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Bild_Import
Bild: Hp. Teutschmann

Das Moratorium betrifft die Importe von Lebensmittel und Futtermittel indirekt. Lebens- und Futtermittel unterstehen dann dem Geltungsbereich des Moratoriums dann, wenn sie in keimfähiger Form vorliegen (z.B. Maiskörner, Sojabohnen, Rapssamen etc.), da sie beim Transport unbeabsichtigt in die Umwelt gelangen können und sich dort vermehren können.

In der Schweiz sind relativ wenige Gentech-Lebensmittelbestandteile und Gentech-Futtermittel bewilligt. Der Import von Gentech-Futtermitteln ist praktisch Null und in den Lebensmittelregalen gibt es keinerlei Gentech-Produkte. Indirekt ist dies eine Auswirkung des Anbau-Moratoriums in der Landwirtschaft. Ein direktes Moratorium gegen die Bewilligung und den Import gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel aus dem Ausland ist aber wegen der Welthandelsvereinbarungen kaum möglich. Die Schweiz ist WTO-Mitgliedstaat.

November 2012

Auch 2011 war kein Import von Gentech-Futtermitteln in die Schweiz zu verzeichnen. Dies zeigt die Statistik im dem Agrarbericht 2012. Bei den analysierten Stichproben ergibt sich ein erfreuliches Bild: lediglich 4 von 239 Proben wiesen einen Anteil von mehr als 0,9 % gentechnisch veränderten Pflanzen auf und gelten somit als falsch deklariert. Ein ähnliches Bild zeigt die Statistik zu den Importen von Futtermitteln für den Heimtierbereich.

November 2011

Gemäss der Zollstatistik fand drei Jahre in Folge auch 2010 wiederum kein Import von Gentech-Futtermitteln in die Schweiz statt.

April 2011

Die Zollstatistik zeigt, dass im Jahre 2009 wie im Vorjahr 2008 keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt worden sind. Dies belegt, dass gentechnikfreie Futtermittelimporte möglich sind, obwohl der weltweite Anbau von gentechnisch veränderten Futtermitteln weiterhin zunimmt.

Dezember 2009

Gemäss Zollstatistik wurden im Jahre 2008 erstmals keine Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthielten, eingeführt. Dies ist umso erstaunlicher, als der weltweite Anbau weiterhin zunimmt. Analyseresultate, die im Rahmen von Stichproben vom Zoll oder von der Futtermittelkontrolle (ALP) erhoben wurden, unterstützen die Richtigkeit der Zollstatistik.

Oktober 2009

Die amtliche Futtermittelkontrolle von Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP) hat im September in kanadischer Leinsaat Spuren eines in der Schweiz und in der EU nicht zugelassenen GVO entdeckt. Die Schweiz war vom europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF (Rapid Alert System for Feed and Food) darauf aufmerksam gemacht worden, dass die EU verunreinigte Lose von Leinsaat zurückgewiesen hatte. In der EU gilt für solche GVO-Spuren die Nulltoleranz.

August 2008

Mitte August wurde bekannt, dass in amerikanischem Langkornreis Spuren der gentechnisch veränderten Reissorte LLRice 601 gefunden wurden. Für die Verwendung des gentechnisch veränderten Reises LLRice 601 als Lebensmittel wurde in der Schweiz keine Bewilligung erteilt. Dem Bundesamt für Gesundheit liegt auch kein diesbezügliches Bewilligungsgesuch vor. Gentechnisch veränderter Reis LLRice 601 ist deshalb für die Verwendung als Lebensmittel in der Schweiz nicht verkehrsfähig. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt den Importeuren, Reis aus den USA nur noch in die Schweiz einzuführen, wenn die Sendung durch ein Zertifikat begleitet wird, welches belegt, dass die Ware frei von gentechnisch verändertem Reis LLRice 601 ist.

Juni 2008

Laut der neuen Statistik des Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartements EVD und des Bundesamts für Landwirtschaft BLW sind die bei der Einfuhr dem Zoll gegenüber gemeldete GVO-haltige Futtermittelimporte nochmals deutlich zurückgegangen. Im Jahre 2007 betrug der Anteil GVO-haltiger Futtermittel nur noch 0,01% der gesamten Futtermitteleinfuhrmenge. Die Deklarationspflicht wird von den Importeuren seriös gehandhabt. 2007 wurden 3 der insgesamt 353 Proben beanstandet.

