Tage der Agrarökologie
Ausstellung: Vielfalt statt Gentechnik
Im Rahmen der «Tage für Agrarökologie» kreieren wir einen offenen Raum, in dem wir zum Dialog über Vielfalt und Gentechnik einladen.
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
29.05.2013 | Europa
Gentech-Lachs wächst schnell und beeindruckt durch seine Grösse.
Nach mehrjähriger Arbeit hat die EFSA (European Food Safety Authority) die Richtlinien für die Bewertung von gentechnisch veränderten Tieren vorgelegt. Umweltschutzorganisationen befürchten eine Erleichterung bei künftigen Genehmigungen. Bereits in den Startlöchern für eine Marktzulassung stehen die USA – hier hat ein Gentech-Lachs grosse Chancen auf eine Bewilligung.
Forschung am transgenen Tier ist erlaubt und wird von der EFSA seit Jahren beobachtet. Bis zum heutigen Datum wurden in Europa jedoch noch keine Anträge auf Zulassungen gestellt. Laut EFSA könnte dies aber auf Grund der aktuellen Entwicklungen in der Forschung bald der Fall sein. Mit ihren neuen Richtlinien will die EFSA europäische Behörden für diese Fälle wappnen. Die Arbeit der EFSA stösst immer wieder auf Kritik. Ihren Gentechnik-Experten wird eine zu grosse Nähe zur Agrar-Industrie vorgeworfen, da diese teils parallel zur Arbeit bei der EFSA auch noch in Lobby-Gruppen der Industrie mitarbeiten. So durften Vertreter der englischen Firma Oxitec, die Gentech-Insekten auf den Mark bringen will, an der Ausgestaltung der neuen Richtlinien mitwirken. Der Bund für Naturschutz Deutschland sieht in den Richtlinien „eine politische Willenskundgebung“ zur Vorbereitung der Markteinführung genetisch veränderter Tiere.“
29.05.2013 | Saatgut
Auch in Chile fand der Facebook Aufruf grossen Zuspruch. Quelle: Reuters
Tausende Gegner von gentechnisch veränderten Lebensmitteln haben am vergangenen Wochenende weltweit gegen den Saatgutriesen Monsanto demonstriert. Initiiert wurde die Protestbewegung über Facebook von der Aktivistin Tami Canal, die vor drei Monaten ihre Facebookseite aufstartete. Unterdessen verzeichnet ihre Seite über 150'000 Likes.
Laut Organisatoren fand der "Marsch gegen Monsanto" in über 436 Städten und 52 Ländern statt. Im argentinischen Córdoba protestierten mehrere Tausend Menschen gegen den Bau einer Gen-Saatgutfabrik. Im niederländischen Wageningen versammelten sich laut Organisatoren rund 3'000 Demonstranten vor dem dortigen Sitz von Monsanto und hielten Schilder mit Aufschriften wie "Monsanto tötet" oder "Rettet die Biodiversität". In Amsterdam protestierten etwa 1.200 Menschen. Auch in Wien, Berlin und Zürich versammelten sich mehrere hundert Demonstranten und marschierten durch die Innenstädte.
02.05.2013 | Koexistenz
Zu teuer, zu aufwändig, nicht erwünscht: Koexistenz ist in der Schweiz nicht praktikabel. Bild: greenpeace
Gentechfreie Zonen werden von Gegnern und Befürwortern von Gentech-Pflanzen abgelehnt. Dies ein erstes Fazit am Ende der Vernehmlassungsfrist zur Regelung der Koexistenz in der Schweiz. Mehr als 70 Stellungnahmen sind beim Bund eingegangen. Konsumenten- und Landwirtschaftsorganisationen, Umweltverbände, Grüne Partei und SP lehnen die vorgeschlagene Koexistenz-Regelung ab. Sie alle fordern eine gentechnikfreie Schweiz. Aber auch Wirtschaftsverbände erachten verordnete Gentechfrei-Zonen als problematisch. „Für gewisse Kreise ist es verfrüht, gesetzgeberisch tätig zu werden, bevor der vom Parlament beantragte Bericht über Kosten und Nutzen von GVO für die Landwirtschaft vorliegt,“ schreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer ersten Stellungnahme. Kritisiert werde überdies die mangelnde Durchführbarkeit der Massnahmen, die möglichen wirtschaftlichen Folgen und der hohe administrative Aufwand, der mit dem Vollzug verbunden wäre. Aus diesem Grund äussern sich auch viele Kantone ablehnend. Sie fürchten einen grossen Administrations- und Kontrollaufwand, verbunden mit hohen Kosten. Beim Bund heisst es, man werde nun die eingegangenen Stellungnahmen vertieft analysieren und in einem Bericht erörtern. Ausserdem werde geprüft, wie in Anbetracht der Stellungnahmen weiter vorzugehen sei und wie namentlich die vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen integriert werden sollen. Am Schluss dieses Verfahrens wird der Bundesrat sich äussern und dem Parlament einen Vorschlag unterbreiten. Die Grüne Partei hat bereits angekündigt, dass sie gegen eine Koexistenz-Regelung das Referendum ergreifen würde.
