9.7.2010 | Deklaration

 Logo_Bio_EU
Bild: ec.europa.eu

 Am 1. Juli 2010 traten neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer bzw. biologischer Lebensmittel in Kraft. Das EU-Öko/Bio-Siegel (so genanntes „Euro-Blatt“) ist nun für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Neben dem EU-Bio-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Gütesiegel abgebildet werden. Der zuständige EU-Kommissar Dacian Ciolos hofft, dass sich das neue EU-Bio-Logo zu einem EU-weit anerkannten Symbol für die Erzeugung biologischer Lebensmittel entwickelt, bei dem der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass die Erzeugnisse vollständig im Einklang mit den strengen EU-Vorschriften für den Bio-Landbau produziert wurden.

externer Link: Europa Press Releases