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Bild: www.fes.de

Die grosse Skepsis gegenüber der Agro-Gentechnik und Gentech-Lebensmitteln ist nicht nur ein Schweizer Phänomen. Ganz im Gegenteil: Überall auf der Welt und insbesondere in Europa setzen sich Bürgerbewegungen für gentechnikfreie Zonen ein. Die Schweiz ist allerdings das einzige Land in Europa mit einem gesetzlich verankerten Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Schweiz ist aber nicht das einzige Land ohne kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Ohne Gentech-Anbau sind im Jahr 2010 Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Irland, Schottland, Wales, Luxemburg, Polen, Ungarn, Litauen, Estland, Lettland, Griechenland, Bulgarien, Kroatien, Slowenien. Und in den übrigen Ländern gibt es zahlreiche Regionen und Gemeinden, die ihr Territorium gentechnikfrei erklärt haben. Der Wunsch nach Selbstbestimmung ist längst nicht mehr allein ein Thema der Gentechnikfrei-Bewegung, sondern bestimmt auch die politischen Diskussionen zwischen den EU-Ländern und der EU-Kommission. Prominente EU-PolitikerInnen kämpfen gegen die EU-Kommission um mehr Selbstbestimmung. Die Europäische Kommission hat nun angekündigt, abzuklären, ob den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus gentechnisch veränderter Sorten zugestanden werden soll.

März 2012

Die Dänische EU-Präsidentschaft strebt eine Entscheidung über nationale Anbauverbote an. Danach sollen Absprachen von einzelnen EU-Mitgliedstaaten mit dem Antragsteller ermöglicht werden, in denen der Hersteller von GV-Saatgut auf den Verkauf in Teilen der EU verzichtet. Dieser Vorschlag gefährdet aber eine Einigung der Umweltminister zu nationalen Anbauverboten. Es kommt zu keinem Einverständnis.

Oktober 2011

Die Europäische Kommission legt zwei unabhängige Berichte zur Bewertung der Vorschriften der Europäischen Union über GVO vor und kommt zum Ergebnis, dass die Zielsetzungen der Vorschriften breite Unterstützung haben und die jüngsten Rechtsetzungsinitiativen der Kommission in die richtige Richtung gehen.

April 2011

Das Europäische Parlament unterstützt die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Der so genannte Bericht Lepage macht weitergehende Vorschläge gegenüber dem Entwurf der EU Kommission vom Juli 2010.

Juli 2010

Die EU Kommission legt einen Vorschlag vor, um die EU-Richtlinie 2001/18/EC anzupassen, damit die EU-Mitgliedstaaten das Recht auf Selbstbestimmung beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erhalten sollen. Zum Gesetzesvorschlag gibt es auch eine Erläuterung. Ziel des Vorschlags ist es, die Richtlinie über absichtliche Freisetzung zu ändern und Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, die Kultivierung genetisch veränderter Organismen in ihrem gesamten Gebiet oder Teilen davon zu verbieten, einzuschränken oder zu verhindern. Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf GVO, die nur für den Import in die EU zugelassen sind, oder andere Einschränkungen des freien Handels mit Saatgut in Europa.

Juli 2010

Am 13. Juli 2010 hat die EU-Kommission neue Leitlinien zur Koexistenz in Kraft gesetzt. Sie könnten eine Wende in der europäischen Gentechnik-Politik einleiten. Im Wesentlichen ist es nun den Mitgliedsstaaten überlassen, ihre Vorstellung von Koexistenz durchzusetzen.

Juni 2010

Die Europäische Kommission will die Regelung des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen grundsätzlich überarbeiten. Einerseits soll der Anbau erleichtert werden, was einem Gentech-Anbau in einzelnen Mitgliedstaaten den Weg bereiten könnte. Im Gegenzug sollen aber die Mitgliedsstaaten den Anbau von Gentech-Pflanzen leichter verbieten können. Pro-Agro-Gentechnik Länder wie Spanien oder Holland könnten somit einen grossflächigem GVO-Anbau anstreben. Andererseits würden Länder wie Italien, Österreich oder Ungarn vermutlich den Anbau verbieten.

März 2010

Nachdem das österreichische Parlament einstimmig einen Anbau-Stopp empfohlen hatte, hat der Österreichische Gesundheitsminister für die Gentech-Kartoffel "Amflora" ein nationales Anbauverbot in Österreich erlassen.

März 2010

Das bulgarische Parlament hat am 18. März 2010 für eine Verschärfung des Gesetzes gestimmt, das den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für kommerzielle Zwecke praktisch verbietet.

März 2010

Die Europäische Kommission hat ihre Absicht angekündigt, noch im Sommer 2010 einen Vorschlag vorzulegen, der den Mitgliedstaaten mehr Entscheidungsfreiheit in der Frage des Anbaus gentechnisch veränderter Sorten lassen soll.

