19.1.2010 | Moratoriumsverlängerung



Die WBK-N beschloss mit 15 zu 11 Stimmen auf die Vorlage der Änderung des Gentechnikgesetzes (Moratoriumsverlängerung) einzutreten und lehnte - ebenfalls mit 15 zu 11 Stimmen - einen Rückweisungsantrag ab. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist der Auffassung, dass eine befristete Verlängerung des Moratoriums kein gravierender wirtschaftlicher Nachteil zur Folge habe und auch die Forschung, zwar einschränkt, aber nicht behindert sei, da die Aussaat zu Forschungszwecken unter strengen Auflagen erlaubt bleibe. An der nächsten Sitzung wird die Detailberatung der Vorlage auf der Tagesordnung stehen.

externer Link: Medienmitteilung WBK-N