07.05.2013 | Koexistenz

130507AG
Für die Kontrolle des Saatgutes und der Abstände würden bei den Kantonen zusätzliche Ressourcen benötigt.
Bild ag.ch

Mit den vorgeschlagenen Regelungen würden GVO-Produzenten die unternehmerische Freiheit der benachbarten Produzenten mit konventioneller Landwirtschaft und Biolandbau einschränken, schreibt der Kanton Aargau in seiner Stellungnahme zur Koexistenz-Vorlage. Um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, seien zudem neben der Selbstkontrolle der Landwirte auch komplexe behördliche Kontrollen zur Warenflusstrennung vom Saatgut bis hin zur Verarbeitung notwendig. Diese Kontrollen würden zu hohen Kosten für Landwirte, Behörden und Konsumenten führen. Der hohe Aufwand zur Gewährleistung der Koexistenz und der Wahlfreiheit der Konsumenten stehe in keinem günstigen Verhältnis zum möglichen Ertrag durch Herbizidresistenz oder Schädlingsresistenz von GVO-Kulturpflanzen, heisst es weiter. Gestützt auf diese Erwägungen weißt der Kanton Aargau die Vorlage in der vorliegenden Form zurück. Ausserdem müsse die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass die ganze Schweiz als gentechnikfreies Gebiet bezeichnet werden könne.