Magazin
Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
11.02.2015 | Schadenfälle
Der Biochemiker Pusztai hatten im Rahmen eines Fütterungsversuches mit gentechnisch veränderten Kartoffeln festgestellt, dass sich diese bei Ratten gesundheitsschädigend auswirkten. Bild: Clipdealer
Die Ergebnisse der Studie von Arpad Pusztai seien auch heute noch aktuell, schreibt die britische Organisation GMWatch. Der Biochemiker Pusztai und sein Team hatten 1998 an der schottischen Universität Aberdeen im Rahmen eines Fütterungsversuches mit gentechnisch veränderten Kartoffeln festgestellt, dass sich diese bei Ratten gesundheitsschädigend auswirkten. Nachdem er mit Zustimmung seines Institutsleiters dazu in einem Fernsehinterview sagte, er persönlich würde ohne weitere Risikostudien keine gentechnisch veränderte Kartoffeln essen, brach ein veritabler Sturm der Entrüstung, mit zum Teil höchst beleidigenden Äusserungen, über Pusztai herein. Seine Studie wurde zerrissen und als wissenschaftlich mangelhaft dargestellt. Industrie und der Grossteil der Wissenschaft stellen sich gegen Pusztai; wie dies später seinem französischen Kollegen Gilles-Eric Séralini auch widerfuhr. Der Forscher verlor seine Stelle. Doch seine Studie wurde bis heute nicht wiederholt und folglich seine negativen Resultate auch nicht entkräftet.
22.1.2015 | Nanotechnologie
Seit mehr als sechs Jahren befasst sich der Bundesrat mit dem Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien. Der Bundesrat hat nun einen zweiten Bericht veröffentlicht und beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen. Bild: bag.admin.ch.
In der Schweiz bearbeitet der Bundesrat einen so genannten Aktionsplan Nanotechnologie. Anstoss gab die zunehmende Bedeutung der Nanotechnologie für Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Aktionsplan soll die Entwicklungen in der Nanotechnologie ausloten, mögliche Risiken feststellen und regulatorische Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit treffen. Ende Dezember 2014 hat der Bundesrat den zweiten Bericht zum Aktionsplan veröffentlicht. Er basiert auf einem Grundlagenbericht aus dem Jahr 2007, lehnt sich an einen vergleichbaren Aktionsplan der EU vom Juni 2005 an und ist eine Weiterführung des ersten Berichts aus dem Jahre 2008. Der zweite Bericht zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien zeigt nun auf, welche Arbeiten in der Schweiz für einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien nötig sind. Der Bundesrat hat beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen.
14.01.2015| Europa
In Europa werden nur in den rot-weiss schraffierten Ländern gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut.
Das EU-Parlament hat beschlossen, dass EU-Mitgliedstaaten den Anbau von GV-Pflanzen einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn diese auf EU-Ebene zugelassen bleiben. Parlament und Rat hatten sich im Dezember informell darauf geeinigt. Die mit den EU-Ministern ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 480 Stimmen angenommen, bei 159 Gegenstimmen und 58 Enthaltungen. Die neuen Vorschriften erlauben es Mitgliedstaaten, den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte.
18.1.2014 | Deklaration
In der Schweiz wird das Label "Ohne Gentechnik" nicht verwendet.
Auf Lebensmitteln soll weiterhin nur der volle, nicht aber der teilweise Verzicht auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gekennzeichnet werden können. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern EDI nach der Anhörung zur Revision der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel entschieden. Die Anhörungsvorlage sah vor, den teilweisen Verzicht auf die Verwendung der Gentechnik kennzeichnen zu können. Mit dem Hinweis "Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen" hätten Produkte wie Fleisch, Eier, Milch, Butter oder Käse angepriesen werden können, auch wenn Futtermittelzusätze aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen (Vitamine, Enzyme, Aminosäuren) verwendet werden. In der Anhörung ist der Vorschlag aber nach Auskunft des EDI auf grosse Skepsis gestossen. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Teilverzicht nur schwer überprüft werden könne und von den Konsumentinnen und Konsumenten nicht verstanden würde. Heute besteht die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem Vermerk "ohne Gentechnik hergestellt" zu kennzeichnen, wenn bei der Herstellung auf die Anwendung von Gentechnik verzichtet wird.
12.12.2014 | Schadensfälle
Über den Rheinhafen Basel wird kanadischer Weizen importiert. Über verunreinigten Weizen könnte auch gv-Raps eingeschleppt worden sein.
Immer wieder haben in der Schweiz Funde von gentechnisch verändertem Raps für Aufsehen gesorgt. Trotz des in der Schweiz geltenden Moratoriums für den Anbau und die Saatgut-Einfuhr von gentechnisch veränderten Pflanzen wurden 2011 und 2012 an vier Standorten entlang Eisenbahnlinien und in Hafengebieten in Basel wilde Rapspflanzen gefunden. Alle gentechnisch veränderten Pflanzen wurden als Glyphosat-resistente identifiziert. Die am stärksten betroffenen Standorte waren der Rheinhafen Basel und der St. Johann Fracht-Bahnhof. Aufgrund dieser Funde wurde ein Monitoring etabliert. Um die Verteilung zu bewerten und Auskreuzungen von gv-Raps zu überwachen, hat das Biosicherheitslabors des Kantons Basel-Stadt 2013 die zwei am stärksten betroffenen Standorte regelmässig kontrolliert. Blätter und Samenkapseln von verwilderten Rapspflanzen und allfälligen Hybridisierungspartnern wurden in monatlichen Abständen gesammelt und auf das Vorhandensein von Transgenen analysiert.
5.12.2014 | Nanotechnologie
Das europäischen Parlament in Strassburg. Bild: EU
Die Anwendung der Nanotechnologie in der Lebensmittelproduktion kann einen Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit haben und sollte deshalb einer geregelten Risisikobeurteilung unterstehen. Geht es nach dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, so sollen Lebensmittel, die mittels Nanotechnologie hergestellt wurden, strenger reguliert werden. Ein Entwurf zur Regulierung von „Neuartigen Lebensmitteln“, der auch eine Moratorium verlangt, wurde laut der Pressestelle des Umweltausschusses mit 57 zu 4 Stimmen angenommen. Es gab 2 Enthaltungen. Unter Moratorium ist gemeint, dass Nano-Lebensmittel und Nano-Lebensmittelverpackungen nicht bewilligt werden dürfen bis sie von der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA beurteilt und genehmigt worden sind. Mit diesem Vorgehen soll das Vorsorgeprinzip angewendet werden. Zudem wird auch ein Monitoring nach den Marktzulassungen gefordert.