November 2007

Der Agrarbericht 2007 zeigt, dass die Einfuhr von Futtermitteln, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten oder aus solchen hergestellt wurden, weiter stark zurückgegangen ist. Im Jahre 2006 betrug der Anteil GVO-haltiger Futtermittel nur noch 0,02% der gesamten Futtermitteleinfuhrmenge. 2006 wurde keine einzige der insgesamt 379 Proben beanstandet.

November 2006

Auf ein Postulat von Hansjörg Hassler (06.3128) «Mehr Transparenz bei Einfuhren von Lebens- und Futtermitteln» antwortete der Bundesrat: «Zusätzlich werden die Daten des Futtermittelbereiches im jährlichen Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft publiziert. Der Bundesrat ist somit der Meinung, dass das Anliegen des Postulates erfüllt ist.» Im Agrarbericht 2006 sind nun diese Angaben zu finden.

April 2006

Die SAG hält zu Handen von Bundesrat Couchepin nochmals fest, dass die SAG entgegen der Botschaft des Bundesrates vom 18. August 2004 zur Gentechfrei-Initiative ein anderes Verständnis vom Geltungsbereich der Gentechfrei-Initiative hat (Artikel 197 Ziffer 2 der Bundesverfassung). Das Kriterium, ob der Bund zuverlässige Bedingungen für den Schutz der gentechnikfreien Produktion geschaffen hat, wird für eine Lagebeurteilung nach Abschluss der 5-jährigen Moratoriumsphase im Vordergrund stehen. Der Bundesrat wird angehalten, zur Auslegung des Geltungsbereichs von BV Artikel 197 Ziffer 2 nochmals Stellung zu nehmen.

März 2006

Am 22. März 2006 findet ein Gespräch einer Delegation der Gentechfrei-Initiative mit Bundesrat Deiss statt. Der Bundesrat wird aufgefordert, sich aktiv für Qualitäts-Landwirtschaft einzusetzen, zu welcher der Verzicht auf Gentechnik gehört.

Dezember 2005

In einem Brief an Bundesrat Couchepin hält die SAG fest, dass der Verfassungstext Importe von Lebens- und Futtermitteln indirekt betrifft. Lebens- und Futtermittel unterstehen dem Geltungsbereich der Initiative dann, wenn sie in vermehrungsfähiger Form vorliegen (z.B. Maiskörner, Sojabohnen, Rapssamen etc.). Die SAG hielt deshalb den Gesamtbundesrat an, das hängige Bewilligungsgesuch der US-Firma Monsanto für den Gentech-Raps GT73 abzulehnen sowie zumindest bis zum Ablauf des fünfjährigen Anbau-Moratoriums keine Import-Zulassung von Lebens- oder Futtermittel für in der Schweiz keimfähige Gentech-Pflanzen zu erteilen. Die SAG betont, dass bei den Importregelungen eine gravierende Dokumentationslücke besteht: Es existiert keine transparente Statistik über Gentech-Futtermittelimporte und der Abnehmer. Die Statistik bildet aber die Grundlage zur Durchsetzung der Deklarationspflicht. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, dass:
- die Importmengen von Futtermitteln und der Anteil von gentechnisch veränderten Rohstoffen halbjährlich publiziert werden.
- die Behörden überprüfen, ob importierte Gentech-Rohstoffe am Futtermittelmarkt deklariert angeboten werden.

Mai 1999

Anfang Jahr kam in der Schweiz genverseuchtes Maissaatgut für rund 400 Hektaren in den Handel. Am 7. Mai 1999 verhängte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ein sofortiges Import- und Anbauverbot für die betroffenen Saatgutsorten. Ein Teil davon konnte vor der Aussaat aus dem Handel gezogen werden. Der Rückruf kam aber für viele Bäuerinnen und Bauern zu spät. Die verbotenen Gentechmaispflanzen mussten vernichtet werden.

