SAG-Vortrag
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Nanotechnologie
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Nanomaterialien und Störfalle
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- Kategorie: Nanotechnologie
17.3.2014 / Nanotechnologie
Unfallszenario aus dem Jahre 2012. Ein Lastwagen verliert mehrere Säcke mit 750kg Titandioxid. Da Titandioxid nicht als gefährliches Material klassiert ist, haben Arbeiter des Strassenunterhalts die Stelle ohne besondere Vorkehrungen gereinigt. Foto: Viry.
Die Störfallverordnung bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen durch Störfalle, die beim Betrieb von Anlagen entstehen können. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Störfallverordnung zählt unter anderem das Erfassen der Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt. Die Störfallregulierung soll Mensch und Umwelt auch vor unfallbedingten Freisetzungsrisiken von Chemikalien schützen. Die Störfallbewältigung muss auch den Entwicklungen neuartiger Technologien gerecht werden. Dazu gehört zweifellos die Nanotechnologie. Nowack und Mitarbeiter haben die Nanotechnologie mit Blick auf Störfälle erörtert. Sie kommen zum Schluss, dass es keine nanospezifischen Wege der störfallmässigen Freisetzung von Nanomaterialien gibt, das heisst die Sicherheitsstandards für Chemikalien können auch für Nanomaterialien angewendet werden. Dazu gehören die separate Lagerung von brennbaren Lösungsmitteln und getrennte Rückhaltebecken. Das Potential der Freisetzung in die Umwelt von Nanomaterialien sei in pulvriger Form grösser als im Falle von Suspensionen (in einer Flüssigkeit fein verteilte Festkörper). Die Problematik mit nanohaltigen Pulvern könne aber gelöst werden wie bei konventionellen chemischen Stäuben.
Weiterhin Gentechraps in der Schweiz
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26.02.2014 | Schadensfälle
An zwei Standorten in der Stadt Basel und einem Standort in Muttenz wurde 2012 herbizidresistenter Gentech-Raps gefunden.
Seit 2011 verfügt das Bundesamt für Umwelt BAFU über ein Überwachungssystem, um die unkontrollierte Verbreitung von Gentechpflanzen in der Schweiz zu verhindern. Im Rahmen der Kontrollen im Jahr 2013 hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt an drei verschiedenen Standorten (Silo, Oelmühlen) mit erhöhtem Risiko für eine unbeabsichtigte Freisetzung Rapspflanzen untersucht. Dabei wurden keine GV-Pflanzen gefunden. 2012 war in Basel an zwei Standorten gentechnisch veränderter Raps entdeckt worden. An einem dieser Fundorte wurde auch 2013 herbizidresistenter Gentech-Raps gefunden. Es handelt sich dabei um eine Sorte des US-Agrochemiekonzerns Monsanto. Am gleichen Ort wurden zudem Spuren einer zweiten GV-Rapslinie entdeckt. Die beiden gentechnisch veränderten Rapslinien werden hauptsächlich in Übersee angebaut. Trotzdem konnten sie in der Schweizer Umwelt nachgewiesen werden. Die Rapssamen stammen vermutlich von Schiffsladungen oder sie sind von Güterzügen heruntergefallen. Die Funde zeigen, wie leicht es zu Kontaminationen und damit zu einer Gefährdung der einheimischen Biodiversität kommen kann.
Österreich will gentechnikfrei bleiben
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20.02.2014 | Inverkehrbringen
Landwirtschaft und Konsumenten sind sich beim Thema
Gentechnik einig: kein Anbau von
GVO-Pflanzen auf österreichischen Äckern. Bild: Greenpeace/Tschann
Österreich wird den Anbau von Gentech-Pflanzen verbieten, sollte die EU-Kommission den Anbau des umstrittenen Gentech-Mais 1507 zulassen. Es gebe einen
breitestmöglichen politischen und gesellschaftlichen Konsens, dass Österreich 100% gentechnikfrei im Anbau bleiben soll,
bekräftigt der Bauernbund-Präsident Jakob Auer. Auch der österreichische Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter bestätigt, der Erhalt eines gentechikfreien Anbaus sei weiterhin das erklärte Ziel der österreichischen Regierung. Weder die Landwirtschaft noch die Verbraucher sähen in den derzeitigen Anwendungen der Gentechnik einen Nutzen. Österreich werde sich auf EU-Ebene für ein Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten für einen gentechnikfreien Anbau einsetzen.
