10.8.2011 | Nanotechnologie

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 In der EU sollen beispielsweise Brühen, die Nanopartikel enthalten, schon bald gekennzeichnet werden. Bild: Rainer Zenz, de.wikipedia.org

Das EU-Parlament hat grünes Licht für bessere Informationen der Konsumenten über die Inhaltsstoffe von Lebensmitteln gegeben. Dazu gehört auch die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die Nano-Materialien enthalten. Für die Umsetzung werden der Lebensmittelindustrie jedoch Fristen von drei bis fünf Jahren eingeräumt. Vermutlich ab Herbst 2014 soll auf Lebensmittelverpackungen die Bezeichnung „nano“ stehen. Damit können Konsumentinnen und Konsumenten endlich selbst entscheiden, ob sie Lebensmittel, die Nano-Teilchen enthalten, kaufen wollen oder nicht. Nano-Materialien werden in Lebensmitteln als Rieselhilfen in Salz oder Bouillon sowie zur Verkapselung von Wirkstoffen in Konservierungsmitteln, Farbstoffen und Vitaminen verwendet. Nach Kosmetika sind Lebensmittel die zweite Produktegruppe, bei der zukünftig in der EU gekennzeichnet werden muss, ob sie Nano-Materialien enthalten.

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