März 2010

Die EU-Kommission hat die Industrie-Gentech-Kartoffel Amflora der Firma BASF für die Stärkeproduktion zum Anbau zugelassen. Es ist die erste Anbauzulassung in der EU seit 1998.

Februar 2010

Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 ist in Deutschland auch im Jahre 2010 nicht erlaubt, nachdem der Anbau bereits 2009 untersagt wurde. Grund für das verlängerte Anbauverbot ist, dass das Verwaltungsgericht Braunschweig ein «Ruhen des Verfahrens» in Sachen Monsanto angeordnet hat.

Juli 2009

Ein Flyer der SAG unter dem Titel «Verlängerung des Anbau-Moratoriums für Gentech-Pflanzen. Die Schweiz ist Leuchtturm, nicht Insel in Europa» zeigt: Die Schweiz ist das einzige Land in Europa mit einem Moratorium für den kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. Die Schweiz ist aber nicht das einzige Land ohne kommerziellen Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. In Europa wird von den einzelnen Ländern immer deutlicher Selbstbestimmung für den Umgang mit GVO gefordert. Nationale oder regionale Verbote sollen möglich werden.

Juni 2009

Europas Landwirtschaft ist weitgehend gentechnikfrei. Die gentechnikfreien Regionen breiten sich über Europa aus, während die Anbauflächen für den kommerziellen Anbau von Gentech-Pflanzen stagnieren oder rückläufig sind. Die Situation stellte sich Ende 2009 wie folgt dar:

EU-Mitgliedstaaten unter Anrufung der Schutzklausel:
Frankreich (seit 2008), Deutschland (seit 2009), Österreich, Ungarn, Griechenland, Polen, Luxemburg (seit 2009).

EU-Mitgliedstaaten und Länder, die auf Gentech-Anbau verzichten:
Italien, Kroatien, Slowenien, Bulgarien, Irland, Schottland, Wales, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Liechtenstein.

EU-Mitgliedstaaten und Länder mit gentechnikfreien Regionen:
England, Belgien, Niederlande, Spanien, Portugal, Tschechien, Slowakei, Rumänien.

März 2009

Die in Österreich und Ungarn geltenden Anbauverbote für MON810 und T25 bleiben vorerst bestehen. Die EU-Kommission konnte sich mit ihrem Vorschlag, die Verbote aufzuheben, nicht gegen die EU-Umweltminister durchsetzen.


Der österreichische Agrarminister Berlakovich verlangt von Brüssel, dass zukünftig in einem EU-Mitgliedstaat selber bestimmt werden kann, ob eine bestimmte gentechnisch veränderte Sorte angebaut werden darf oder nicht.


Die deutsche Agrarministerin Aigner hat Mitte April 2009 den Anbau der Maissorte MON 810 der Firma Monsanto verboten. Sie hat die Schutzklausel nach dem deutschen Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig.

Februar 2009

Die EU-Mitgliedstaaten konnten sich nicht über neue Anbau-Zulassungen der beiden gentechnisch veränderten Bt-Maislinien Bt11 und 1507 einigen. Die Abstimmung im "Ständigen Ausschuss" endete ohne qualifizierte Mehrheit.


Vertreter der EU-Mitgliedstaaten konnten sich einmal mehr nicht über die Aufhebung der Anbauverbote Frankreichs und Griechenlands für den Gentech-Mais MON810 verständigen. Die französische Regierung hält an ihrem Anbauverbot im Jahr 2009 fest.


In Bayern hat sich die Ablehnung der Grünen Gentechnik zu einem „Volksaufstand“ entwickelt. Die Regierung kündigt Anbauverbote für gentechnisch veränderten Bt-Mais an. Auch Freisetzungsversuche sollen nicht mehr geduldet werden.

April 2008

Am 4. April 2008 ist die Novellierung des Deutschen Gentechnikgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und ist damit rechtskräftig. Das revidierte Deutsches Gentechnikgesetz bringt eine Verschärfung der Koexistenzregeln und eine vereinfachte Kennzeichnung «ohne Gentechnik».

März 2008

Gentechnisch veränderte Kartoffeln (so genannte Amflora-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung) werden im Jahre 2008 in Europa nicht kommerziell angebaut. Da die EU-Kommission die Zulassung der von der BASF entwickelten Amflora-Kartoffel hinauszögert, ist eine Aussaat in diesem Jahr nicht mehr möglich. Die Genehmigung wäre die erste Anbau-Zulassung eines gentechnisch veränderten Produkts in der EU seit 1998.

Januar 2008

Frankreich verbietet Anbau von Bt-Mais MON810 der Firma Monsanto. Am 25. Oktober 2007 beschloss die französische Regierung einen Stopp für den Anbau von gentechnisch verändertem MON810-Mais. Ein von der Regierung eingesetztes Komitee aus Wissenschaftlern, Landwirten, Politikern und Umweltgruppen sollten abklären, ob "ernste Zweifel" an der Sicherheit von MON810-Mais vorliegen. Am 11. Januar 2008 hat nun das Komitee die „ernsten Zweifel“ bestätigt und erklärte, die Pollenausbreitung von Bt-Mais sei grösser als bei der damaligen Zulassung von MON810 angenommen wurde. Zudem gebe es neue Hinweise auf Gefahren für die Biodiversität. Damit stösst Frankreich zu Österreich und Ungarn, welche entgegen der EU Kommissionsmeinung den Anbau von MON810 im eigenen Land verbieten.

