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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Das Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25. Juli 2018 gibt klare rechtliche Vorgaben für den Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren an. 75 Unternehmen der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittellandwirtschaft aus zehn europäischen Ländern begrüssen das Urteil in einem offenen Brief an die EU-Kommission. Sie fordern eine zügige Umsetzung der notwendigen Massnahmen zur Absicherung der gentechnikfreien Produktion in Europa.
In China sind erstmals zwei Mädchen zur Welt gekommen, deren Erbgut im Embryostadium mit der Genschere Crispr/Cas verändert wurde. Die Empörung weltweit ist gross. Der verantwortliche Genomforscher Jiankui He musste nach seinem Vorpreschen auf Druck der chinesischen Regierung jegliche Forschungen einstellen. Ende November fand in Hongkong die zweite internationale Tagung zur Genomeditierung beim Menschen statt. Auch Jiankui He war eingeladen, um seine Forschungen zu präsentieren.
In der Provinz Campeche, südlich von Mexiko-City wurde erneut illegal angebauter, gentechnisch veränderter Soja gefunden. Seit 2012 besteht ein Rechtsstreit über die Genehmigung des GV-Sojas. Anfänglich wurde Monsanto eine Bewilligung für den Anbau erteilt. Am 4. November 2015 wurde diese vom Ministerium für Landwirtschaft allerdings wieder aufgehoben.
Ende August haben die SAG / Stop OGM und Kleinbauern eine Petition mit 30'000 Unterschriften beim Bundesrat eingereicht mit der Forderung, die Neuen Gentechnikverfahren dem bestehenden Gentechnikgesetz zu unterstellen.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom am 30. November 2018 die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) durchgeführte Situationsanalyse zu den neuen Gentechnikverfahren zur Kenntnis genommen und darüber diskutiert. Die Biotechnologie habe sich seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes im Jahr 2004 rasant weiterentwickelt, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Mit neuen Methoden und Technologien – etwa die so genannten Genscheren wie zum Beispiel CRISPR/Cas –, könne das Genom eines Organismus einfacher verändert werden. Das klassifiziere sie in technischer und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich als gentechnische Verfahren, schreibt der Bundesrat.
An der 14. Konferenz der Vertragsstaaten der Biodiversitätskonvention in Sharm El-Sheikh, Ägypten, lehnten die Länder ein Moratorium für sogenannte Gene Drives ab, sie beschlossen aber eine strikte Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Länder, welche die Konvention unterzeichnet haben, werden damit verpflichtet, eine strenge Risikobewertung durchzuführen und die Zustimmung der lokalen Bevölkerung einzuholen, bevor Freisetzungen von Gene Drives durchgeführt werden. Damit wird anerkannt, dass die Technologie das Potential hat, ganze Ökosysteme zu verändern.
An der aktuellen COP14 (Convention on Biological Diversity) in Sharm El Sheik, positionierten sich die Delegertien der Länder Nigeria und Südafrika, zusammen mit vielen anderen, als klare Befürworter von Gene Drives und synthetischer Biologie. Doch ihre Symphatie mit dieser Gentechnik-Methode wiederspiegelt bei weitem nicht die Meinung der afrikanischen Zivilbevölkerung.