Anbaufläche von Gentechpflanzen bei Raps und Baumwolle gesunken
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14.02.2014 | Inverkehrbringen
Weltweit werden in 27 Ländern gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut. Bild: ISAAA
Gemäss Angaben der industrienahen ISAAA (International Service for the Acquisition of Agri-Biotech Applications) nahm 2013 die Anbaufläche von Gentechpflanzen beim Raps (-1,1 Mio. ha) und bei Baumwolle (-0,4 Mio. ha) ab. Ihr Anteil an der weltweiten Produktion fiel deutlich und beträgt bei Raps noch 24 Prozent (-6 %) und bei Baumwolle 70 Prozent (-11 %). Der Wachstumstrend bei Gentechpflanzen scheint insgesamt gebrochen. So stieg bei Soya der Anbau von Gentech-Pflanzen weniger stark als der konventionelle Anbau. Zwar wurden bei Soja (+3,5 Mio. ha) und Mais (+1,8 Mio. ha) 2013 noch einmal mehr Gentechsorten-Sorten angebaut als im Vorjahr. Der GV-Anteil sank aber bei Soja auf 79 Prozent (-2 %) und bei Mais auf 32 Prozent (-3 %). Insgesamt errechnet der Report einen Anstieg der Gesamtfläche von Gentech-Pflanzen von 170 Millionen Hektar im Jahr 2012 auf 175 Millionen Hektar (+ 3 %). Nach wie vor machen die USA den Löwenanteil aus mit 40 Prozent der Gesamtfläche. Einen Wachstumssprung war vor allem in Brasilien zu verzeichnen, wo neben Soya auch immer mehr gentechnisch veränderter Mais und Baumwolle angebaut werden. In Kanada dagegen reduzierte sich die Anbaufläche um rund sieben Prozent.
EU-Minister stoppen die Zulassung für Gentechmais 1507 nicht
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11.02.2014 | Inverkehrbringen
Der gentechnisch veränderte Mais 1507 steht in der EU kurz vor der Zulassung zum Anbau.
Der Gentechmais 1507 könnte bald auch in der EU angebaut werden. Eine Mehrheit der EU-Minister sprach sich zwar gegen den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte 1507 von Pioneer aus. Doch für eine Rückweisung des Zulassungsantrages reichten die ablehnenden Stimmen nicht, insbesonders da sich Deutschland der Stimmen enthalten hatte. Frankreich bezeichnete den Entscheid der EU als unverständlich. Auch verschiedene deutsche Bundesländer hatten sich gegen die Anbaubewilligung ausgesprochen. Bayerns Umweltminister Marcel Huber (CSU) verlangte ein Selbstbestimmungsrecht der Regionen. Der Freistaat dringe darauf, selber entscheiden zu können, was angebaut werde. Doch wird der EU-Kommission nach Aussage des zuständigen Gesundheitskommissar Toni Borg nichts anderes übrig bleiben, als den Anbau zu bewilligen. Es sei denn, neue wissenschaftliche Erkenntnisse würden gegen den Anbau eingebracht.
Fragen und Antworten zur Risikobewertung von Nanomaterialien in Kosmetika
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- Kategorie: Nanotechnologie
11.02.2014 | Nanotechnologie
Immer mehr Kosmetika enthalten Nanomaterialien. Bild: wikipedia
In der Schweiz muss gemäss dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Hersteller, Importeur und Inverkehrbringer von kosmetischen Mitteln sicherstellen, dass die von ihm in Verkehr gebrachten kosmetischen Mittel die gesetzlichen Anforderungen in allen Teilen erfüllen (Selbstkontrolle). Dies gilt auch für nanohaltige Kosmetika. Kosmetische Produkte, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sind nicht bewilligungspflichtig, weder durch das BLV noch durch die kantonalen Vollzugsbehörden. Für die stichprobenweise Kontrolle der im Handel befindlichen kosmetischen Mittel sind die kantonalen Vollzugsorgane zuständig. In der Schweiz müssen Nanomaterialien in Kosmetika nicht gekennzeichnet werden. Anders ist es in der EU: Hier müssen kosmetische Mittel, die Bestandteile in Form von Nanomaterialien enthalten, im Verzeichnis der Inhaltsstoffe eine entsprechende Angabe der Inhaltsstoffe enthalten.