Magazin
Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
17.07.2013 Europa
Italien befürchtet negative Effekte für die Umwelt und Artenvielfalt durch den Anbau von Gentech-Mais. Bild: Greenpeace
Italien verbietet als neunter EU-Staat den Anbau des gentechnisch veränderten Mais MON810. Laut der Nachrichtenagentur Reuters soll das Verbot für 18 Monate gelten. Italien beansprucht damit die Schutzklausel, welche in den EU-Richtlinien für Gentechnik verankert ist. Das Agrarministerium begründete den Entscheid mit neuen Studien, gemäss denen der Anbau des Gentech-Maises negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Biodiversität haben könnte. Die italienische Landwirtschaft stehe für Biodiversität und Qualität. Auch wirtschaftlich bringe der Anbau dem Land keine Vorteile. Die EU-Kommission wird das Verbot in Italien nun überprüfen. Wie bereits Frankreich, steht Italien voraussichtlich eine Auseinandersetzung mit der EU bevor. Angebaut wird MON810 derzeit nur in Spanien und Portugal in grösserem Umfang. Ungarn, Griechenland, Bulgarien, Österreich, Luxemburg und Deutschland haben Verordnungen gegen den Anbau von MON810 erlassen.
12.7.2013 | Nanotechnologie
In der EU müssen Nanomaterialien in Kosmetika gekennzeichnet werden. In der Schweiz ist gesetzlich noch keine Deklarationspflicht festgelegt. Bild: de.wikipedia.org
Kosmetika sind die ersten Produkte in der EU, für die eine Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien gilt. Am 11. Juli 2013 trat in der EU die Neufassung der Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009 in Kraft. Die Verordnung benennt verschiedene Gründe für die neue Regulierung von Nanomaterialien, so beispielsweise: „Die Verwendung von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln kann mit der Weiterentwicklung der Technologie zunehmen.“ Weiter heisst es: „Gegenwärtig existieren nur unzureichende Informationen über die mit der Verwendung von Nanomaterialien verbundenen Risiken.“ Schliesslich wird festgehalten: „Es ist eine grössere Transparenz nötig hinsichtlich der Bestandteile kosmetischer Mittel. Diese Transparenz sollte durch Deklaration der in dem kosmetischen Mittel enthaltenen Bestandteile auf der Verpackung erreicht werden.“ In Artikel 19 (Kennzeichnung) steht sodann: „Alle Bestandteile in der Form von Nanomaterialien müssen eindeutig in der Liste der Bestandteile aufgeführt werden. Den Namen dieser Bestandteile muss das Wort "Nano" in Klammern folgen.“ Die EU-Kosmetikverordnung bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht der EU Mitgliedstaaten, sondern gilt unmittelbar. Laut dem Bundesamt für Gesundheit BAG gibt es zurzeit im schweizerischen Kosmetikrecht keine spezifischen Anforderungen an Nanomaterialien. Die Übernahme der Deklarationspflicht für Nanomaterialien sei im Rahmen der Totalrevision der Lebensmittelgesetzgebung zur Harmonisierung mit der europäischen Gesetzgebung für 2015 vorgesehen. In der Zwischenzeit erfolge die Deklaration von Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln auf freiwilliger Basis. Wenn also in der Schweiz auf einem Produkt nichts von Nano stehe, heisse das nicht automatisch, dass keine Nanomaterialien enthalten seien.
05.07.2013 Schadensfälle
Auf der Hälfte der Farmen in den USA sind Superunkräuter zu finden. Bild: Food&Water Watch
Mit herbizidresistenten Gentech-Pflanzen haben die Agrochemiekonzerne die Farmer in eine Tretmühle hinein manövriert. So lautet das Fazit einer Studie der amerikanischen Organisation Food&Water Watch. Zwischen 2001 und 2010 stieg in den USA der Verbrauch von Herbiziden um 26 Prozent. Dies geht aus den Zahlen des Landwirtschaftsministeriums hervor. Mit dem zunehmenden Einsatz von Herbiziden hat auch die Zahl der resistenten Unkräuter stark zugenommen. Und mit dem Auftreten solcher Superunkräutern wiederum der Einsatz weiterer, noch giftigerer Herbizide. Die Bekämpfung der Superunkräuter kommt die Farmer teuer zu stehen. Die Studie schätzt die zusätzlich entstehenden Kosten für eine mittlere Farm auf $12'000 bei Mais und $28'000 bei Baumwolle. Die Industrie reagiert auf diese Entwicklung mit teuren PR Kampagnen, der Zucht neuer Pflanzen mit kombinierten Resistenzen und neuen Herbizidmischungen. Doch weitere Errungenschaften aus den Labors der Biotech-Industrie seien nicht die Lösung des Problems, schreibt Food&Water Watch. Die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt seien noch viel zu wenig erforscht. Die Organisation fordert, dass die staatlichen Behörden vermehrt in Ausbildungsprogramme für Farmer investieren. Der Schwerpunkt sollte dabei vor allem auf die Vermeidung von Resistenzen und nachhaltige Anbaumethoden ohne Chemie und Biotechnologie gelegt werden.
