2.6.2011 | Nanotechnologie

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Nanoskaliges Siliziumdioxid ist auf europäischer Ebene als
Lebensmittelzusatzstoff z.B. zur Verwendung als Rieselhilfe in Salz zugelassen.
Bild: berwis / pixelio.de

Auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5643) teilt die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5744) mit, dass eine EU-Verordnung, nach der technisch hergestellte Nanomaterialien in Lebensmitteln gekennzeichnet werden sollen, derzeit in zweiter Lesung beraten werde. Nach der vorgesehenen Vorschrift müsse die Bezeichnung einer solchen Zutat um das in Klammern gesetzte Wort ”Nano“ im Zutatenverzeichnis ergänzt werden. Auf die Frage „Durch welche Massnahmen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher im Einzelnen über nanoskalige Bestandteile in Lebensmitteln und in Bedarfsgegenständen informiert werden?“ antwortete die Bundesregierung: „Es ist vorgesehen, eine Kennzeichnungsregelung für technisch hergestellte Nanomaterialien, die als Zutaten Lebensmitteln zugesetzt werden, in die EU Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel, die derzeit in zweiter Lesung beraten wird, aufzunehmen. Nach der vorgesehenen Vorschrift muss die Bezeichnung einer solchen Zutat im Zutatenverzeichnis um das in Klammern gesetzte Wort „Nano“ ergänzt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 regelt, dass Lebensmittelkontaktmaterialien, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, mit besonderen Hinweisen für eine sichere und sachgemässe Verwendung gekennzeichnet werden müssen, sofern dies unter Berücksichtigung des normalen oder vorhersehbaren Gebrauchs erforderlich ist.“

externer Link: Deutscher Bundestag
externer Link: Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5643)
externer Link: Antwort der Bundesregierung (17/5744)