Magazin
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Nanotechnologie
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Namensänderung der SAG in «Schweizer Allianz Gentechfrei»
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- Kategorie: sag
Zum 25-jährigen Bestehen gibt sich die SAG einen neuen Namen: Aus der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) wird die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG).
Bereits seit 25 Jahren setzt sich die SAG erfolgreich für eine gentechfreie Schweizer Landwirtschaft ein. Nun gibt sich das kritische Forum zu Fragen der Gentechnologie per 1. Juli 2015 zu seinem 25-jährigen Bestehen einen neuen Namen: Aus der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) wird die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG). Der neue Name spiegelt den Vereinszweck besser wider. Als die SAG 1990 gegründet wurde, beschlossen die damaligen Trägerorganisationen, den Namen des bis anhin losen Zusammenschlusses «Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie» beizubehalten. Heute ist die SAG jedoch weitaus mehr als eine Arbeits-gruppe: Als Dachorganisation von 22 Schweizer Verbänden aus den Bereichen Umwelt, Naturschutz, Tierschutz, Medizin, Entwicklungszusammenarbeit, biologischer Landbau und Konsumentenschutz und mit rund 1'800 Einzelmitgliedern ist die SAG ein gefestigter und strakter Zusammenschluss von Gleichgesinnten. Der Verein versteht sich als kritisches Forum zu Fragen der Gentechnologie. Er ist eine Plattform der Diskussion, Information und Aktion für Organisationen und Einzelmitglieder, die der Gentechnologie kritisch gegenüberstehen. Die Bezeichnung Allianz widerspiegelt dabei präziser, was die SAG heute darstellt. Das primäre Ziel bleibt der langfristige Erhalt einer gentechfreien Landwirtschaft und einer gentechfreien Ernährung. Die SAG zeigt dazu auch Alternativen auf. Sie engagiert sich für agrarökologische Systeme, ökologische Pflanzenzüchtung und mehr Forschung für den Biolandbau.
EU-Kommission untersagt unkontrollierte Freisetzung von Gentechnik-Raps der Firma CIBUS
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- Kategorie: Inverkehrbringen
Der Gentechnik-Raps der US-Firma Cibus darf in der EU bis auf Weiteres nicht angebaut werden.
Die EU-Kommission stellt in einem aktuellen Schreiben an die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten klar, dass ein umstrittener Bescheid des deutschen Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Gentechnik-Raps der US-Firma Cibus nicht umgesetzt werden darf. Noch im Februar hatte das BVL der Firma Cibus versichert, dass ihr Raps nicht dem Gentechnikgesetz unterliege und daher ab sofort ohne Genehmigungsverfahren und ohne Kennzeichnung freigesetzt werden dürfe. Der Raps wurde mithilfe sogenannter Oligonukleotide, kurzer synthetischer DNA-Sequenzen, genetisch verändert. Die EU-Kommission schreibt jetzt, dass die Freisetzung von Pflanzen, die mithilfe von Oligonukleotiden hergestellt wurden, bis auf Weiteres möglichst zu unterlassen sei. Sie verweist darauf, dass es illegal sei, gentechnisch veränderte Pflanzen ohne Genehmigung freizusetzen.Das Schreiben der Kommission stützt die Position der Kritiker, die eine sofortige Rücknahme des BVL-Bescheids gefordert hatten. Die EU-Kommission will bis Ende des Jahres über den rechtlichen Status der Pflanzen entscheiden und fordert die Mitgliedsländer auf, bis dahin keine unkontrollierten Freisetzungen zu erlauben.„Es zeigt sich, dass das BVL hier Partei ergriffen hat, um zugunsten der Industrie Fakten zu schaffen“, sagt Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). „Landwirtschaftsminister Schmidt, der die Dienstaufsicht hat, muss dafür sorgen, dass der BVL-Bescheid aufgehoben wird. Die illegale Saat darf nicht auf den Acker kommen. Sonst kann sich der herbizidresistente Raps unkontrolliert verbreiten, ist nicht mehr rückholbar und bedroht die gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft.“
Versicherungsrisiken bei Nanomaterialien
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- Kategorie: Nanotechnologie
Risikoprofil von Nanosilber. Nanosilber wird auf Grund von neun Einzelkriterien als „rotes Nanomaterial“ mit hohem potenziellem Risiko eingestuft. Bild: versicherungswirtschaft-heute.de
Nanomaterialien bergen viel Potential für nützliche Anwendungen, sie haben aber auch unbekannte Risiken. Die Versicherungswirtschaft muss die Risiken aufkommender Technologien wie die Nanotechnologie bewerten und die Auswirkungen auf die Gesellschaft einschätzen. Grundsätzlich werden Risiken in der Versicherungswirtschaft anhand der Häufigkeit von Schadensereignissen und den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen eingeschätzt. Bei neuen Technologien wie der Nanotechnologie fehlen aber Schadensdaten weitgehend, da die kommerzielle Anwendung der Nanotechnologie erst über einen relativ kleinen Zeitraum erfolgt. Die Versicherungsbranche spricht von „emerging risks“, d.h. „aufkommenden Risiken“. Damit sind zukünftige, heute noch schwer abschätzbare Risiken gemeint, die durch neuartige Technologien entstehen können. Eindeutige Nachweise von Langzeitrisiken oder Ursache-Wirkungs-Beziehungen sind bei emerging risks oftmals noch nicht möglich. Die Versicherungswirtschaft muss folglich mit Annahmen für bestimmte Schadensszenarien rechnen. Denkbar, aber noch nicht konkret sichtbar, wären beispielsweise Szenarien, bei welchen Arbeiternehmer chronische Krankheiten als Folge von Langzeitkontakten mit bestimmten Nanopartikeln entwickeln, oder dass ein Nano-Produkt zurückgerufen werden muss, weil sich im Nachhinein eine Gefährdung beim Gebrauch herausstellt. Die Versicherer müssen sich aber auch mit dem Wahrnehmungsrisiko, das heisst mit der Akzeptanz in der Gesellschaft, auseinandersetzen. Schliesslich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen mitentscheidend für die Einschätzung des Gesamtrisikos.