November 2007

In Italien haben 3 Millionen Leute eine Petition unterzeichnet. Sie fordern ein unbeschränktes Anbau-Moratorium.

Oktober 2007

EU-Umweltkommissar Stavros Dimas hat sich gegen die Zulassung zweier Gentech-Maislinien zum Anbau in der EU ausgesprochen. Beide Anträge sind bereits vor einigen Jahren eingereicht worden. Dimas begründet seine ablehnende Haltung damit, dass vor allem «mögliche Langzeitrisiken für Umwelt und Biodiversität nicht vollständig bekannt» und die «von einem Anbau der gv-Maislinien ausgehenden Umweltauswirkungen nicht akzeptabel seien».

Oktober 2007

Präsident Sarkozy verbietet vorübergehend den Anbau von genmanipuliertem Mais. Er bezweifle, dass die unbeabsichtigte Verbreitung von Gentech-Mais kontrolliert werden könne. Eine Risikostudie soll Ende Jahr erscheinen. (Zitat Sarkozy: «I don't want to be in contradiction with EU laws, but I have to make a choice. In line of the precautionary principle, I wish that the commercial cultivation of genetically modified pesticide GMOs be suspended.»).

Juni 2007

Deutschland verbietet den Verkauf von manipuliertem Maissaatgut (MON810-Mais). Frankreich zieht wahrscheinlich nach. Österreich, Ungarn, Griechenland, Polen und Bulgarien haben den MON810-Mais bereits verboten oder eingeschränkt. Die EU-Kommission, die den Mais zuliess, konnte sich nicht durchsetzen.

Bild_Freisetzung_NFP59
Bild: Arbeit im Feld, Mai 2008; Bild Andrea Foetzki; www.konsortium-weizen.ch

«In einem gemeinsamen Projekt werden Weizenpflanzen, denen gentechnisch eine erhöhte Resistenz gegenüber der Pilzkrankheit Mehltau verliehen wurde, im Feld untersucht. Die Forschenden möchten wissen, ob die Weizenpflanzen, welche im Labor besser vor Pilzinfektionen geschützt sind, diese Eigenschaft auch unter natürlichen Feldbedingungen, etwa mit Wind und Regen, zeigen und ob allenfalls züchterisch unerwünschte Nebeneffekte (z.B. Ertragsreduktion) auftreten. Zudem gibt es eine Reihe von Projekten zu Fragen der Biosicherheit. Dabei sollen die Wechselwirkungen mit der Umwelt, mit anderen Pflanzen, Bodenlebewesen oder Insekten am Weizen, genau erforscht werden.» (aus: www.konsortium-weizen.ch).

Freisetzungsversuche sind in der Schweiz vom (verlängerten) Anbau-Moratorium (2005-2013) ausgenommen. Unter einem Freisetzungsversuch wird der forschungsmässige Umgang mit Organismen in der Umwelt verstanden, welcher unter definierten und kontrollierten Bedingungen abläuft sowie zeitlich und räumlich beschränkt ist.

In der Schweiz gab es bisher drei Freisetzungen: 1991/92 je ein Versuch mit virusresistenten Kartoffeln und 2004 ein Versuch mit stinkbrandresistentem Weizen. Im Rahmen des NFP 59 wurden für die Periode 2008 bis 2011 weitere Versuche beantragt und im September 2007 bewilligt.

Dezember 2011

Das Weizen-Konsortium berichtet, dass Mischungen verschiedener gentechnisch veränderter Weizenlinien im Feldversuch eine verbesserte Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau zeigen würden. Allerdings zeigen zwei der GV Linien unter Feldbedingungen zusätzliche Veränderungen (geringere Wuchshöhe, Veränderungen der Ähren und gelbe Blätter), d.h. für eine Anwendung dieser Linien in der Landwirtschaft würde es noch weiterer Forschung bedürfen.

November 2011

Die Forschungsprojekte im Weizen-Konsortium wurden im Mai 2011 beendet, das letzte Projekt endet im Dezember 2011. Anschliessend werden noch die letzten Auswertungen durchgeführt und weitere Ergebnisse in internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert.

Juli 2010

Der Schweizerische Nationalfonds berichtet, dass sich gentechnisch veränderter Weizen der Pilzerkrankung Mehltau nicht nur im Gewächshaus, sondern auch auf dem Feld besser widersetze. Aber im Freilandversuch treten bei einigen Weizenlinien ein verminderter Ertrag oder eine veränderte Ährenform zu Tage, die sich zuvor im Gewächshaus nicht erkennen liessen. Weil im Freilandversuch die Ähren einiger gentechnisch veränderten Weizenlinien in einer anderen Form wachsen, wird der Befall mit dem toxischen Pilz Mutterkorn begünstigt. Das NFP 59 schliesst daraus, dass sich Daten aus dem Gewächshaus nicht auf die Situation im Feld übertragen lassen und Freisetzungsversuche also wichtig sind.

