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News zu Nanotechnologie
- Schweiz verbietet Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff
- Kohlenstoff-Nanoröhrchen: ein Ansatz für eine nachhaltige Landwirtschaft?
- Nanotechnologie für eine umweltverträglichere Landwirtschaft – eine Technologie mit Risiken
- Nanomedizin: Empa-Forscher ergründen mögliche Risiken
- Frankreich verbietet den Weissmacher E171 in Lebensmitteln
- Nanopartikel können Insekten schädigen
- Nano-Heilmittel und deren Regulierung
- EFSA: Neue Leitlinien zur Nanotechnologie im Lebens- und Futtermittelbereich
- Nanopartikel im Pflanzenschutz und in Düngern
- Ab 2020 einheitliche EU-Regeln für Nanomaterialien
Unterseite zu Nanotechnologie
Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen hat die SAG zum Thema Nanotechnologie eine neue Unterseite erstellt. Unter nanofakten.ch finden Sie ausführliche Informationen zu Nanomaterialien und zur gesetzlichen Regelung in der Schweiz.
Nanotechnologie
Änderungen in der Chemikalien- und Biozidprodukteverordnung 2018 teilweise enttäuschend
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Mehrwandige Kohlenstoff-Nanoröhre Bild: de.wikipedia.org
Am 1. März 2018 traten verschiedene Änderungen der Chemikalienverordnung (ChemV) und der Biozidprodukteverordnung (VBP) in Kraft. Damit soll auch der Schutz vor Nanomaterialien für Mensch und Umwelt in der Schweiz weiter erhöht werden. Nicht in die Revision aufgenommen wurde leider die in der Vernehmlassung vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) Meldepflicht für Nanomaterialien. In der Chemikalienverordnung sollten Meldepflichten für sämtliche synthetischen Nanomaterialien sowie für Firmen, die synthetische Nanomaterialien zur Herstellung von Produkten verwenden, eingeführt werden. Dieser Vorschlag wurde aber nach den eingereichten Stellungnahmen wieder zurückgezogen: Vor allem die Industrie und zwei politische Parteien standen der Einführung neuer Meldepflichten ablehnend gegenüber, weil die hohen Kosten dieser Verpflichtungen einem geringen Nutzen gegenüberständen, so die Argumentation. Damit müssen nun nur gefährliche Nanomaterialien offengelegt werden. Die SAG hatte den Vorschlag des Bundes unterstützt und namentlich begrüsst, dass Nanomaterialien von der Ausnahme der Meldepflicht ausgeschlossen werden sollen.
Nano-Plastik in den Meeren
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Plastik sammelt sich massenhaft im Ozean an. Bild: tagesschau.de
In den Weltmeeren schwimmen Millionen von Tonnen an Plastikmüll, darunter Plastikflaschen, Verpackungsmaterial, Fischernetze und zahlreiche weitere Kunststoffabfälle vom Einwegrasierer bis zu Flip-Flops. Jedes Stück Plastik, das in den letzten 50 Jahren hergestellt wurde und in die Meere gelangte, ist dort noch immer vorhanden. Es wird geschätzt, dass etwa 10% des produzierten Plastiks in den Ozeanen endet, etwa via Abwasseranlagen, Abfall oder Ablagerung durch die Luft. Diese Menge an Plastik entspricht etwa 60-80% der totalen Ablagerungen im Meer. Es sei bis heute gezeigt worden, dass dadurch über 660 Arten in den Meeren betroffen sind, sei es durch Verstrickung im Plastik oder durch Aufnahme mit der Nahrung. Laut dem NanoInformationsPortal treiben durchschnittlich 13’000 Plastikmüllpartikel auf jedem Quadratkilometer Meeresoberfläche.
Nano-Labor auf der Haut
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Nanomaterialien kommen bei der Entwicklung sogenannter elektronischer Haut ("e-Skin") zur Anwendung. Bild: Someya Laboratory.
Manche Menschen sind sich bereits heute an den Fitness Tracker am Handgelenk gewohnt. Das Fitnessarmband überwacht die zurückgelegte Strecke, die Anzahl der Schritte, zählt die bewältigten Treppenstufen, berechnet die verbrannten Kalorien, wacht über den Schlafrhythmus und die Schlafqualität und gewisse Modelle überwachen die Herzfrequenz. Projekte mit nanotechnologischen Materialien streben heute an, neue Möglichkeiten für flexible und dehnbare Monitoring-Geräte zu realisieren, die direkt auf der Haut getragen werden. Man spricht in Fachkreisen von elektronischer Haut ("e-Skin"), epidermaler Elektronik oder elektronischer Tätowierung. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Mensch-Maschinen-Schnittstelle. Die auf der Haut befestigten Sensoren sollen als diagnostische Instrumente im Bereich der Medizin angewandt werden.
Zeit für eine verbesserte Regulierung von Nanomaterialien
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Webseite des dänischen Inventars "The Nanodatabase". Bild: Nanodatabase
Das dänische Inventar „The Nanodatabase“ listet nach Anwendungsbereichen und Nanomaterialien auf dem Markt verfügbare Publikumsprodukte auf. Die Datenbank enthält derzeit über 3000 Produkte. Neben der Produktedatenbank befasst sich das Portal aber auch mit Fragen der Risikoanalyse. Sie orientiert sich dabei an einer Publikation von Steffen Foss Hansen, Professor am dänischen Center for Nanotechnology NanoDTU. Hansen spricht sich für ein Regulierungswerkzeug spezifisch für synthetische Nanomaterialien aus, wie er in einem Artikel in der renommierten Fachzeitschrift „Nature Nanotechnology“ darlegt. Er nennt seinen Ansatz REACT NOW (jetzt reagieren). Die Abkürzung bedeuted im Englisch “Registration, Evaluation, Authorization, Categorization and Tools to Evaluate Nanomaterials - Opportunities and Weaknesses”. Mit einem neuen gesetzgebenden Rahmenwerk soll die Registrierung, die Evaluierung, die Bewilligung und die Kategorisierung von Nanomaterialien gewährleistet werden.
Siliziumdioxid in Lebensmitteln: Nationales Forschungsprogramm empfiehlt vorsichtigen Umgang
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Siliziumdioxid wird bereits seit 50 Jahren in vielen Bereichen der Nahrungsmittelindustrie, namentlich als Antiklumpmittel verwendet. Bild: en.wikipedia.org.
Siliziumdioxid, ein Lebensmittelzusatzstoff mit der Nummer E551, wird bereits seit 50 Jahren in vielen Bereichen der Nahrungsmittelindustrie (namentlich als Antiklumpmittel) sowie in Zahnpasta verwendet. Ein Projekt des Nationalen Forschungsprogramms NFP 64 hat gezeigt, dass Siliziumdioxid Nanopartikel, die bisher als unbedenklich galten, im Magen-Darm-Trakt Entzündungen hervorrufen können. Antiklumpmittel werden in der Nahrungsmittelindustrie dazu eingesetzt, dass Trockennahrungsmittel rieselfähig bleiben. Sie werden beispielsweise zugegeben, um das Verkleben von Gewürzen oder Fertigsuppen zu verhindern und kommen auch bei Instant-Kaffee oder Salz zum Einsatz.