Bild_Freisetzung_NFP59
Bild: Arbeit im Feld, Mai 2008; Bild Andrea Foetzki; www.konsortium-weizen.ch

«In einem gemeinsamen Projekt werden Weizenpflanzen, denen gentechnisch eine erhöhte Resistenz gegenüber der Pilzkrankheit Mehltau verliehen wurde, im Feld untersucht. Die Forschenden möchten wissen, ob die Weizenpflanzen, welche im Labor besser vor Pilzinfektionen geschützt sind, diese Eigenschaft auch unter natürlichen Feldbedingungen, etwa mit Wind und Regen, zeigen und ob allenfalls züchterisch unerwünschte Nebeneffekte (z.B. Ertragsreduktion) auftreten. Zudem gibt es eine Reihe von Projekten zu Fragen der Biosicherheit. Dabei sollen die Wechselwirkungen mit der Umwelt, mit anderen Pflanzen, Bodenlebewesen oder Insekten am Weizen, genau erforscht werden.» (aus: www.konsortium-weizen.ch).

Freisetzungsversuche sind in der Schweiz vom (verlängerten) Anbau-Moratorium (2005-2013) ausgenommen. Unter einem Freisetzungsversuch wird der forschungsmässige Umgang mit Organismen in der Umwelt verstanden, welcher unter definierten und kontrollierten Bedingungen abläuft sowie zeitlich und räumlich beschränkt ist.

In der Schweiz gab es bisher drei Freisetzungen: 1991/92 je ein Versuch mit virusresistenten Kartoffeln und 2004 ein Versuch mit stinkbrandresistentem Weizen. Im Rahmen des NFP 59 wurden für die Periode 2008 bis 2011 weitere Versuche beantragt und im September 2007 bewilligt.

Dezember 2011

Das Weizen-Konsortium berichtet, dass Mischungen verschiedener gentechnisch veränderter Weizenlinien im Feldversuch eine verbesserte Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau zeigen würden. Allerdings zeigen zwei der GV Linien unter Feldbedingungen zusätzliche Veränderungen (geringere Wuchshöhe, Veränderungen der Ähren und gelbe Blätter), d.h. für eine Anwendung dieser Linien in der Landwirtschaft würde es noch weiterer Forschung bedürfen.

November 2011

Die Forschungsprojekte im Weizen-Konsortium wurden im Mai 2011 beendet, das letzte Projekt endet im Dezember 2011. Anschliessend werden noch die letzten Auswertungen durchgeführt und weitere Ergebnisse in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert.

Juli 2010

Der Schweizerische Nationalfonds berichtet, dass sich gentechnisch veränderter Weizen der Pilzerkrankung Mehltau nicht nur im Gewächshaus, sondern auch auf dem Feld besser widersetze. Aber im Freilandversuch treten bei einigen Weizenlinien ein verminderter Ertrag oder eine veränderte Ährenform zu Tage, die sich zuvor im Gewächshaus nicht erkennen liessen. Weil im Freilandversuch die Ähren einiger gentechnisch veränderten Weizenlinien in einer anderen Form wachsen, wird der Befall mit dem toxischen Pilz Mutterkorn begünstigt. Das NFP 59 schliesst daraus, dass sich Daten aus dem Gewächshaus nicht auf die Situation im Feld übertragen lassen und Freisetzungsversuche also wichtig sind.

März 2010

Der Mehltau-resistente Weizen wird am 25. März 2010 in Reckenholz ausgesät. Dies ist das letzte Versuchsjahr des dreijährigen Versuches.

März 2010

Der gentechnisch veränderte Weizen wird am 15. März 2010 auf 950 m2 in Pully ausgesät. 

März 2010

Zwei Studien im Rahmen des NFP 59 untersuchten, wie sich Gentech-Weizen auf Insektenlarven und Blattläuse auswirkt. Es soll kein Nachweis unerwünschter Auswirkungen von gentechnisch verändertem Weizen festgestellt worden sein.