März 2010

Der Mehltau-resistente Weizen wird am 25. März 2010 in Reckenholz ausgesät. Dies ist das letzte Versuchsjahr des dreijährigen Versuches.

März 2010

Der gentechnisch veränderte Weizen wird am 15. März 2010 auf 950 m2 in Pully ausgesät. 

März 2010

Zwei Studien im Rahmen des NFP 59 untersuchten, wie sich Gentech-Weizen auf Insektenlarven und Blattläuse auswirkt. Es soll kein Nachweis unerwünschter Auswirkungen von gentechnisch verändertem Weizen festgestellt worden sein.

Februar 2010

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat grünes Licht für die Fortsetzung der Versuche gegeben: Der Versuch in Zürich kann ins letzte Versuchsjahr starten, in Pully geht es ins zweite Versuchsjahr.
externer Link: Medienmitteilung BAFU

Dezember 2009

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) hat einen Zwischenbericht des Nationalen Forschungsprogramms «Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen» (NFP 59) eingereicht. Erste Studien stellen unter anderem fest, dass eine Mehrheit der Bevölkerung der grünen Gentechnologie gegenüber negativ eingestellt und für eine Wahlfreiheit beim Kauf von gentechnisch veränderten oder unveränderten Produkten ist. Festgestellt wird auch, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen nicht genügen, um die Koexistenz von landwirtschaftlichen Anbauformen mit und ohne gentechnisch veränderten Pflanzen zu regeln.

Juli 2009

Ernte des Feldexperiments in Pully.

Juni 2009

Unbekannte haben Behälter mit nicht identifizierter Flüssigkeit ins Versuchsfeld von Agroscope Changins-Wädenswil in Pully geworfen.

April 2009

300 Personen demonstrierten gegen den ausgesäten Gentech-Weizen in Pully.

Februar 2009

Damit die Gesuchsteller die vom Bundesamt für Umwelt BAFU grundsätzlich bewilligten Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen weiterführen können, müssen sie jedes Jahr ergänzende Unterlagen einreichen. Das BAFU erachtete im Februar 2009 die Auflagen der Verfügungen weiterhin als erfüllt. Die Versuche konnten mit gewissen Anpassungen weitergeführt werden.

November 2008

Sieben Anwohner des Standorts der Freisetzungsversuche in Pully bei Lausanne hatten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Feldversuche mit gentechnisch verändertem Weizen eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2008 die Beschwerde abgelehnt. Die Versuche können damit ab Frühjahr 2009 - ein Jahr später als geplant - an der Forschungsanstalt Agroscope Changins-Wädenswil ACW in Pully durchgeführt werden.

August 2008

Der Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten, Mehltau-resistenten Weizenpflanzen wurde anfangs August beendet.

Juni 2008

Am 13. Juni 2008 kam es zu einem Anschlag auf die Freisetzungsversuche mit Gentech-Weizen in Zürich-Reckenholz. Die Stadtpolizei Zürich nahm fünf mutmassliche Täter fest. Die Schweizerische Arbeitsgruppe Gentechnologie SAG verurteilte die Zerstörung des Freisetzungsversuches in Zürich-Reckenholz. Die SAG ist gegen den gewaltsamen Akt, weil in der Schweiz das Volk mit direkter Demokratie die Agro-Gentechnik stoppen kann.

April 2008

Für den zweiten von der ETH vorgesehenen Versuchsstandort in Pully (VD) ist weiterhin eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Diese Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, ein Versuchsstart ist frühestens nach einem Entscheid des Gerichts möglich. Das BAFU ist in diesem Fall nicht verfahrensleitende Instanz, gibt aber eine Stellungnahme an das Bundesverwaltungsgericht ab.

März 2008

Am 15. März haben über 400 Menschen in Sichtweite des Gentech-Ackers in Zürich-Reckenholz gemeinsam ein Feld mit bioloigschem Weizen besät, um ein klares Zeichen für eine gentechfreie Lebensmittelproduktion zu setzen.

März 2008

Am 30. März haben die ETH und die Universität Zürich in Zürich-Reckenholz ihre Gentech-Experimente begonnen und den umstrittenen Gentech-Weizen ausgesät. Am 31.3. haben Greenpeace-AktivistInnen beim Gentech-Feld gegen die Aussaat protestiert.

