22.10.2011 | Nanotechnologie

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Siliziumdioxid Nanopartikel von verschiedener Grösse: (a) 20nm, (b,d) 45nm, and (c) 80nm.
Bild: Nandiyanto, en.wikipedia.org

Die fehlende Definition von Nanomaterialien galt immer als einer der Gründe, weshalb die Nanotechnologie nicht gesetzlich geregelt werden kann. Jetzt hat die EU Kommission eine Definition von Nanomaterialien vorgelegt. Ein Nanomaterial wird beschrieben als „ein natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält, und bei dem mindestens 50% der Partikel in der Anzahlgrössenverteilung ein oder mehrere Aussenmasse im Bereich von 1nm bis 100nm haben.“ Diese Definition sei, so die EU Kommission, ein wichtiger Schritt im Hinblick auf den Umgang mit etwaigen Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat erste Kritik am Definitionsvorschlag publiziert.

externer Link: Medienmitteilung der Europäischen Kommission
externer Link: Entwurf der Kommissions Empfehlung
externer Link: Deutsche Naturschutzring DNR