 

    Bild_Lebensmittel
    Bild: Bio Suisse


    Gesunde Lebensmittel gehören zu den unverzichtbaren Lebensgrundlagen des Menschen. Die Gentechnologie ermöglicht eine qualitativ neuartige Manipulation aller unserer Nahrungsquellen. Nahrung, die direkt aus der Natur stammt, wird als unvollkommen gewertet und einer gentechnischen Optimierung unterworfen. Ökologische und ernährungsphysiologische Mängel natürlicher Nahrungsquellen sollen eliminiert werden, die Produktivität nochmals gesteigert, die Herstellungsprozesse weiter beschleunigt werden. Zusätzlich will man neue Geschmackserlebnisse anbieten und eine neue Esskultur eröffnen. Nachdem auf Laborebene gentechnische Eingriffe an sozusagen allen wichtigen Nahrungsquellen bereits vollzogen sind, findet namentlich in den USA eine Durchdringung des Lebensmittelmarktes mit genmanipulierten Produkten statt. In der Schweiz und in Europa herrscht grosse Zurückhaltung, nicht zuletzt, da eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (60-80%) gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnt. Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die beim Konsum von Gentech-Lebensmitteln resultieren können, sind heute nicht hinreichend voraussagbar und können keineswegs ausgeschlossen werden.

    Mittels Gentechnik erfolgt ein technischer Eingriff in Nahrungsbestandteile, der im deutlichen Gegensatz zur Naturbelassenheit steht, denn die Gentechnik isoliert die Nahrungsquelle aus ihrem Kontext und funktioniert sie im Reagenzglas effizient, gezielt und meist unter Verwendung artfremder Gene um.

    Mit der Annahme der Gentechfrei-Initiative ist garantiert, dass bis Ende 2010 Lebensmittel direkt aus dem Anbau in der Schweizer Landwirtschaft gentechnikfrei sind. Der Bundesrat und das Parlament haben das Moratorium um 3 Jahre verlängert. Damit dürfen bis Ende November 2013 keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft erteilt werden. Gewisse GVO-haltige Lebensmittelprodukte können aber in die Schweiz importiert und verarbeitet werden. Der Import ist wesentlich vom Markt geregelt und unterliegt den Kennzeichnungsregelungen.

    Stand bewilligter Gentech-Lebensmittel

    Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat den gesetzlichen Auftrag, gentechnisch veränderte Lebensmittel bezüglich des Gesundheits- und des Täuschungsschutzes zu prüfen und einen Entscheid zu fällen. Das BAG berichtet auf seiner Homepage über den Status der Anmeldungen und Bewilligungen im Bereich GVO-Lebensmittel.

    Gesundheitsrisiken

    Bereits 1999 hat ein Fütterungsversuch von Ratten mit genmanipulierten Kartoffeln eine erste heftige Kontroverse ausgelöst (insektenresistente Kartoffeln mit einem Lektin-Gen aus dem Schneeglöckchen Galanthus nivellus). Die Resultate des renommierten Lebensmittelchemikers Arpad Pusztai waren alarmierend, da die Ratten Organschäden und Schwächungen des Immunsystems aufwiesen.

    Die Französische Kommission für Biomolekularforschung (Commission du Génie Bio-moléculaire, CGB) erklärte im Frühling 2004 den Gentech-Mais MON863 in einem vertraulichen Bericht als nicht sicher. Die CGB könne ein Risiko für die tierische Gesundheit bei einer Fütterung mit diesem Gentech-Mais nicht ausschliessen, da Veränderungen an den Versuchstieren bisher nicht befriedigend erklärt werden konnten.


    In Australien wurde 2005 ein mehrjähriger Versuch mit gentechnisch veränderten Erbsen aus Sicherheitsbedenken abgebrochen worden. Mäuse, die mit insekten-resistenten Erbsen gefüttert wurden, haben Lungenschädigungen aufgewiesen.

    Eine Neuauswertung der Fütterungsversuche von Monsanto zeigte bei drei gentechnisch veränderten Mais-Varianten (MON810, MON863, NK603), dass insbesondere die Blutwerte für Leber und Nieren signifikante Veränderungen aufweisen.

    Eine Fütterungs-Studie des italienischen Forschungsinstitutes für Ernährung und Lebensmittel kommt zum Ergebnis, dass Gentech-Mais MON810 signifikante Veränderungen im Immunsystem bei Mäusen bewirken kann.

