NFP 59

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Bild: www.konsortium-weizen.ch

Der Bundesrat hatte nach der Annahme des Anbau-Moratoriums im November 2005 beschlossen, dass die Forschung mehr Wissen über den Nutzen und die Risiken von GVP erarbeiten soll und hat das Nationale Forschungsprogramm NFP 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ mit einem Budget von 12 Millionen Franken lanciert. In einem Auswahlprozess hatte die Leitungsgruppe dem Nationalen Forschungsrat 29 Projekte zur Bewilligung vorgeschlagen, welche so genehmigt wurden. Die Forschungsarbeiten starteten im Juni 2007.

Im Rahmen eines der Projekte des NFP 59 untersuchten Forschende der Universität Zürich, der ETH Zürich und der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART gemeinsamen Freisetzungsversuchen den Nutzen und die Risiken von gentechnisch verändertem pilzresistentem Weizen von 2008 bis 2011. Diese Versuche wurden vom Bundesamt für Umwelt BAFU im September 2007 bewilligt.

Im August 2012 wurde Synthesebericht zum Gesamtprogramm publiziert. Die SAG hat sich intensiv mti dem Bericht auseinandergesetzt und bekräftigt: Die Schweiz kann und soll auf den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bringen der Schweiz weder einen ökonomischen noch einen ökologischen Nutzen, hingegen sehr viele Unwegsamkeiten.

28.8.2012 | NFP 59

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Der Abschlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 ist publiziert. Die SAG hat ihre kritische Analyse des Gesamtprogramms in einer Broschüre zusammengefasst. Bild: SAG

Der heute vorgestellte Synthesebericht zum NFP 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ bekräftigt die bisherige Bewertung der Agro-Gentechnik durch die SAG: Die Schweiz kann und soll auf den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten. Die SAG kritisiert, dass die Zusammenfassung im Schlussbericht und die Empfehlungen daraus tendenziös sind. Aussagen zur Entlastung von Risiken werden zugespitzt, real existierende Probleme mit dem Gentech-Anbau werden als Bewirtschaftungsfehler verharmlost. Umgekehrt ist die Tendenz bei Aussagen zum Nutzen von Gentech-Pflanzen: Die insgesamt ernüchternden Ergebnisse zum gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen für die Schweizer Landwirtschaft werden mit spekulativen Zukunftserwartungen geschönt. Im Gegenteil: Das Anbau-Moratorium hat sich bewährt. Die Schweizer Landwirtschaft hat mit qualitätsvollen Produkten bewiesen, dass GVP keine Option sind. Die Motion von Nationalrat Ritter, welche das bestehende Moratorium für den Anbau von GVP bis Ende 2017 verlängern will und im Rahmen der Agrarpolitik 2014-17 von der Wirtschaftskommission des Nationalrates unterstützt wird, hat auch nach Abschluss des NFP 59 volle Berechtigung. Der nationale Verzicht auf den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen stützt sich auf einen unverändert sehr hohen Rückhalt in der Schweizer Bevölkerung und in der Landwirtschaft.

PDF: Medienmitteilung NFP 59
externer Link: Zusammenfassung Programmsynthese NFP 59
externer Link: Zentrale Schlussfolgerungen und Empfehlungen NFP 59
externer Link: Nachhaltige Landwirtschaft NFP 59
PDF: Medienmitteilung SAG
PDF: Flyer SAG zum NFP 59

2.3.2011 | NFP 59

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Bild: Logo des NFP 59. www.nfp59.ch

Der Bundesrat hatte nach der Annahme des Anbau-Moratoriums im November 2005 beschlossen, dass die Forschung mehr Wissen über den Nutzen und die Risiken von GVP erarbeiten soll und hat das Nationale Forschungsprogramm NFP 59 mit 12 Millionen Franken lanciert. Basierend auf einem Auswahlprozess hatte die Leitungsgruppe dem Nationalen Forschungsrat 29 Projekte zur Bewilligung vorgeschlagen, welche so genehmigt wurden. Die Forschungsarbeiten starteten im Juni 2007. Im neuen Newsletter des NFP 59 erläutert der Präsident der Leitungsgruppe des NFP 59, Prof. Dr. Dirk Dobbelaere, dass die Forschungsarbeit im Rahmen des NFP 59 nun in die Schlussphase kommt. Knapp die Hälfte der Projekte hätten unterdessen einen Schlussbericht erstellt, der Rest werde bis im Sommer 2011 abgeschlossen sein. Es folgt dann das Zusammenführen der Resultate zu einem Synthesebericht, der per Mitte 2012 zu erwarten sei.

externer Link: NFP 59 Newsletter März 2011
externer Link: Homepage NFP 59

8.9.2010 | NFP 59

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Bild: Pixelio.de

In einem weiteren Newsletter des Nationalen Forschungsprogamms NFP 59 werden zwei Projekte vorgestellt, die untersucht haben, wie ein Schaden durch gentechnisch veränderte Pflanzen GVP näher bestimmt werden kann. Denn die einschlägigen Gesetze schreiben vor, dass der Umgang mit GVP weder Mensch noch Tier oder Umwelt schädigen darf. Die beiden Projekte liefern den Behörden Anhaltspunkte, die zur Schadensbewertung dienen sollen.

externer Link: Newsletter NFP 59 - Ausgabe 4 - September 2010

8.2.2010 | NFP 59

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Bild: A. Schori, www.konsortium-weizen.ch

Die ETH Zürich und die Universität Zürich führen im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms NFP 59 drei mehrjährige Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen durch - zwei in Zürich-Reckenholz und einer in Pully (VD). Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat grünes Licht für die Fortsetzung der Versuche gegeben: Der Versuch in Zürich kann ins letzte Versuchsjahr starten, in Pully geht es ins zweite Versuchsjahr.

externer Link: Medienmitteilung BAFU

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