Februar 2010

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat grünes Licht für die Fortsetzung der Versuche gegeben: Der Versuch in Zürich kann ins letzte Versuchsjahr starten, in Pully geht es ins zweite Versuchsjahr.
externer Link: Medienmitteilung BAFU

Dezember 2009

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat einen Zwischenbericht des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) eingereicht. Erste Studien stellen unter anderem fest, dass eine Mehrheit der Bevölkerung der grünen Gentechnologie gegenüber negativ eingestellt und für eine Wahlfreiheit beim Kauf von gentechnisch veränderten oder unveränderten Produkten ist. Festgestellt wird auch, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht genügen, um die Koexistenz von landwirtschaftlichen Anbauformen mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen zu regeln.

Juli 2009

Ernte des Feldexperiments in Pully.

Juni 2009

Unbekannte haben Behälter mit nicht identifizierter Flüssigkeit ins Versuchsfeld von Agroscope Changins-Wädenswil in Pully geworfen.

April 2009

300 Personen demonstrierten gegen den ausgesäten Gentech-Weizen in Pully.

Februar 2009

Damit die Gesuchsteller die vom Bundesamt für Umwelt BAFU grundsätzlich bewilligten Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen weiterführen können, müssen sie jedes Jahr ergänzende Unterlagen einreichen. Das BAFU erachtete im Februar 2009 die Auflagen der Verfügungen weiterhin als erfüllt. Die Versuche konnten mit gewissen Anpassungen weitergeführt werden.

November 2008

Sieben Anwohner des Standorts der Freisetzungsversuche in Pully bei Lausanne hatten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Feldversuche mit gentechnisch verändertem Weizen eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2008 die Beschwerde abgelehnt. Die Versuche können damit ab Frühjahr 2009 - ein Jahr später als geplant - an der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW in Pully durchgeführt werden.

August 2008

Der Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten, Mehltau-resistenten Weizenpflanzen wurde anfangs August beendet.

Juni 2008

Am 13. Juni 2008 kam es zu einem Anschlag auf die Freisetzungsversuche mit Gentech-Weizen in Zürich-Reckenholz. Die Stadtpolizei Zürich nahm fünf mutmassliche Täter fest. Die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie SAG verurteilte die Zerstörung des Freisetzungsversuches in Zürich-Reckenholz. Die SAG ist gegen den gewaltsamen Akt, weil in der Schweiz das Volk mit direkter Demokratie die Agro-Gentechnik stoppen kann.

April 2008

Für den zweiten von der ETH vorgesehenen Versuchsstandort in Pully (VD) ist weiterhin eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, ein Versuchsstart ist frühestens nach einem Entscheid des Gerichts möglich. Das BAFU ist in diesem Fall nicht verfahrensleitende Instanz, gibt aber eine Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht ab.

März 2008

Am 15. März haben über 400 Menschen in Sichtweite des Gentech-Ackers in Zürich-Reckenholz gemeinsam ein Feld mit bioloigschem Weizen besät, um ein klares Zeichen für eine gentechfreie Lebensmittelproduktion zu setzen.

März 2008

Am 30. März haben die ETH und die Universität Zürich in Zürich-Reckenholz ihre Gentech-Experimente begonnen und den umstrittenen Gentech-Weizen ausgesät. Am 31.3. haben Greenpeace-AktivistInnen beim Gentech-Feld gegen die Aussaat protestiert.

Februar 2008

Das Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligte am 7. Februar 2008 die beantragten Freisetzungsversuche in Zürich. Damit erachtet das BAFU einen Grossteil der Auflagen vom 3. September 2007 für die Freisetzungsversuche als erfüllt. Greenpeace kritisiert den Entscheid und wird eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Mit dem Entscheid würde ein bedenklicher Präzedenzfall geschaffen. Gemäss den Gesuchsstellern soll nun die Aussaat in Reckenholz im März 2008 stattfinden. Gegen die Freisetzungsversuche in Pully läuft nach wie vor eine Beschwerde. Diese hat aufschiebende Wirkung, weshalb die Versuche dort erst nach einem Entscheid des Gerichts gestartet werden könnten – oder eben nicht.