    In einer Studie im Auftrag des österreichischen Ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend wurden bei Labormäusen, die mit einer Diät gefüttert wurden, die zu einem Drittel aus gentechnisch verändertem Mais NK603xMON810 bestand, geringere Reproduktionsleistungen festgestellt.

    Italienische Forscher fanden bei der Fütterung von Ziegen mit Gentech-Soja (herbizidresistente Roundup Ready Soja) Fragmente der Fremd-DNA (des 35S Promotors und des Herbizidresistenz-Gens CP4 EPSPS) in Organen. Zusätzlich wurden Unterschiede in den Enzymaktivitäten festgestellt.

    Forscher an der Universität Sherbrooke im kanadischen Quebec haben das Blut von Menschen, die nachweislich Lebensmittelprodukte aus herbizidresistenten bzw. schädlingsresistenten Gentech-Pflanzen konsumiert haben, untersucht. Gemessen wurde die Konzentrationen der Herbizide Glyphosat und Glufosinat (und deren hauptsächlichen Metaboliten) sowie das Bt-Toxin, das vom Cry1AB-Gen aus schädlingsresistenten Gentech-Pflanzen stammt, im Blut von 39 nicht-schwangeren und 30 schwangeren Frauen sowie deren Foeten. Sowohl Glyphosat wie auch Glufosinat wurden im Blut einiger nicht-schwangeren Frauen gefunden. Besonders brisant am Resultat ist, dass 93% der untersuchten schwangeren Frauen und 80% derer Föten (d.h. das Bt-Toxin passiert sogar die Plazenta) sowie 69% der nicht-schwangeren Frauen das Bt-Toxin Cry1AB im Blut aufwiesen. Die Forscher empfehlen, den Einfluss von Gift-assoziierten (Pestizide, Bt-Toxine) Gentech-Lebensmitteln weiter zu erforschen.

    Forscher in Frankreich begutachteten insgesamt 19 Studien an Säugetieren, die mit gentechnisch veränderten Sojabohnen bzw. Mais gefüttert wurden. Die Literaturstudie ergab, dass mehrere Datensätze auf Leber und Nierenprobleme bei den gefütterten Tieren hinweisen. Die Forscher kommen damit zum Schluss, dass die heute vom Gesetzgeber verlangten 90-Tage-Fütterungsversuche unzureichend sind, um chronische Toxizitäten zu erkennen.

    externer Link: Publikation

    Kennzeichnung

    Bei der Verwendung von GVO-Erzeugnissen in Lebensmitteln besteht in der Schweiz eine umfassende Deklaration, um Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen und ihnen die Wahlfreiheit zwischen herkömmlichen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu ermöglichen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG gibt eine Übersicht zu den Kennzeichnungsbestimmungen.


    Bei Lebensmitteln aus tierischer Produktion besteht aber eine gravierende Lücke: Einerseits sind Lebensmittel aus tierischer Produktion in Bezug auf Gentech- Fütterung nicht deklarationspflichtig und andererseits ist die Auslobung gentechnikfreier Produkte – im Vergleich zu etwa den Bestimmungen in Deutschland – erschwert und mit gängigen Begriffen wie «gentechfrei» nicht möglich.

    Kontrolle

    Das Bundesamt für Gesundheit bietet ein Internetangebot zu Lebensmittelkontrollen an. Jährlich wird ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der Kontrollen der kantonalen Vollzugsbehörden, die jedes Jahr mehrere hundert Lebensmittelproben auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) untersuchen, aufgeschaltet.

    Warenflusstrennung

    Wer mit GVO umgeht, hat dafür zu sorgen, dass keine unerwünschten Vermischungen mit herkömmlichen Organismen auftreten. Dazu muss ein Qualitätssicherungssystem vorliegen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG publizierte eine Studie, welche aufzeigt, dass die Lebensmittelproduzenten und -importeure die Warenflüsse von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Erzeugnissen trennen können.

    Ethische Betrachtung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln

    Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH befasst sich mit Gentech-Lebensmitteln aus ethischer Sicht. Eine Broschüre der EKAH befasst sich mit den geltenden Beurteilungskriterien des schweizerischen Lebens- und Futtermittelrechts. Es wird zudem dargelegt, welche zusätzlichen, über die geltenden Kriterien hinausgehenden Aspekte aus ethischer Sicht zu berücksichtigen sind.