"Gentechmaus" aus dem Internet
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- Kategorie: Patente
Heute findet eine zunehmende Kommerzialisierung bei der Patentierung von gentechnisch veränderten Versuchstieren statt - von der Maus bis zum Menschenaffen. Bild: Testbiotech
In den letzten Jahren wurden immer mehr „Tiermodelle“ entwickelt, die bestimmte menschliche Krankheiten im Körper von Mäusen oder anderen Säugetieren simulieren sollen. Es gibt Alzheimer-Mäuse, Herz-Kreislauf-Ratten und viele andere Tiermodelle, die der Erprobung neuer Therapien und Arzneimittel dienen sollen. Im Internet boomt laut einem neuen Bericht von Testbiotech die Werbung mit patentierten gentechnisch manipulierten Tieren. Die Anbieter schrecken nicht davor zurück, mit Discount-Angeboten und Werbegeschenken neue Kunden zu ködern. Versprochen wird eine schnelle und preiswerte Lieferung von Mäusen und Ratten, die mit synthetischen Genen manipuliert werden. Dabei kann jede beliebige Stelle im Erbgut ausgewählt werden. Von etwa 15.000 € aufwärts gibt es das kranke Tier von der Stange. Es wird darauf hingewiesen, dass jede Anfrage streng vertraulich behandelt wird. Der Bericht dokumentiert die zunehmende Kommerzialisierung und Patentierung von gentechnisch veränderten Versuchstieren von der Maus bis zum Menschenaffen. „Das maßgeschneiderte Tierversuchsmodell wird heute als lukratives Produkt gehandelt, von Patenten geschützt und massiv beworben. Vor diesem Hintergrund wäre es naiv anzunehmen, dass der Anstieg der Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren durch medizinische Notwendigkeiten begründet ist“, sagt Christoph Then von Testbiotech.
Zürcher Kantonsregierung gegen kantonales Anbauverbot
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- Kategorie: Moratorium
Die Zürcher Kantonsregierung spricht sich auch klar für die Freisetzungsversuche aus. Bild: SAG
Der Zürcher Regierungsrat spricht sich gegen eine Motion aus, die ein kantonales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen verlangt. Eine gentechnikfreie Produktion müsste, wenn dies von den Stimmberechtigten verlangt wird, mit einer Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums über 2017 hinaus gesamtschweizerisch geregelt werden, schreibt der Regierungsrat. Eine Umfrage des Bundes in der Bevölkerung habe ergeben, dass die Akzeptanz der Gentechnik, wie bei anderen Technologien auch, stark von Nutzen und Risiken abhänge. Wenn der Nutzen im Vergleich zum Risiko sehr gross sei, werde der Markt nach solchen Produkten verlangen. Die Kantonsregierung spricht sich auch klar für die Freisetzungsversuche aus. Damit die Forschung Entwicklungen für einen zukünftigen Markt hervorbringen und deren Anwendung unter lokalen Anbaubedingungen prüfen könne, müsse sie die fachlichen Kompetenzen in den neuen Technologien haben. Dazu seien insbesondere Freisetzungsversuche nötig, um alle agronomischen und umweltrelevanten Eigenschaften zu untersuchen.
Gibt es einen Unterschied zwischen natürlichen und synthetischen Nanomaterialien?
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- Kategorie: Nanotechnologie
Die Natur soll jährlich einige Tausend Millionen Tonnen Nanomaterialien produzieren. Zu den natürlich vorkommenden Nanopartikeln gehört nebst vielen anderen der Rost (Eisenoxide). Bild: wikipedia
Geht es um die Frage, ob synthetisch hergestellte Nanomaterialien ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen oder nicht, so wird häufig das Argument herangezogen, es gebe in der Natur seit jeher die unterschiedlichsten Nanomaterialien. Dies bedeute, dass sich die Umwelt und der Mensch im Umfeld von Nanomaterialien entwickelt hätten und synthetische Nanomaterialien folglich kein oder kaum ein Risiko darstellen würden. Tatsächlich sind einige Wissenschaftler der Meinung, dass die Nanowissenschaft lediglich Partikel produziere, welche in der Natur bereits gebildet wurden. Andere nehmen dagegen den Standpunkt ein, synthetische Nanomaterialien seien neu und einzigartig und dass sie bisher in der Natur nie vorkamen. Dieser grundsätzlichen Frage geht ein kürzlich publizierter Fachartikel nach. Heute herrscht Einigkeit, dass seit der Geburtsstunde der Nanotechnologien in den 1980er Jahren, die Entwicklung und Anwendung von Nanomaterialien astronomisch zugenommen haben. Unbestritten ist auch, dass die Nanostrukturen einzigartige chemische und physikalische Eigenschaften haben und deshalb Effekte auf Mensch und Umwelt haben könnten.