Februar 2008

Das Bundesamt für Umwelt BAFU bewilligte am 7. Februar 2008 die beantragten Freisetzungsversuche in Zürich. Damit erachtet das BAFU einen Grossteil der Auflagen vom 3. September 2007 für die Freisetzungsversuche als erfüllt. Greenpeace kritisiert den Entscheid und wird eine Aufsichtsbeschwerde einreichen. Mit dem Entscheid würde ein bedenklicher Präzedenzfall geschaffen. Gemäss den Gesuchsstellern soll nun die Aussaat in Reckenholz im März 2008 stattfinden. Gegen die Freisetzungsversuche in Pully läuft nach wie vor eine Beschwerde. Diese hat aufschiebende Wirkung, weshalb die Versuche dort erst nach einem Entscheid des Gerichts gestartet werden könnten – oder eben nicht.

Januar 2008

Die vom Bundesamt für Umwelt geforderten zusätzlichen Unterlagen zu den Freisetzungsversuchen in Pully und Zürich sind gemäss BAFU fristgerecht eingetroffen. Das BAFU hatte verfügt, dass die Gesuchsteller bis am 31. Dezember 2007 zusätzliche Informationen liefern müssen, z.B. eine detaillierte Versuchsanordnung, den Nachweis, dass keine Antibiotikaresistenzgene in den Pflanzen vorhanden sind oder Ergebnisse der Vorversuche aus der Vegetationshalle in Reckenholz. Das BAFU wird die Unterlagen prüfen und voraussichtlich bis Mitte Februar einen Entscheid fällen. Fällt diese Prüfung positiv aus, können die Gesuchsteller in Zürich wie geplant den gentechnisch veränderten Weizen aussäen. Dies, weil in Zürich keine Beschwerde gegen den BAFU-Entscheid eingegangen ist. Die Aussaat ist je nach Witterungsbedingungen vorgesehen zwischen Anfang März und Mitte April. Gegen den Versuch in Pully hingegen ist beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde hängig. Diese hat aufschiebende Wirkung. Vor dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann in Pully demnach nicht ausgesät werden.

September 2007

Greenpeace hat zusammen mit verschiedenen Umwelt- und Bauernorganisationen das Bundesamt für Umwelt BAFU in einem Schreiben aufgefordert, die Bewilligung für drei Freisetzungsprojekte mit Gentech-Pflanzen zu sistieren. Das BAFU hätte seinen Entscheid aufgrund von unvollständigen Gesuchsdossiers gefällt. Denn das Gentechnikgesetz erfordere genau definierte Informationen zu Gentech-Pflanzen, die ausgesät werden wollen. Die erteilten Bewilligungen würden einen fragwürdigen Präzedenzfall setzen, indem noch nicht existierende Gentech-Pflanzen mit minimaler Frist zur Datennachlieferung zur Freisetzung zugelassen werden. Dies stehe mit dem Gentechnikrecht in Widerspruch, demgemäss Risiken für Mensch, Tier und Umwelt ganz auszuschliessen sind.

September 2007

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die drei Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Weizen der Universität Zürich und der ETH Zürich mit Auflagen bewilligt. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Zürich-Reckenholz sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden. Der SAG angeschlossene Organisationen kritisieren die Bewilligung, da in den vorliegenden Versuchsanordnungen wichtige Resultate zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen fehlen. Das Stufenprinzip Labor-Gewächshaus-Freisetzung des Gentechnikgesetzes GTG ist nicht eingehalten, weil vorab zu wenig Abklärungen in geschlossenen Systemen vorgenommen worden sind. Die gentechnikkritischen Organisationen werfen dem BAFU vor, das Gentechnikgesetz zu missachten. Greenpeace prüft in den nächsten Wochen die Argumente der Bewilligungsbehörde und lotet Möglichkeiten aus, wie die Gentech-Aussaat bekämpft werden kann.

Juni 2007

14 gentechnik-kritische Organisationen nehmen zu den geplanten Freisetzungs-Experimenten der Universität Zürich und der ETH mit Gentech-Pflanzen Stellung. Hauptkritikpunkt ist, dass das Gentechnikgesetz nicht eingehalten wird. Es fehlen relevante Resultate zur Einschätzung möglicher negativer Auswirkungen auf andere Lebewesen in geschlossenen Systemen. Das BAFU wird aufgefordert, alle drei Bewilligungsgesuche abzulehnen.

Mai 2007

Die Universität Zürich sowie die ETH Zürich beantragen im Rahmen des NFP 59 gentechnisch veränderten Weizen sowie eine Kreuzung zwischen Weizen und einem Wildgras zu Forschungszwecken in der Umwelt freisetzen zu können. Die Versuche sollen von 2008 bis 2010 in Reckenholz, Stadtgebiet Zürich, sowie in Pully bei Lausanne durchgeführt werden.

