charmant und zentral gelegen
Für eine Welt ohne Gentechnik
IBAN: CH07 0900 0000 8000 0150 6
Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Nanotechnologie
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
EU: Umweltminister stimmen für nationales Entscheidungsrecht bei Gentech
- Details
- Kategorie: Moratorium
13.06.14 | Europa
Momentan würden wahrscheinlich acht bis neun von 28 EU-Staaten nationale Verbot erlassen. Bild: Clipdealer
Die EU-Umweltminister beschlossen, nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erleichtern. Auf diese sogenannte Opt-out-Lösung läuft der Gesetzgebungsvorschlag hinaus, den die EU-Umweltminister in Luxemburg verabschiedet haben. 26 Mitgliedstaaten stimmten zu; Belgien und Luxemburg enthielten sich der Stimme. Doch der Beschluss ist umstritten. Umweltverbände befürchten, dass er sich ins Gegenteil verkehren könnte. Der Agrarexperte der Grünen, Martin Häusling, befürchtet, dass Brüssel Zulassungsanträge künftig schneller durchwinken werde mit der Begründung, dass diese ja national wieder aufgehoben werden können. In der EU stehen 13 Gentechpflanzen vor einer Zulassung. Der verabschiedete Beschluss sieht vor, dass ein Mitgliedstaat, der auf seinem Gebiet eine Gentechpflanze nicht zulassen will, sich dazu mit dem antragstellenden Konzern verständigen muss. Er darf sich dabei auf sozio-ökonomische und umweltpolitische Gründe berufen, nicht aber auf Fragestellungen, welche bereits im Zulassungsverfahren der EU überprüft wurden. Eine Pflanze, die eine EU-Zulassung erhält, gilt als sicher. Die Folge könnten jahrelange Rechtsstreite zwischen Konzernen und Mitgliedstaaten vor internationalen Schiedsgerichten sein.
Monarchfaltern fehlen die Nahrungspflanzen
- Details
- Kategorie: Schadensfälle
12.06.2014 | Schadensfälle
Bei ihren Wanderungen nutzen die Monarchfalter Gewässer, wie große Flüsse oder Seen und die Meeresküsten für ihre Orientierung Bild: ALCE - Fotolia
Mehrere hundert Millionen Monarchfalter ziehen jeden Herbst aus Kanada und den USA zum Überwintern in die Wälder des mexikanischen Hochlandes. Doch die Population der Monarchfalter nimmt seit Jahren ab. Seit 1999 ist ihre Zahl um 82 Prozent gesunken. Damit ist eines der eindrücklichsten Naturschauspiele in Gefahr. Ursprünglich war man davon ausgegangen, dass das Hauptproblem bei den illegalen Abholzungen in Mexiko und bei Wetterextremen liege. Doch kanadische Forscher sind nun einer anderen Ursache für die Abnahme bei diesen Wanderfaltern auf die Spur gekommen, wie sie aktuell in der Fachzeitschrift "Journal of Animal Ecology" berichten. In den USA, so die Studie, geht den Raupen des Monarchfalters die Nahrung aus. Immer weniger Schmetterlinge kommen im Winterquartier an. Einzelne Tiere legen zwar Strecken von bis zu 4000 Kilometern zurück, doch die Lebenszeit der Falter ist kurz. Um die ganze Wanderung zu bewältigen, braucht es mehrere Generationen von Schmetterlingen. Auf ihrem Flug in den Süden pflanzen sich die Monarchfalter mehrmals fort. Ihre Raupen ernähren sich ausschliesslich von Seidenpflanzen und die sind besonders im sogenannten Corn Belt im Mittleren Westen der USA selten geworden. Über weite Strecken prägt eine industrielle Landwirtschaft mit geringer Biodiversität die Landschaft.
Schweiz sagt ja zu internationaler Haftungsregelung
- Details
- Kategorie: Schadensfälle
05.06.2014 | Schadensfälle
Der Ständerat sagt ja zum Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur. Es regelt die internationalen Verantwortlichkeiten bei Biodiversitätsschäden, die von GVO verursacht werden. Bild: parlament.ch
Die Schweiz ratifiziert ein internationales Protokoll zur Haftungsregelung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen. Das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung schafft einen internationalen Mindeststandard für die Haftung in Fall von Biodiversitätsschäden, die grenzüberschreitend durch gentechnisch veränderte Organismen verursacht werden. Das Zusatzprotokoll ist ein Erweiterung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit aus dem Jahr 2000, welches den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen regelt. Mit 35 zu 3 Stimmen hat der Ständerat seine Zustimmung deutlich erteilt. Bundesrätin Doris Leuthard zeigte sich erfreut, dass im Gegensatz zum Nationalrat, wo die SVP und Teile der FDP das internationale Abkommen bekämpft hatten, die Vorlage nicht umstritten war. Das Abkommen sei wichtig und darum habe sich die Schweiz im Vorfeld bei den internationalen Verhandlungen sehr aktiv dafür eingesetzt, sagte Leuthard im Rat. Das Zusatzprotokoll legt fest, welche Massnahmen im Schadensfall zu treffen sind, wer diese Massnahmen ergreifen muss und wem die Kosten auferlegt werden können. Die Regelung steht im Einklang mit dem Schweizer Recht. Anpassungen von Schweizer Gesetzen sind für die Umsetzung daher nicht nötig.
