnete Karin Kadenbach den Entscheid.  „Es wurde die Chance verpasst, mehr zur Transparenz bei
 Lebensmitteln beizutragen", sagte Kadenbach.

Auch bei den Grünen sorgen die neuen Richtlinien für Unmut. Der Beschluss missachte die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Imker, erklärt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen. Er sei ein Armutszeugnis für die Volksvertreter, die dem starken Lobbydruck der Industrie nachgegen hätten. „Künftig muss auch dann Honig nicht gekennzeichnet werden, wenn er z.B. von Feldern mit reiner GVO-Rapssaat herrührt. Mehr und mehr drängt GVO-kontaminierter Honig insbesondere aus Lateinamerika auf unseren Markt und dank des EU-Parlaments ohne Kennzeichnung." Die Europäische Imkervereinigung hatte sich klar gegen die neue Regelung ausgesprochen.