30.01.2013 | Koexistenz

koex_ch

Der Bundesrat hat heute die Koexistenzregelung in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagene Regelung ist für die SAG nicht praktizierbar. Die in der Koexistenzverordnung definierten Isolationsabstände von maximal 100 Meter sind absolut ungenügend.  In Deutschland gilt beispielsweise ein Mindestabstand von 150 Meter zu konventionellen und von 300 Meter zu ökologischen Maiskulturen. In einigen Bundesländern sind gar Abstände bis zu 1000 Meter festgeschrieben. Eine Koexistenz ist in der kleinräumigen Schweizer Landwirtschaft nicht umsetzbar. Die Kosten für ein kontrolliertes Nebeneinander  würde eine aufwändige Trennung der Warenflüsse erfordern und für die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch die Landwirtschaft teuer zu stehen kommen.