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Anfang September hat der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) die weltweit erste Nachweismethode für Produkte der neuen gentechnischen Verfahren veröffentlicht und damit die Behauptung der Agrarindustrie widerlegt, Produkte der neuen Gentechnik könnten nicht von herkömmlich gezüchteten Pflanzen unterschieden und daher nicht nach geltendem Gentechnikrecht reguliert werden. Doch was könnte das neue Nachweisverfahren für die Schweiz bedeuten? Diese Frage hat die SAG-Präsidentin Martina Munz in einer Interpellation (20.4195) direkt an den Bundesrat gerichtet.

Der Bundesrat wurde gefragt, ob er bereit sei, das neue Nachweisverfahren bei routinemässigen Kontrollen anzuwenden, bzw. darauf aufzubauen, und in die Entwicklung weiterer Nachweismethoden zu investieren. Zudem wollte die SAG Präsidentin wissen, ob der Bundesrat sich international und national dafür einsetzen werde, dass von Unternehmen, die einen Antrag auf die Kommerzialisierung eines gentechnisch veränderten oder genomeditierten Organismus stellen, ein Nachweisverfahren sowie Referenzmaterial verlangt wird. Denn nur so kann eine gentechfreie Produktionskette effektiv und mit wenig Aufwand gesichert werden.

Die Antwort des Bundesrates beurteilt die SAG als positiv. Der Bundesrat bestätigt, dass Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren den Grundsätzen des Gentechnikgesetzes unterstehen. Er verweist dazu auf die Behandlung einer früheren Interpellation von SAG-Präsidentin Martina Munz (19.3297). In seiner Antwort verweist der Bundesrat darauf, dass im Lebensmittelbereich die Kantone für die Durchführung von GVO-Kontrollen im Lebensmittelbereich zuständig sind, bei Futtermitteln hingegen der Bund. Aus technischer und finanzieller Sicht seien somit Bund und Kantone für die Entwicklung geeigneter Nachweisverfahren verantwortlich. Man sei sich bei den Behörden dieser Pflichten bewusst und arbeite auch mit internationalen Stellen zusammen.

Laut Artikel 24a des Gentechnikgesetzes bzw. Artikel 51 der Freisetzungsverordnung muss der Bund zudem für das Monitoring der Umweltauswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen sorgen. Wie der Bund das gesetzlich vorgeschriebene Umweltmonitoring für Produkte der neuen Gentechnikverfahren garantieren könne, wollte die SAG daher wissen.

Zu den Nachweisverfahren schreibt der Bundesrat:  «Gemäss GTG muss der Gesuchsteller für Erzeugnisse aus gentechnischen Verfahren im Rahmen des Zulassungsprozesses die Art der Veränderung offenlegen und geeignete Nachweisverfahren sowie eine generelle Dokumentation zur Nachverfolgbarkeit zur Verfügung stellen.» Auch hätten das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entsprechende Studien in die Wege geleitet, so der Bundesrat weiter.

Es ist erfreulich, dass sich der Bundesrat der Wichtigkeit des Umweltmonitorings bewusst ist und die Auffassung vertritt, dass auch die Forschungsarbeiten zum Risikomanagement in Bezug auf die neuen Gentechnikverfahren fortgesetzt werden müssen.