27.06.2013 Tiere in der Medizin
Ende der 80er Jahre wurde mit der Krebsmaus erstmals ein gentechnisch verändertes Versuchstier patentiert. Bild: Stephens
Über 600'000 Tiere mussten in der Schweiz im vergangenen Jahr für Tierversuche herhalten. Dies geht aus der heute veröffentlichten Statistik des Bundesamtes für Verterinärwesen hervor. Bei 80 % der eingesetzten Tiere handelte es sich um Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen. Vögel, vor allem Geflügel, wurden in 9 % der Fälle eingesetzt und zwar im Rahmen von Fütterungsversuchen und Studien zur tiergerechten Haltung. Weiter wurden Fische (4 %), verschiedene Haus- und Nutztierarten, Kaninchen, Amphibien, Primaten und weitere Säugetiere verwendet. Zwar hat in den letzten 10 Jahren die Gesamtzahl der Versuchstiere leicht abgenommen. Umgekehrt bei den gentechnisch veränderten Tieren: ihr Anteil hat sich im selben Zeitraum verdoppelt. Im Jahr 2002 waren 10,9% (69'195) von insgesamt 636’089 Tieren gentechnisch verändert. 2012 waren bereits 22,1 Prozent (134'182) der Versuchstiere gentechnisch verändert. Dabei handelte es sich beinahe ausschliesslich um Labornagetiere.
Die Belastungen für die Versuchstiere sind in 4 Schweregrade - von 0 bis 3 - klassiert. Bei 0 werden die Tiere nicht belastet, bei Schweregrad 3 ist die Belastung sehr hoch. 78 % der 2012 durchgeführten Tierversuche werden einem Schweregrad 0 oder 1 zugewiesen. Einem Schweregrad 2 entsprachen 20,1 % und 1,9 % einem Schweregrad 3.
25.06.2013 | Lebensmittel
Hauptsponsoren des „World Food Price“ sind die Agrokonzerne DuPont, JohnDeere, Monsanto, Archer Daniels Midland, Cargill und Syngenta.
Der Welternährungspreis „World Food Prize“ definiert sich als Auszeichnung für Personen, die besondere Leistungen für die Verbesserung der Quantität, Qualität oder die Verfügbarkeit von Lebensmitteln erbracht haben. 2013 wurden ausschliesslich Exponenten der Agrarindustrie geehrt. Der Preis, 1986 gegründet vom Friedensnobelpreisträger Norman Ernest Borlaug, wird vor allem durch die Agrarindustrie finanziert und von ihr entsprechend als grüner Deckmantel und PR-Instrument für die industrielle Landwirtschaft eingesetzt. Monsanto Manager Robert Farley, einer der diesjährigen Preisträger, war massgeblich an der Produktion des „Roundup Ready“ Soja beteiligt. Als Gegenposition haben in den USA verschiedene Organisationen den „Food Sovereignty Prize“ ins Leben gerufen. „Gentechnisch veränderte Samen sind das Problem, nicht die Lösung des Welthungers“, kritisieren dessen Organisatoren die Verleihung des Welternährungspreises. Der „Food Sovereignty Prize“ wird am 1. July verliehen. Letztes Jahr ehrte die Auszeichnung unter anderen eine Vereinigung von südkoreanischen Bäuerinnen für ihren Einsatz für die lokale Nahrungsversorgung und für die Rechte der Frauen.
19.06.2013 | Schadensfälle
Das von Syngenta hergestellte Herbizid Atrazin steht seit längerer Zeit als krebserregend unter Verdacht.
Atrazin steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Gerichtsstreitigkeiten um das Herbizid von Syngenta dauerten Jahre und endeten mit einem Vergleich. Syngenta bezahlte 105 Millionen an die klagenden Gemeinden an die Sanierung ihrer Wasserversorgungen, die mit dem Herbizid verunreinigt waren. Doch das Herbizid darf in den USA weiter verkauft werden. Gerichtsunterlagen, die nun öffentlich gemacht werden mussten, zeigen wie aufwändig und unzimperlich Syngentas Verteidigungsstrategie war. So hatte sich der Agroriese eine Liste mit 130 Personen aufgebaut, die sich meist gegen Bezahlung öffentlich positiv zu Atrazin äusserten, ohne dass ihnen eine Verbindung zu Syngenta nachgewiesen werden konnte. Mit Kritikern ging das Unternehmen äusserst aggressiv um. Ein Hauptgegner war Tyrone Hayes von der Universität Berkeley. Seine Forschung hatte gezeigt, dass Atrazin bei Fröschen die Geschlechtsorgane schädigte oder Männchen zu Weibchen mutieren liess. Im Verlauf des Prozesses wurden dem Gericht interne Dokumente von Syngenta vorgelegt mit Vorschlägen, wie man mit Hayes umgehen sollte: kaufen, überwachen, diskreditieren? Im Internet den Suchbegriff Tyrone Hynes kaufen, so dass bei dieser Suche nur positive Meldungen zu Atrazin aufgelistet wurden? Die Liste ist lang, was davon verwirklicht wurde, blieb unklar. Klar ist aber, dass sich Syngenta wissenschaftliche Studien zur Unbedenklichkeit ihres Herbizides bezahlte. Nun droht in den USA ein weiterer Prozess, der die Zulassung aufheben soll. In der EU ist Atrazin seit 2004 verboten. Und auch in der Schweiz wird das Herbizid nicht mehr verkauft.