Nanomaterialien sind bereits in der Lebensmittelkette
- Details
- Kategorie: Nanotechnologie
3.6.2014 | Nanotechnologie
Der Report „Way too little“ von Friends of the Earth Australia thematisiert die weitverbreitete Präsenz von Nanomaterialien in der Lebensmittelkette. Bild: www.foe.org.au.
Friends of the Earth Australien stellt eine dramatische Zunahme von Nanomaterialien in Lebensmitteln, Lebensmittelzusätzen, Lebensmittelverpackungen, Kontaktmaterialien zu Lebensmitteln und auch landwirtschaftlichen Chemikalien fest. Die Konsumenten seien diesen Produkten und einer verblüffenden Zahl an weiteren nicht gekennzeichneten Produkten ausgesetzt, darunter essbare Verpackungen, Beschichtungen auf Früchten, aber auch auf Küchenoberflächen, Spülmaschinen, Kühlschränken, Kinderflaschen, Besteck, Lebensmittelbehälter oder Vitaminen und anderen Zusätzen. Die Organisation kritisiert die mangelnde Tätigkeit der australischen Lebensmittelbehörde zur Gewährleistung der Sicherheit solcher Produkte. Und dies in einem Zeitpunkt, da Evidenz bestehe, dass gewisse Nanomaterialien Risiken für die menschliche Gesundheit darstellen können. Als Beispiel wird unter anderem nanoskaliges Titandioxid aufgeführt, das als Weiss- und Glänzmittel in einer Reihe von Lebensmitteln vorkomme, so zum Beispiel in Lutscher, Kaugummi oder Donuts.
Zwei Bezirke in Oregon verbieten den Anbau von Gentech-Pflanzen
- Details
- Kategorie: Inverkehrbringen
29.05.2014 | Inverkehrbringen
Erfolgreiche Kampagne: Im Jackson County stimmten 66 Prozent für ein Anbauverbot. Bild: Family Farms Coalition/ Facebook
In zwei Counties von Oregon dürfen keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut werden. Das lokale Verbot wurde in Volksabstimmungen in Jackson County und dem benachbarten Josephine County beschlossen. Der Protest begann, nachdem der Schweizer Agrokonzern Syngenta vor zwei Jahren bekannt gegeben hatte, dass er herbizidresitente Zuckerrüben anbauen werde. Für kontroverse Schlagzeilen sorgte ein handfester Protest: im vergangenen Juni wurden im Jackson County 6500 Zuckerrüben auf Feldern von Syngenta zerstört. Die Farmer von Jackson County starteten darauf eine politische Kampagne, denn sie befürchteten, dass ihre Felder durch die gentechnisch veränderten Pflanzen kontaminiert werden könnten. Sie wollten ein Anbauverbot erreichen. Die großen Agrarfirmen, darunter Syngenta, DuPont Pioneer und Monsanto ließen sich eine Gegenkampagne angeblich eine Million Dollar kosten, offenbar vergeblich.
Stoppt die unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen!
- Details
- Kategorie: Auskreuzung
21.05.2014 | Schadensfälle
Gemäss Cartagena-Protokoll muss die biologische Vielfalt vor einer länderübergreifenden, unkontrollierten Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen geschützt werden.
Ein breites Bündnis hat einen Appell an die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD) und des Cartagena-Protokolls lanciert. Sie verlangen internationale Verbote der Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen, falls diese sich unkontrolliert ausbreiten können oder es zu einer Anreicherung mit Transgenen im Saatgut der Ursprungsregionen unserer Nutzpflanzen kommen kann. Die Organisationen fordern die Mitgliedsländer der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD) und des Cartagena-Protokolls auf, aktiv zu werden. Denn nach dem Wortlaut des Cartagena-Protokolls, das Teil der CBD ist, muss die biologische Vielfalt vor einer länderübergreifenden, unkontrollierten Ausbreitung gentechnisch veränderter Organismen geschützt werden. „Inzwischen sind bereits mehrere Beispiele für die unkontrollierte Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Umwelt dokumentiert: Baumwolle in Mexiko, Raps in Nordamerika, Japan, Australien und der Schweiz sowie Gräser in den USA. Darüber hinaus wurden wiederholt Transgene in regionalen oder ursprünglichen Sorten gefunden, so zum Beispiel in mexikanischem Mais und in Reis aus China“, sagt Elena Álvarez-Buylla aus Mexiko.