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Auch bei Mozzarella wird teilweise Titandioxid zugefügt. Bild Clipdealer

Titandioxid - auf den Etiketten mit E171 oder TiO2 gekennzeichnet - wird ab dem 1. Januar 2020 in Frankreich in Lebensmitteln verboten. Das nanoskalige E171 ist ein Lebensmittelzusatzstoff, der als Farbstoff für die weisse Farbgebung von Lebensmitteln dient, etwa zum Aufhellen von Süsswaren, Käse oder Saucen. Neben Lebensmitteln wird Titandioxid auch in Medikamenten einsetzt, um Pillen eine weisse Farbe zu verleihen. Auch in Kosmetikartikeln, in Zahnpasta und Pflegeprodukten kommt der Farbstoff E171 wegen seiner hohen weissen Deckkraft häufig zur Anwendung. Ausserdem enthalten Sonnencreme, Fassadenfarben oder Sport-Shirts Nanopartikel aus Titandioxid. Nanomaterialien werden in Lebensmittelzusatzstoffen unter der E171 (Titandioxid (TiO2)) und Nummer E551 (Siliziumdioxid (SiO2)) bereits seit vielen Jahren eingesetzt. Sie wurden bislang als unbedenklich eingestuft. Doch heute streitet die Wissenschaft darüber, wie gefährlich die nanoskaligen Teilchen in diesen Lebensmittelzusätzen tatsächlich sind. Die SAG hatte bereits im Juni 2015 in ihrem Kommentar zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien auf die Problematik der „alten“ Nanomaterialien hingewiesen.

Je nach Einschätzungen enthalten E171 und E551 10% bis 40% Nanopartikel. Neue Forschungsergebnisse zeigen immer deutlicher, dass solche nanoskaligen Altstoffe mit dem heutigen Wissen neu beurteilt werden müssen, um eine allfällige Gefährlichkeit einschätzen zu können. Die französischen Ministerien für Umwelt, Gesundheit, Konsum und Landwirtschaft betonen in einer Stellungnahme, dass die Datenlage für die Risikobewertung der Verwendung des Zusatzstoffs E171 (Titandioxid) nach wie vor mangelhaft ist. Die Sicherheit der Verwendung dieses Zusatzstoffs sei daher nicht gewährleistet. Insbesondere könne aufgrund fehlender Daten keine akzeptable Tagesdosis für diesen Zusatzstoff festgelegt werden, schreiben die Behörden in ihrer Medienmitteilung.

 In einer Studie von 2017 wurde zum ersten Mal bei Ratten aufgezeigt, dass die Nanofraktion in E171 die Darmschranke der Tieren durchquert und andere Teile des Körpers wie die Leber erreicht. Beobachtet wurden Immun-Funktionsstörungen, welche der nanoskaligen Fraktion von E171 zugeordnet werden konnten. Die Forscher zeigten auch, dass eine chronische orale Exposition gegenüber E171 bei 40% der Ratten spontane Läsionen im Dickdarm auslösten, die unter Umständen Vorläufer von Karzinomen sein können.

Gestützt auf Bestimmungen des Landwirtschafts- und Lebensmittelgesetzes soll das Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit dem Zusatzstoff E171 ab dem 1. Januar 2020 ausgesetzt werden. Da der Zusatzstoff E171 auf Ebene der Europäischen Union zugelassen ist, muss dieser Entscheid der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Frankreich fordert die EU Kommission auf, Massnahmen auf europäischer Ebene zu ergreifen und die Zulassung von E171 auszusetzen, bis die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sie vollständig überprüft hat. Frankreich fordert,  alternative Ansätze zu eruieren, um die Verwendung dieses Zusatzstoffs zu reduzieren und später ganz zu beseitigen.

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