    PubliForum Gentechnik und Ernährung

    Im Jahr 1998/99 wurde im Rahmen des PubliForum den Entscheidungstragenden Hinweise über die Einstellung der schweizerischen Bevölkerung zur Gentechnik und ihren Anwendungen im Ernährungsbereich geliefert. Das Bügerpanel forderte ein Moratorium für die Herstellung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen. Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger brachten damit zum Ausdruck, dass sie in Zukunft keine Gentech-Lebensmittel auf ihren Tellern wollen.

    Revisionen Lebensmittelrecht

    Oktober 2009
    Mit Eingabefrist bis am 31. Oktober 2009 wurde eine Vernehmlassung zur Änderung des Lebensmittelgesetzes LMG eröffnet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll die Schweiz zukünftig an den Systemen der Lebensmittel- und Produktsicherheit der Europäischen Union (EU) teilnehmen können. In einem globalisierten Markt ist dies eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes. Die Angleichung, welche der Bundesrat vorschlägt, soll gleichzeitig zur Vereinfachung des Warenverkehrs mit der EU und zur Senkung des Preisniveaus in der Schweiz beitragen.

    Bild_Nanotechnologie
    Bild: Fullerene und Carbon Nanotubes, www.nanoscience.ch

    Nanotechnologie befasst sich mit Strukturen, die kleiner sind als 100 Nanometer. Es gibt allerdings noch keine rechtlich anerkannte grössenbasierte Definition für Nanopartikel. Zu unterscheiden sind Nanomaterialien (z.B. Carbon Nanotubes (Kohlenstoffnanoröhren)), Nanostrukturen (z.B. targeted drugs in der Medizin) und Nanosysteme (Nanobots (Nanoroboter, Nanomaschinen)).

    Die Nanotechnologie eröffnet möglicherweise eine breite Palette von Anwendungen in der Medizin, der Energietechnik, bei der Speicherung von Daten, der Herstellung neuer Materialien. Das Feld der möglichen Anwendungen von Nanopartikeln zeichnet sich allerdings erst ab. Genannt werden etwa: Pigmente und andere Zusatzstoffe für Lacke und Kunststoffe, schmutzabweisende Kleidungsstücke, neuartige Verpackungen, Schutzanstrich für Karosserien, Prozessoren, Miniaturisierung der Halbleiterelektonik und der Optoelektronik, lithografische Verfahren, zahnärztlichen Füllungsmaterialien, Schutz vor ultravioletter Strahlung in modernen Sonnencremes, Sonnenschutzfolien, neuartige Diagnostika und Therapeutika, Wirkstofftransporter (drug delivery) oder biokompatible Implantate.

    Gewisse Nanomaterialien werden bereits in der Praxis eingesetzt und sind kommerziell verfügbar.


    Nanotechnologie wird vermutlich eine Rolle im Bereich der funktionellen Lebensmittel spielen. Substanzen sollen in nanostrukturierte Materialien eingeschlossen werden. Dadurch soll die Löslichkeit verbessert werden, eine kontrollierte Abgabe ermöglicht werden, die Bioverfügbarkeit erhöht werden, Nährstoffe während der Herstellung, Lagerung und im Handel geschützt werden.

    Verschiedene europäische Bio-Organisationen haben sich gegen die Zulassung von Nanopartikeln in Bioprodukten ausgesprochen. Bio Suisse ist gegen jeglichen Einsatz von synthetischen Nanopartikeln in Bioprodukten mit der „Knospe“.


    Die Risiken der Nanotechnologie lassen sich erst in groben Zügen abschätzen. Es liegen erst lückenhafte Erkenntnisse vor, wobei aber Hinweise auf toxische Eigenschaften von Nanomaterialien bekannt sind. Zahlreiche Wissenslücken lassen sich identifizieren und es besteht beachtlicher Forschungsbedarf. Für die meisten Nanopartikel ist es nicht klar, ob und wie sie im Körper aufgenommen, verteilt, verändert, angereichert oder ausgeschieden werden. Kenntnisse zur Ökotoxizität und zum Umweltverhalten von Nanopartikeln sind nur vereinzelt vorhanden.