Januar 2008

Die vom Bundesamt für Umwelt geforderten zusätzlichen Unterlagen zu den Freisetzungsversuchen in Pully und Zürich sind gemäss BAFU fristgerecht eingetroffen. Das BAFU hatte verfügt, dass die Gesuchsteller bis am 31. Dezember 2007 zusätzliche Informationen liefern müssen, z.B. eine detaillierte Versuchsanordnung, den Nachweis, dass keine Antibiotikaresistenzgene in den Pflanzen vorhanden sind oder Ergebnisse der Vorversuche aus der Vegetationshalle in Reckenholz. Das BAFU wird die Unterlagen prüfen und voraussichtlich bis Mitte Februar einen Entscheid fällen. Fällt diese Prüfung positiv aus, können die Gesuchsteller in Zürich wie geplant den gentechnisch veränderten Weizen aussäen. Dies, weil in Zürich keine Beschwerde gegen den BAFU-Entscheid eingegangen ist. Die Aussaat ist je nach Witterungsbedingungen vorgesehen zwischen Anfang März und Mitte April. Gegen den Versuch in Pully hingegen ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde hängig. Diese hat aufschiebende Wirkung. Vor dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann in Pully demnach nicht ausgesät werden.

September 2007

Greenpeace hat zusammen mit verschiedenen Umwelt- und Bauernorganisationen das Bundesamt für Umwelt BAFU in einem Schreiben aufgefordert, die Bewilligung für drei Freisetzungsprojekte mit Gentech-Pflanzen zu sistieren. Das BAFU hätte seinen Entscheid aufgrund von unvollständigen Gesuchsdossiers gefällt. Denn das Gentechnikgesetz erfordere genau definierte Informationen zu Gentech-Pflanzen, die ausgesät werden wollen. Die erteilten Bewilligungen würden einen fragwürdigen Präzedenzfall setzen, indem noch nicht existierende Gentech-Pflanzen mit minimaler Frist zur Datennachlieferung zur Freisetzung zugelassen werden. Dies stehe mit dem Gentechnikrecht in Widerspruch, demgemäss Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ganz auszuschliessen sind.

September 2007

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen der Universität Zürich und der ETH Zürich mit Auflagen bewilligt. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Zürich-Reckenholz sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden. Der SAG angeschlossene Organisationen kritisieren die Bewilligung, da in den vorliegenden Versuchsanordnungen wichtige Resultate zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen fehlen. Das Stufenprinzip Labor-Gewächshaus-Freisetzung des Gentechnikgesetzes GTG ist nicht eingehalten, weil vorab zu wenig Abklärungen in geschlossenen Systemen vorgenommen worden sind. Die gentechnikkritischen Organisationen werfen dem BAFU vor, das Gentechnikgesetz zu missachten. Greenpeace prüft in den nächsten Wochen die Argumente der Bewilligungsbehörde und lotet Möglichkeiten aus, wie die Gentech-Aussaat bekämpft werden kann.

Juni 2007

14 gentechnik-kritische Organisationen nehmen zu den geplanten Freisetzungs-Experimenten der Universität Zürich und der ETH mit Gentech-Pflanzen Stellung. Hauptkritikpunkt ist, dass das Gentechnikgesetz nicht eingehalten wird. Es fehlen relevante Resultate zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen in geschlossenen Systemen. Das BAFU wird aufgefordert, alle drei Bewilligungsgesuche abzulehnen.

Mai 2007

Die Universität Zürich sowie die ETH Zürich beantragen im Rahmen des NFP 59 gentechnisch veränderten Weizen sowie eine Kreuzung zwischen Weizen und einem Wildgras zu Forschungszwecken in der Umwelt freisetzen zu können. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Reckenholz, Stadtgebiet Zürich, sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden.