18.3.2011 | Saatgut

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Bild: Stihl024 / pixelio.de

Der Agrarausschuss des deutschen Bundesrates hat Ende Februar 2011 einen Antrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, eine praktikable Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut zu definieren. Damit droht die Aufhebung der Nulltoleranz von Gentechnik im Saatgut. Gentechnik-kritische Organisationen halten diesen Weg für falsch. Es bestehe die Absicht, die strikte Reinhaltung von herkömmlichem Saatgut, wie sie von der EU Gesetzgebung vorgeschrieben sei, durch technische Vorschriften aufzuweichen und zu unterlaufen. Die Reinhaltung des Saatgutes von GVO sei aber technisch möglich, sachlich geboten und politisch klar gewünscht. Zudem würden die geltenden Vorschriften von den Saatgutunternehmen bisher weitgehend eingehalten, weshalb es keinen Grund gäbe, das strikte Reinheitsgebot für Saatgut aufzuheben. Denn Saatgut sei die Grundlage unserer Ernährung und der Anfang aller Lebensmittelproduktion. Ein Toleranzwert für zulässige Verunreinigungen von Saatgut durch GVO untergrabe die gentechnikfreie Landwirtschaft, die von der grossen Mehrheit der Bevölkerung gewünscht und gefordert wird und gegenwärtig von allen Landwirten in Deutschland und über 99% der Landwirte Europas praktiziert wird. Ein grosses Bündnis fordert nun die deutschen Bundesländer auf, den Antrag im Bundesrat zurückzuziehen. In der Schweiz ist die strikte Nulltoleranz schon seit einigen Jahren aufgehoben. Die Deklaration von gentechnisch verändertem Saatgut ist in der Saatgutverordnung geregelt. In Artikel 14a wurde ein Toleranzwert von 0.5 Prozent für unbewilligte Gentechbestandteile eingeführt.

externer Link: Bundesrats-Initiative zur Gentechnik im Saatgut
externer Link: Aktionen in Deutschland: Sagen Sie Nein! zu Gentechnik im Saatgut
externer Link: Agrar-Presseportal.de: Nulltoleranz
externer Link: Saatgutverordnung Artikel 14a