    In der Gesetzgebung bestehen Lücken. Auf Gesetzesstufe in der Schweiz sind die Voraussetzungen nicht zufriedenstellend gegeben, um synthetische Nanopartikel zu regulieren. Es ist fraglich, ob die für konventionelle Chemikalien angewendeten Beurteilungskonzepte auch für Nanopartikel verwendet werden können. Die Lücken sollten in Zusammenarbeit mit der EU und weiteren internationalen Gremien möglichst bald geschlossen werden. Das Ziel muss ein vollständiger Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor allen schädlichen Auswirkungen durch Nanopartikel sein. Es muss eine Deklarationspflicht für synthetischen Nanopartikel in Handelsprodukten geschaffen werden.

    Risiko allgemein

    Umweltrisiken

    Arbeitnehmerrisiken

    Lebensmittel

    BUND. Endstation Mensch: Aus dem Labor auf den Teller. Die Nutzung der Nanotechnologie im Lebensmittelsektor

    Lebensmittelverpackungen

    Juli 2013

    Die Europäische Union schreibt seit dem 30. November 2009 vor, bei Kosmetikprodukten mit synthetischen Nanopartikeln im Verzeichnis der Zutaten den Hinweis “nano“ hinzuzufügen, dies allerdings mit einer Übergangsfrist bis 2013. Am 11. Juli 2013 trat nun in der EU die Neufassung der Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 definitiv in Kraft. Somit sind Kosmetika die ersten Produkte in der EU, für die eine Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien gilt. Laut Bundesamt für Gesundheit BAG ist in der Schweiz die Übernahme der Deklarationspflicht für Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln im Rahmen einer Totalrevision der Lebensmittelgesetzgebung vorgesehen. Die endgültige Verabschiedung der revidierten Gesetzgebung ist für 2015 geplant.

    Mai 2011

    Die SAG beschliesst, in Zukunft die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft kritisch beobachten. Dazu wurde eine Situationsanalyse und ein Positionspapier mit politischen Forderungen erstellt.

    Mai 2011

    Die ETH und IBM eröffnen ein Nanotechnologie-Zentrum in Rüschlikon

    externer Link: ETH Life

    Mai 2010

    Das Auswahlverfahren für Projekte des Nationalen Forschungsprogramms „Chancen und Risiken von Nanomaterialien“ (NFP 64) hat die nächste Etappe erreicht. Nach Prüfung der eingereichten Projektskizzen lädt die Leitungsgruppe die Forschenden von 21 Projektskizzen ein, ein Gesuch einzureichen. Die Arbeit zu den Projekten im Nationalen Forschungsprogramm NFP 64 haben Anfang 2011 begonnen.

    April 2010

    Ein externes Gutachten im Auftrag der EKAH untersucht künftige Diskussionen rund um das Thema Lebensmittel, wobei auch Verfahren der Nanotechnologie berücksichtigt sind.

    Januar 2009

    Die TA-SWISS publiziert eine Studie unter dem Titel Nanotechnologie im Bereich der Lebensmittel. Fachpersonen aus dem Bereich der Lebensmittelwissenschaften finden, dass die Nanotechnologie bei Lebensmitteln in der Praxis derzeit noch kaum zum Einsatz komme, in der Grundlagenforschung jedoch von Bedeutung sei. Die Industrie erforscht entsprechende Möglichkeiten bereits mit grossem Aufwand. Eine Abklärung des Themas drängt sich deshalb auf, bevor allfällige Produkte breit vermarktet werden.

    Dezember 2008

    Im Dezember 2008 haben das Bundesamt für Gesundheit BAG und das Bundesamt für Umwelt BAFU eine Testphase für einen Vorsorgeraster für synthetische Nanomaterialien lanciert. Er soll es der Industrie erlauben, durch ein strukturiertes Vorgehen möglicher Risiken im Umgang mit synthetischen Nanomaterialien zu erkennen. Der Vorsorgeraster wurde Anfangs 2010 aufgrund der Erfahrungen überarbeitet.

    April 2008

    Der Bundesrat hat den Aktionsplan «Synthetische Nanomaterialien» verabschiedet. Damit spricht er sich für eine nachhaltige Entwicklung der Nanotechnologie aus und setzt auf einen differenzierten öffentlichen Dialog über deren Chancen und Risiken.

