E171 ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der Titandioxid in Form von Nanopartikeln enthält und als Weissmacher in Lebensmitteln eingesetzt wird, etwa zum Aufhellen von Süsswaren, Käse oder Saucen. Bild. Shutterstock
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verbietet ab Herbst 2022 die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff. Die Europäische Union hatte im Januar 2022 ein Verbot für die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff, auch bekannt als Farbstoff E171, erlassen. «Damit erreichen wir, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten genauso geschützt sind wie in der EU. Dadurch wird auch der Handel mit der EU vereinheitlicht», sagt Mark Stauber, Leiter Fachbereich Lebensmittelhygiene beim BLV. Die SAG Präsidentin, Nationalrätin Martina Munz, hatte bereits 2019 in einer Interpellation ein solches Verbot zur Diskussion gestellt. Der Lebensmittelzusatzstoff E171 enthält Titandioxid (TiO2) in Form von Nanopartikeln. Deshalb wurde er in Frankreich ab dem 1. Januar 2020 in Lebensmitteln verboten. E171 ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der als Weissmacher in Lebensmitteln eingesetzt wird, etwa zum Aufhellen von Süsswaren, Käse oder Saucen. Neben Lebensmitteln wird Titandioxid auch in Medikamenten eingesetzt, um Pillen eine weisse Farbe zu verleihen. Auch in Kosmetikartikeln, in Zahnpasta und Pflegeprodukten kommt der Farbstoff E171 wegen seiner hohen weissen Deckkraft häufig zur Anwendung. Lebensmittelzusatzstoffe wie E171 (Titandioxid, TiO2) und E551 (Siliziumdioxid, SiO2) werden bereits seit vielen Jahren eingesetzt und werden daher als unbedenklich eingestuft. Neuere Forschungsergebnisse zeigten, dass mit dem heutigen Wissen die Toxizität verschiedener Stoffe neu beurteilt werden muss. Die SAG hatte bereits im Juni 2015 in ihrem Kommentar zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien auf die Problematik der „alten“ Nanomaterialien hingewiesen.
Eine Studie von 2017 hat bei Ratten aufgezeigt, dass die Nanofraktion in E171 die Darmschranke durchqueren und in die Leber gelangen kann. Dies kann zu Immunfunktionsstörungen führen. Eine chronische orale Exposition gegenüber E171 löste bei 40 Prozent der Ratten spontane Läsionen im Dickdarm aus, die unter Umständen Vorläufer von Karzinomen sein können.
Die Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bilde die Grundlage für die Entscheidung, Titandioxid in der Schweiz zu verbieten, schreibt das BLV. Im Mai 2021 war die EFSA, auf Druck Frankreichs, zu dem Schluss gekommen, dass eine Schädigung des Erbgutes durch Titandioxid-Partikeln nicht ausgeschlossen werden kann. Daher gilt Titandioxid nicht mehr als sicher für die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff. Aufgrund dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse verbietet das BLV die Verwendung von Titandioxid in Lebensmitteln.