Organismen, deren Erbanlagen mit Hilfe gentechnischer Verfahren verändert wurden, dürfen ohne eine Risikoanalyse nicht freigesetzt oder vermarktet werden. Bei der Beurteilung des Risikos müssen die zuständigen Behörden prüfen, ob die Organismen schädigend auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt wirken könnten. Dabei gilt es zu bedenken, dass keine Risikoabschätzung objektiv sein kann sondern von subjektiven Werthaltungen und persönlichen Interessen abhängig ist. Zudem fliessen wichtige Aspekte wie Gesellschaft oder Ethik nicht in die Risikobeurteilung ein.