clip Bild News ab 2020 einheitliche Regeln Nanomaterialien EU 110518Bild: de.wikipedia.org.

Laut der EU ist die Europäische Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Autorisation and Restriction of Chemicals) grundsätzlich für die Regulierung der Verwendung von Nanomaterialien geeignet. Die Regulierung von Nanomaterialien im EU-Chemikalienrecht hat bereits eine 15-jährige Geschichte. Bisher ist die Verordnung jedoch nicht umfassend an die Belange von Nanomaterialien angepasst worden. Der REACH-Regelungsausschuss hat nun die Informationspflichten für Nanomaterialien festgelegt.

Bereits im Oktober 2017 wurde ein offizieller Vorschlag der EU Kommission zur Anpassung der REACH-Anhänge an Nanomaterialien zur Diskussion gestellt. Jetzt wurde bekannt gegeben, dass künftig im Zuge der Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern detaillierte Daten zu Nanomaterialien und deren Nanoformen gefordert werden. Die geänderte Verordnung tritt im Januar 2020 in Kraft. Mit dieser systematischen Datenerfassung könne eine Risikobewertung der unter REACH registrierten nanoskaligen Substanzen erfolgen, schreibt die EU Kommission.

Die deutsche Bundesumweltministerin Svenja Schulze meinte dazu: „Wir bekommen in der EU jetzt endlich klare Regeln für Nanomaterialien. Mögliche Risiken werden sich damit besser bewerten und minimieren lassen. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Umwelt- und Verbraucherschutz."