 

Bild_Lebensmittel
Bild: Bio Suisse


Gesunde Lebensmittel gehören zu den unverzichtbaren Lebensgrundlagen des Menschen. Die Gentechnologie ermöglicht eine qualitativ neuartige Manipulation aller unserer Nahrungsquellen. Nahrung, die direkt aus der Natur stammt, wird als unvollkommen gewertet und einer gentechnischen Optimierung unterworfen. Ökologische und ernährungsphysiologische Mängel natürlicher Nahrungsquellen sollen eliminiert werden, die Produktivität nochmals gesteigert, die Herstellungsprozesse weiter beschleunigt werden. Zusätzlich will man neue Geschmackserlebnisse anbieten und eine neue Esskultur eröffnen. Nachdem auf Laborebene gentechnische Eingriffe an sozusagen allen wichtigen Nahrungsquellen bereits vollzogen sind, findet namentlich in den USA eine Durchdringung des Lebensmittelmarktes mit genmanipulierten Produkten statt. In der Schweiz und in Europa herrscht grosse Zurückhaltung, nicht zuletzt, da eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (60-80%) gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnt. Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die beim Konsum von Gentech-Lebensmitteln resultieren können, sind heute nicht hinreichend voraussagbar und können keineswegs ausgeschlossen werden.

Mittels Gentechnik erfolgt ein technischer Eingriff in Nahrungsbestandteile, der im deutlichen Gegensatz zur Naturbelassenheit steht, denn die Gentechnik isoliert die Nahrungsquelle aus ihrem Kontext und funktioniert sie im Reagenzglas effizient, gezielt und meist unter Verwendung artfremder Gene um.

Mit der Annahme der Gentechfrei-Initiative ist garantiert, dass bis Ende 2010 Lebensmittel direkt aus dem Anbau in der Schweizer Landwirtschaft gentechnikfrei sind. Der Bundesrat und das Parlament haben das Moratorium um 3 Jahre verlängert. Damit dürfen bis Ende November 2013 keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft erteilt werden. Gewisse GVO-haltige Lebensmittelprodukte können aber in die Schweiz importiert und verarbeitet werden. Der Import ist wesentlich vom Markt geregelt und unterliegt den Kennzeichnungsregelungen.

Stand bewilligter Gentech-Lebensmittel

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat den gesetzlichen Auftrag, gentechnisch veränderte Lebensmittel bezüglich des Gesundheits- und des Täuschungsschutzes zu prüfen und einen Entscheid zu fällen. Das BAG berichtet auf seiner Homepage über den Status der Anmeldungen und Bewilligungen im Bereich GVO-Lebensmittel.

Gesundheitsrisiken

Bereits 1999 hat ein Fütterungsversuch von Ratten mit genmanipulierten Kartoffeln eine erste heftige Kontroverse ausgelöst (insektenresistente Kartoffeln mit einem Lektin-Gen aus dem Schneeglöckchen Galanthus nivellus). Die Resultate des renommierten Lebensmittelchemikers Arpad Pusztai waren alarmierend, da die Ratten Organschäden und Schwächungen des Immunsystems aufwiesen.

Die Französische Kommission für Biomolekularforschung (Commission du Génie Bio-moléculaire, CGB) erklärte im Frühling 2004 den Gentech-Mais MON863 in einem vertraulichen Bericht als nicht sicher. Die CGB könne ein Risiko für die tierische Gesundheit bei einer Fütterung mit diesem Gentech-Mais nicht ausschliessen, da Veränderungen an den Versuchstieren bisher nicht befriedigend erklärt werden konnten.


In Australien wurde 2005 ein mehrjähriger Versuch mit gentechnisch veränderten Erbsen aus Sicherheitsbedenken abgebrochen worden. Mäuse, die mit insekten-resistenten Erbsen gefüttert wurden, haben Lungenschädigungen aufgewiesen.

Eine Neuauswertung der Fütterungsversuche von Monsanto zeigte bei drei gentechnisch veränderten Mais-Varianten (MON810, MON863, NK603), dass insbesondere die Blutwerte für Leber und Nieren signifikante Veränderungen aufweisen.

Eine Fütterungs-Studie des italienischen Forschungsinstitutes für Ernährung und Lebensmittel kommt zum Ergebnis, dass Gentech-Mais MON810 signifikante Veränderungen im Immunsystem bei Mäusen bewirken kann.

In einer Studie im Auftrag des österreichischen Ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend wurden bei Labormäusen, die mit einer Diät gefüttert wurden, die zu einem Drittel aus gentechnisch verändertem Mais NK603xMON810 bestand, geringere Reproduktionsleistungen festgestellt.

Italienische Forscher fanden bei der Fütterung von Ziegen mit Gentech-Soja (herbizidresistente Roundup Ready Soja) Fragmente der Fremd-DNA (des 35S Promotors und des Herbizidresistenz-Gens CP4 EPSPS) in Organen. Zusätzlich wurden Unterschiede in den Enzymaktivitäten festgestellt.

