Affoltern Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz Tänikon ART 2011 06 12 15 13 12 ShiftN


 Moratorium ja, Deregulierung nein. Die Schweiz muss vor den Risiken der neuen Gentechnik geschützt bleiben. Bild: SAG

Der Bundesrat hat heute kommuniziert, dass er den Vorstoss aus der WBK-N zur Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis 2027 nicht nur unterstützt, sondern sogar vorschlägt, die Verlängerung bis 2030 auszuweiten. Dies mit der Absicht genügend Zeit für die Ausformulierung des Deregulierungsgesetzes für die neuen genomischen Techniken zu haben. Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) begrüsst den Vorschlag zur Moratoriumsverlängerung, sieht die Deregulierungspläne jedoch kritisch.

In einer Medienmitteilung vom 29. Januar 2025 erklärt sich der Bundesrat einverstanden mit einer Verlängerung des Gentech-Moratoriums. Dabei geht er über den Vorschlag der WBK-N hinaus, die mittels der parlamentarischen Intiative 24.443 «Verlängerung des bestehenden Gentechnik-Moratorium» eine Verlängerung um zwei Jahre bis Ende 2027 erreichen wollte. Der Bundesrat schlägt eine Verlängerung um fünf Jahre bis Ende 2030 vor. Das Gentech-Moratorium ist ein befristetes Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft. Ohne Verlängerung würde das Moratorium Ende 2025 auslaufen.

Grund für die Verlängerung ist die Verzögerung bei der Neuregulierung der neuen genomischen Techniken (NGT). Zudem werden auf diese Weise auch die Ergebnisse der momentan blockierten Gesetzgebungsprozesse in der EU abgewartet. Denn wie der Bundesrat im September kommuniziert hatte, soll sich die Schweizer Gesetzgebung an die EU orientieren.

Grundsätzlich begrüsst die SAG die Empfehlung des Bundesrates, das Gentech-Moratorium nicht nur um zwei, sondern um fünf Jahre zu verlängern. Derzeit gibt es keine Sorten auf dem Markt, die der Schweizer Landwirtschaft nützlich wären. Es besteht daher keine Dringlichkeit.

Nichtsdestotrotz sieht die SAG die Entwicklung der Haltung des Bundesrates gegenüber der NGT kritisch. Denn auch die neuen genomischen Techniken sind Gentechnik und müssen als solche deklariert werden. Auch müssen sie einer sorgfältigen Risikoprüfung im Einzelfall zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt unterzogen werden. Die SAG setzt sich weiterhin für die Interessen einer gentechfreien Schweiz ein und unterstützt die Anliegen der Volksinitative «für gentechnikfreie Lebensmittel». Nur mit einer strengen Regulierung der Gentechnik können ökologische wie wirtschaftliche Schäden und Abhängigkeiten der Landwirtschaftssystem abgewendet werden.

Bei der letzten Moratoriumsverlängerung im Jahr 2021 hat das Parlament dem Bundesrat den Auftrag gegeben, eine risikobasierte Zulassungsregulierung der NGT dem Parlament vorzulegen (siehe Art. 37a im GTG). Der Gesetzesentwurf hätte bis spätesten Mitte 2024 dem Parlament vorgelegt werden, doch es kam zu Verzögerungen.

Da es sich auch bei den NGT um Gentechnik handelt, wäre eine Regulierung im bestehenden Gentechnikgesetz die logische Schlussfolgerung. Der Bundesrat folgt jedoch dem Beispiel der EU, in dem sie die NGT in einem separaten Gesetz regulieren möchte. Schon damals gab es vom Bundesamt für Justiz harsche Kritik: «Die Regelung neuer gentechnischer Verfahren in einem speziellen Gesetz führt zu einer Verwirrung über die wahre Natur der Methoden und der daraus resultierenden Produkte.» Auch die SAG findet die Entwicklungen besorgniserregend.

Definition neue genomische Techniken

Verfahren wie CRISPR/Cas gehören zu den neuen genomischen Techniken (NGT, auch neue gentechnische Verfahren genannt). Die NGT sind Gentechnik werden jedoch irreführenderweise auch als neue Züchtungstechnologien bezeichnet. Mit den NGT können Veränderungen im Genom mit erhöhter Eingriffstiefe erzielt werden. Es ist z. B. möglich, mehrere Stellen im Erbgut gleichzeitig zu verändern (Multiplexing) oder natürliche Schutzmechanismen gegen Mutationen in überlebenswichtigen Erbgutregionen ausser Kraft zu setzen. Die erhöhte Geschwindigkeit, mit der Mutationen erzeugt werden können, verkürzt die Zeit zur Erkennung von Gefahren und erhöht damit das Risikopotenzial dieser Techniken. Trotzdem gibt es kaum Risikoforschung.

 

Weiterführende Quellen:

Die Position der SAG: https://www.keine-neue-gentechnik.ch/de/unsere-position

Gentechnikgesetz https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/705/de#art_5

Medienmitteilung 4. September 2024 zum Spezialgesetz https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102317.html

Bericht Tagesanzeiger zur Medienmitteilung des Bundesrates am 02.10.2024 https://www.tagesanzeiger.ch/bundesrat-roesti-schreckt-gentech-gegner-mit-spezialgesetz-auf-676225184154