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Der Bundesrat hat heute beschlossen, das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen um weitere vier Jahre zu verlängern. Die SAG begrüsst diesen Entscheid.

Das Anbau-Moratorium hat sich seit zehn Jahren bewährt. Ende 2017 läuft das temporäre Verbot aus. Verschiedene Rechtsgutachten haben aufgezeigt, dass eine Verlängerung des Moratoriums verfassungskonform ist. Eine Koexistenz ist in der kleinräumigen, vielfältigen Schweizer Landwirtschaft weder realisierbar noch wirtschaftlich sinnvoll. Ein Nebeneinander von gentechnisch veränderter und gentechnikfreier Landwirtschaft wäre teuer und würde auf allen Stufen der Ernährungskette zusätzliche Kosten und Verunsicherung verursachen. Die mit der neuen Agrarpolitik verstärkte Qualitätsstrategie wäre untergraben, die ökologische Landwirtschaft wegen Kontaminationsgefahr in Frage gestellt.

Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Konsumentinnen und Konsumenten lehnen in allen Befragungen die teure und riskante Einführung von GV-Produkten mit deutlicher Mehrheit ab. Dies hat auch die neuste Univox-Umfrage von 2015 gezeigt. 66 Prozent der Befragten sprachen sich 2015 gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen aus. Nur 21 Prozent sprechen sich dafür aus.

Eine Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung ohne Gentechnik entspricht auch der Qualitätsstrategie der Schweizerischen Ernährungswirtschaft am besten. Denn nur mit Qualitätsprodukten kann sich die Schweiz profilieren. Deshalb verzichten bereits heute alle Schweizer Label-Produkte auf den Einsatz von Gentechnik.

Die grüne Nationalrätin und Präsidentin der SAG Maya Graf fordert: „Die Zeit des Moratoriums muss nun genutzt werden, um lokal ausgerichtete und ressourcenschonende Produktionssysteme zu fördern und zu entwickeln. Nur so können gesunde Lebensmittel produziert werden, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten. Die kommenden Jahre müssen auch genutzt werden, um die gesetzlichen Grundlagen für eine multifunktionale, sozial- und umweltverträgliche Landwirtschaft ohne Gentechnik zu schaffen.“ Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte gesetzliche Grundlage für die spätere Schaffung von GVO-Anbaugebieten lehnt die SAG ab.

Klärungsbedarf besteht auch in Bezug auf die neuen gentechnischen Verfahren. Die SAG fordert die Unterstellung dieser neuen Verfahren zur genetischen Modifikation von Pflanzen und Tieren unter das bestehende Gentechnikgesetz (GTG). Das Moratorium soll auch Pflanzen, Tiere und deren Produkte, die mit den neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, umfassen. Nur so kann die Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet werden.