Forscher an der Universität Sherbrooke im kanadischen Quebec haben das Blut von Menschen, die nachweislich Lebensmittelprodukte aus herbizidresistenten bzw. schädlingsresistenten Gentech-Pflanzen konsumiert haben, untersucht. Gemessen wurde die Konzentrationen der Herbizide Glyphosat und Glufosinat (und deren hauptsächlichen Metaboliten) sowie das Bt-Toxin, das vom Cry1AB-Gen aus schädlingsresistenten Gentech-Pflanzen stammt, im Blut von 39 nicht-schwangeren und 30 schwangeren Frauen sowie deren Foeten. Sowohl Glyphosat wie auch Glufosinat wurden im Blut einiger nicht-schwangeren Frauen gefunden. Besonders brisant am Resultat ist, dass 93% der untersuchten schwangeren Frauen und 80% derer Föten (d.h. das Bt-Toxin passiert sogar die Plazenta) sowie 69% der nicht-schwangeren Frauen das Bt-Toxin Cry1AB im Blut aufwiesen. Die Forscher empfehlen, den Einfluss von Gift-assoziierten (Pestizide, Bt-Toxine) Gentech-Lebensmitteln weiter zu erforschen.

Forscher in Frankreich begutachteten insgesamt 19 Studien an Säugetieren, die mit gentechnisch veränderten Sojabohnen bzw. Mais gefüttert wurden. Die Literaturstudie ergab, dass mehrere Datensätze auf Leber und Nierenprobleme bei den gefütterten Tieren hinweisen. Die Forscher kommen damit zum Schluss, dass die heute vom Gesetzgeber verlangten 90-Tage-Fütterungsversuche unzureichend sind, um chronische Toxizitäten zu erkennen.

externer Link: Publikation

Kennzeichnung

Bei der Verwendung von GVO-Erzeugnissen in Lebensmitteln besteht in der Schweiz eine umfassende Deklaration, um Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen und ihnen die Wahlfreiheit zwischen herkömmlichen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu ermöglichen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG gibt eine Übersicht zu den Kennzeichnungsbestimmungen.


Bei Lebensmitteln aus tierischer Produktion besteht aber eine gravierende Lücke: Einerseits sind Lebensmittel aus tierischer Produktion in Bezug auf Gentech- Fütterung nicht deklarationspflichtig und andererseits ist die Auslobung gentechnikfreier Produkte – im Vergleich zu etwa den Bestimmungen in Deutschland – erschwert und mit gängigen Begriffen wie «gentechfrei» nicht möglich.

Kontrolle

Das Bundesamt für Gesundheit bietet ein Internetangebot zu Lebensmittelkontrollen an. Jährlich wird ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der Kontrollen der kantonalen Vollzugsbehörden, die jedes Jahr mehrere hundert Lebensmittelproben auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) untersuchen, aufgeschaltet.

Warenflusstrennung

Wer mit GVO umgeht, hat dafür zu sorgen, dass keine unerwünschten Vermischungen mit herkömmlichen Organismen auftreten. Dazu muss ein Qualitätssicherungssystem vorliegen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG publizierte eine Studie, welche aufzeigt, dass die Lebensmittelproduzenten und -importeure die Warenflüsse von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Erzeugnissen trennen können.

Ethische Betrachtung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH befasst sich mit Gentech-Lebensmitteln aus ethischer Sicht. Eine Broschüre der EKAH befasst sich mit den geltenden Beurteilungskriterien des schweizerischen Lebens- und Futtermittelrechts. Es wird zudem dargelegt, welche zusätzlichen, über die geltenden Kriterien hinausgehenden Aspekte aus ethischer Sicht zu berücksichtigen sind.

PubliForum Gentechnik und Ernährung

Im Jahr 1998/99 wurde im Rahmen des PubliForum den Entscheidungstragenden Hinweise über die Einstellung der schweizerischen Bevölkerung zur Gentechnik und ihren Anwendungen im Ernährungsbereich geliefert. Das Bügerpanel forderte ein Moratorium für die Herstellung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen. Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger brachten damit zum Ausdruck, dass sie in Zukunft keine Gentech-Lebensmittel auf ihren Tellern wollen.

Revisionen Lebensmittelrecht

Oktober 2009
Mit Eingabefrist bis am 31. Oktober 2009 wurde eine Vernehmlassung zur Änderung des Lebensmittelgesetzes LMG eröffnet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll die Schweiz zukünftig an den Systemen der Lebensmittel- und Produktsicherheit der Europäischen Union (EU) teilnehmen können. In einem globalisierten Markt ist dies eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes. Die Angleichung, welche der Bundesrat vorschlägt, soll gleichzeitig zur Vereinfachung des Warenverkehrs mit der EU und zur Senkung des Preisniveaus in der Schweiz beitragen.

Bild_Patente

Gentech-Saatgut kann patentiert werden. Dies ist einer der Hauptgründe warum sich die Agro-Industrie derart stark für die Gentechnologie engagiert. Es winken höhere Profite und mehr Marktmacht, auf Kosten der Bauern, der kleineren Züchter, der biologischen Vielfalt und der Ernährungssicherheit. Durch Patente auf Gentech-Saatgut wird die Struktur des Marktes und somit auch die gesamte Landwirtschaft verändert.