14.5.2013 | Nanotechnologie
Die Eawag (Wasserforschungsinstitut der ETH) untersucht den Verbleib von Nanosilber in Kläranlagen. Probennahme in einer Kanalisation bei Glattstollen (ZH). Bild: Christoph Ort/Eawag
Der weltweite Verbrauch von Nanosilber wird auf etwa 300 Tonnen pro Jahr geschätzt. Silbernanopartikel sind in Hunderten von Produkten im Umlauf, so zum Beispiel in Kosmetika, Lebensmittelverpackungen, Desinfektions- und Reinigungsmitteln, antibakterielle Socken und anderen Textilien. Ein beträchtlicher Teil des in Konsumprodukten eingesetzten Nanosilbers gelangt über das Abwasser in den Wasserkreislauf. Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Chancen und Risiken der Nanomaterialien" (NFP 64) wurde in einem Projekt der Eawag untersucht, wie sich Nanosilber in Kläranlagen verhält und in welcher Form es in die Umwelt gelangt. Das Resultat: Nanosilber bleibt nicht lange in seiner metallischen Form, sondern wird in Silbersulfid umgewandelt. Das Silber ist in dieser Form viel schlechter löslich und folglich weniger schädlich. 95 Prozent der Silbernanopartikel werden im Klärschlamm gebunden und lediglich 5 Prozent verbleiben im geklärten Wasser. Da in der Schweiz die Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft nicht erlaubt ist, sollten Silbernanopartikel nicht in grösseren Mengen in die Umwelt gelangen. Das deutsche Umweltbundesamt weist aber darauf hin, dass über das Verhalten von Nanosilber in der Umwelt noch nicht vollständige Klarheit besteht und empfiehlt „im Sinne eines vorsorgenden Umweltschutzes einen Eintrag von Nano-Silber in die Umwelt zu vermeiden“. Und das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät davon ab, Nanosilber in Lebensmittelkontaktmaterialien (Verpackungen) zu verwenden, und zwar so lange wie die Datenlage zur Bewertung der gesundheitlichen Risiken unzureichend sei.
07.05.2013 | Koexistenz
Für die Kontrolle des Saatgutes und der Abstände würden bei den Kantonen zusätzliche Ressourcen benötigt. Bild ag.ch
Mit den vorgeschlagenen Regelungen würden GVO-Produzenten die unternehmerische Freiheit der benachbarten Produzenten mit konventioneller Landwirtschaft und Biolandbau einschränken, schreibt der Kanton Aargau in seiner Stellungnahme zur Koexistenz-Vorlage. Um die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, seien zudem neben der Selbstkontrolle der Landwirte auch komplexe behördliche Kontrollen zur Warenflusstrennung vom Saatgut bis hin zur Verarbeitung notwendig. Diese Kontrollen würden zu hohen Kosten für Landwirte, Behörden und Konsumenten führen. Der hohe Aufwand zur Gewährleistung der Koexistenz und der Wahlfreiheit der Konsumenten stehe in keinem günstigen Verhältnis zum möglichen Ertrag durch Herbizidresistenz oder Schädlingsresistenz von GVO-Kulturpflanzen, heisst es weiter. Gestützt auf diese Erwägungen weißt der Kanton Aargau die Vorlage in der vorliegenden Form zurück. Ausserdem müsse die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass die ganze Schweiz als gentechnikfreies Gebiet bezeichnet werden könne.
02.05.2013 Koexistenz
Die gesamte Schweiz sollte als gentechfreies Gebiet anerkannt werden dürfen. Bild: greenpeace
Junge Schweizer Bauern möchten keine Gentech-Pflanzen in der Schweiz. Sie lehnen die vorgeschlagene Koexistenz-Regelung des Bunderates ab. Für die Junglandwirtekommission (JULA) ist klar: Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Koexistenz-Regelungen verursachen einen hohen administrativen Aufwand und zusätzliche Kosten für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft. Dies zumindest solange wie keine GV-Sorten auf dem Markt sind, die einen wirtschaftlichen Mehrwert bringen und vom Markt akzeptiert werden.
Als unverständlich erachtet die JULA ausserdem die bundesrätliche Vorschrift, dass jeder Kanton eine angemessene Fläche mit GVO-Anbau aufweisen muss. Die JULA fordert, die Koexistenz-Regelung müsse so ausgestaltet werden, dass die gesamte Schweiz als GVO-freies Gebiet anerkannt werden dürfe, falls dies gewünscht werde.