    Januar 2008

    Nano-Tera.ch: Ausschreibung lanciert: In den kommenden vier Jahren werden 120 Millionen Franken in das gesamtschweizerische Forschungsprogramm Nano-Tera.ch investiert. Nano-Tera.ch hat zum Ziel, die Schweiz im Bereich der eingebetteten Systeme zu stärken.

    November 2007

    In einem Grundlagenbericht zum Schweizer Aktionsplan Risikobeurteilung und Risikomanagement synthetischer Nanomaterialien fassen BAG und BAFU den aktuellen Stand des Wissens um die Risiken von synthetischen Nanopartikeln zusammen. Der Bericht behandelt die verschiedenen vorhandenen Produkte und Anwendungen, die Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt, die Arbeitssicherheit, Rechtsetzung, Technologiefolgen-Abschätzung sowie die Kommunikation. Der abgeleitete Handlungsbedarf, ist Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen des Aktionsplans zum sicheren Umgang mit synthetischen Nanopartikeln.

    Januar 2007

    Ein externes Gutachten im Auftrag der EKAH folgert, dass die Beweislast für die Ungefährlichkeit von (ungebundenen) synthetischen Nanopartikeln dann den Herstellern aufzubürden ist, wenn es vernünftige Gründe gibt anzunehmen, dass diese Partikel unter gewissen Bedingungen Mensch und Umwelt schwerwiegend schädigen können.

    September 2006

    Im September 2006 fanden in allen Landesteilen publifocus-Veranstaltungen der TA-SWISS statt. Die TA-SWISS wollte mit zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern Fragen diskutieren wie: Wie nehmen sogenannte Laien die Nanotech-Diskussion wahr? Wo sehen Bürgerinnen und Bürger Chancen für sich, ihre Gesundheit und die Umwelt? Und wo liegen mögliche Risiken? Werden bei der Nano-Forschung ethische Grenzen überschritten? Braucht es eine Regulation oder eine einheitliche Deklaration?

    Dezember 2003

    Die TA-Swiss publiziert eine Studie „Nanotechnologie in der Medizin“. Die Ergebnisse beruhen auf einer internationalen, schriftlichen Befragung von über 70 Fachpersonen aus unterschiedlichen Disziplinen.





    Bild_Patente

    Gentech-Saatgut kann patentiert werden. Dies ist einer der Hauptgründe warum sich die Agro-Industrie derart stark für die Gentechnologie engagiert. Es winken höhere Profite und mehr Marktmacht, auf Kosten der Bauern, der kleineren Züchter, der biologischen Vielfalt und der Ernährungssicherheit. Durch Patente auf Gentech-Saatgut wird die Struktur des Marktes und somit auch die gesamte Landwirtschaft verändert.

    Patente sind von der zuständigen Behörde erteilte Schutztitel für Erfindungen. Eine Erfindung im rechtlichen Sinne löst ein technisches Problem mit den Mitteln der Technik. Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz sind im Patentgesetz und der Patentverordnung festgehalten.

    Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Interesse der multinationalen Konzerne in den letzten Jahren die Patentierbarkeit immer stärker ausgeweitet und die bestehenden Verbote unterlaufen. Die Nahrungssicherheit liegt zunehmend in den Händen einiger weniger transnationaler Chemie- und Biotechnologie-Konzerne.

    Die zunehmende Patentierung von Saatgut, konventionellen Pflanzensorten und Nutztierrassen bedeutet eine weitgehende Enteignung von Bauern und Züchtern: Landwirte dürfen ihr Saatgut aus der Ernte nicht mehr zurück behalten und Züchter können mit dem patentierten Saatgut nur noch sehr eingeschränkt weiter arbeiten.

    In der SAG befassen sich die Vorstandsorganisationen Swissaid, Erklärung von Bern, Greenpeace und das Blauen-Institut mit der Patentproblematik.

    Die SAG beschränkt sich hier deshalb auf wichtige Links (rechte Spalte) und einige wichtige Meilensteine in der Debatte um Patente auf Leben.

    Mai 2012

    Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, in der das Europäische Patentamt und die Europäische Kommission aufgefordert werden, die Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten sowie konventionelle Züchtungsverfahren zu verbieten.

    März 2012

    Ein Report der internationalen Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“ listet die 2011 vom Europäischen Patentamt (EPA) gewährten Patente auf Sonnenblumen, Melonen, Gurken, Reis und Weizen auf und erläutert die Gefahren der Patentvergabepraxis.

    Mai 2011

    Der Agro-Gentechnik-Konzern Monsanto hat ein europäisches Patent auf eine konventionell gezüchtete Melone erhalten. Die Melone ist resistent gegenüber einer Viruskrankheit und wurde auf herkömmliche Art und Weise gezüchtet.

    Dezember 2010

    Das Europäische Patentamt veröffentlicht den Entscheid zu den Brokkoli- bzw. Tomatenpatenten. Es handelt sich um die Klärung des Begriffs der „im Wesentlichen biologische Verfahren", mit dem im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) derartige Verfahren zur Züchtung von Pflanzen (und Tieren) von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden.

    externer Link: Europäisches Patentamt

     
    Bild_SynthBiologie
    Bild: Kolonien des transformierten Mycoplasma mycoides Bakteriums. J. Craig Venter Institute


    Synthetische Biologie ist ein interdisziplinärer Forschungszweig. Sie gilt als die neueste Entwicklung der modernen Biologie und bezeichnet ein Forschungsgebiet, das Elemente der Molekularbiologie, der Chemie, der Computerwissenschaften und der Ingenieurswissenschaften verbindet. Der Synthetischen Biologie liegt die Idee zugrunde, dass sich Lebewesen kontrolliert und zielgerichtet umbauen bzw. konstruieren lassen. Im Vordergrund der Synthetischen Biologie stehen das Entwerfen und Herstellen von natürlicherweise nicht vorkommenden biologischen Systemen sowie die Rekonstruktion und der Nachbau bereits existierender biologischer Systeme. Im Unterschied zur Gentechnik werden somit nicht nur einzelne Gene von einem Spenderorganismus in einen Empfängerorganismus transferiert, sondern es werden vollständig künstliche biologische Systeme erzeugt.

    Mögliche Anwendungsbereiche der Synthetischen Biologie sind:
    – Medikamentenproduktion (synthetische Bakterien oder Hefe produzieren Medikamente).
    – Medizin (synthetische Zellen für therapeutische Zwecke behandeln im Körper kranke Zellen und krankes Gewebe).
    – Energiegewinnung: (Zellen, die nachwachsende Rohstoffe in Energie umwandeln).
    – Umwelttechnologie (beispielsweise synthetische kohlendioxidbindende Bakterien zur Kohlendioxid-Reduktion).
    – Materialproduktion: (Organismen für die Produktion von beispielsweise Plastik oder Textilien).
    – Militärische Anwendungen (Entwicklung beziehungsweise Bekämpfung neuer biologischer Waffen).

    Das EU-Projekt SYNBIOSAFE (Safety and ethical aspects of synthetic biology) soll sicherheitsrelevante und ethische Aspekte der synthetischen Biologie untersuchen.

    Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH bearbeitet ethische Aspekte der Synthetischen Biologie.

    Mai 2010

    Das J.C. Venter Institute berichtet über die erste selbstreproduzierende synthetische Bakterienzelle (Mycoplasma mycoides).

    Januar 2008

    Das Craig Venter Institut stellt erstmals das Erbmaterial eines Bakteriums rein synthetisch her. Nachgebaut wurde das Genom des Bakteriums Mycoplasma genitalium, welches das kleinste bisher bekannte Genom (582’970 Basenpaaren) eines kultivierbaren Bakteriums aufweist.

    Oktober 2005

    Das Erbgut des Spanischen Grippevirus 1918, das in den Jahren 1918-1919 20 bis 50 Millionen tötete, wurde teilweise rekonstruiert. Das synthetisierte Virus reproduziert sich, ist virulent und pathogen.

    • externer Link: Science (Abstract)

    November 2003

    Ein Forscherteam rund um Craig Venter baut in nur 14 Tagen den Bakteriophagen Phi-X174 zusammen.

    August 2002

    US-Forscher stellen erstmals de novo den Erreger der Kinderlähmung (Poliovirus) künstlich her. Die zur Synthese verwendeten Bausteine stammten aus einer öffentlichen Datenbank. Das synthetische Virus zeigte pathogene Eigenschaften des natürlichen Poliovirus.