Patente sind von der zuständigen Behörde erteilte Schutztitel für Erfindungen. Eine Erfindung im rechtlichen Sinne löst ein technisches Problem mit den Mitteln der Technik. Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz sind im Patentgesetz und der Patentverordnung festgehalten.

Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Interesse der multinationalen Konzerne in den letzten Jahren die Patentierbarkeit immer stärker ausgeweitet und die bestehenden Verbote unterlaufen. Die Nahrungssicherheit liegt zunehmend in den Händen einiger weniger transnationaler Chemie- und Biotechnologie-Konzerne.

Die zunehmende Patentierung von Saatgut, konventionellen Pflanzensorten und Nutztierrassen bedeutet eine weitgehende Enteignung von Bauern und Züchtern: Landwirte dürfen ihr Saatgut aus der Ernte nicht mehr zurück behalten und Züchter können mit dem patentierten Saatgut nur noch sehr eingeschränkt weiter arbeiten.

In der SAG befassen sich die Vorstandsorganisationen Swissaid, Erklärung von Bern, Greenpeace und das Blauen-Institut mit der Patentproblematik.

Die SAG beschränkt sich hier deshalb auf wichtige Links (rechte Spalte) und einige wichtige Meilensteine in der Debatte um Patente auf Leben.

Mai 2012

Das Europäische Parlament hat eine Resolution verabschiedet, in der das Europäische Patentamt und die Europäische Kommission aufgefordert werden, die Patentierung von Pflanzensorten und Tierarten sowie konventionelle Züchtungsverfahren zu verbieten.

März 2012

Ein Report der internationalen Koalition „Keine Patente auf Saatgut!“ listet die 2011 vom Europäischen Patentamt (EPA) gewährten Patente auf Sonnenblumen, Melonen, Gurken, Reis und Weizen auf und erläutert die Gefahren der Patentvergabepraxis.

Mai 2011

Der Agro-Gentechnik-Konzern Monsanto hat ein europäisches Patent auf eine konventionell gezüchtete Melone erhalten. Die Melone ist resistent gegenüber einer Viruskrankheit und wurde auf herkömmliche Art und Weise gezüchtet.

Dezember 2010

Das Europäische Patentamt veröffentlicht den Entscheid zu den Brokkoli- bzw. Tomatenpatenten. Es handelt sich um die Klärung des Begriffs der „im Wesentlichen biologische Verfahren", mit dem im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) derartige Verfahren zur Züchtung von Pflanzen (und Tieren) von der Patentierbarkeit ausgeschlossen werden.

externer Link: Europäisches Patentamt

Bild_Wuerde
Bild: www.lid.ch


Mittels Gentechnik können Tiere und Pflanzen nach menschlichem Ermessen genetisch programmiert werden. Der Mensch erzwingt mittels gentechnischer Eingriffe, das was durch natürliche Vorgänge im Tier- und Pflanzenreich nicht entstehen kann. Die neue Dimension der Eingriffstiefe verlangt nach neuen ethischen Massstäben. Denn je aggressiver und folgeschwerer Eingriffe in Tiere und Pflanzen sind, desto stärker müssen die Rechtfertigungsansprüche ausfallen.

Weltweit gesteht einzig die Schweizer Bundesverfassung Tieren und Pflanzen Würde zu. Mit dieser ausdrücklichen Anerkennung der kreatürlichen Würde durch die Bundesverfassung wird die dem eidgenössischen Tierschutzgesetz zugrunde liegende Tierschutzethik oder Ethik der Mitgeschöpflichkeit weiterentwickelt. Die Tierschutzethik verlangt eine definitive Abkehr vom anthropozentrischen Tierschutz, nach welchem Tiere nur insoweit zu schützen sind, als es dem Menschen nützt. Der Grundsatz der «Würde der Kreatur» unterstreicht demgegenüber die Erkenntnis, das Tiere um ihrer selbst willen zu schützen sind (sog. «Selbstzwecklichkeit»). Die Würde eines Tieres hängt demnach nicht vom Grad seiner Nähe zum Menschen ab, sondern besteht gerade darin, Tier einer bestimmten Art zu sein und bleiben zu dürfen.

Die gesetzliche Norm der Würde der Kreatur

Der Gesetzgeber führte auf Gesetzesstufe eine Interessensabwägung für die Gewichtung der Würde der Kreatur ein (Gentechnikgesetz Artikel 8). In die Waagschale der Interessen des Menschen werden gemäss Artikel 8 Absatz 2 insbesondere folgende Kriterien gelegt:
a. die Gesundheit von Mensch und Tier;
b. die Sicherung einer ausreichenden Ernährung;
c. die Verminderung ökologischer Beeinträchtigungen;
d. die Erhaltung und Verbesserung ökologischer Lebensbedingungen;
e. ein wesentlicher Nutzen für die Gesellschaft auf wirtschaftlicher, sozialer oder ökologischer Ebene;
f. die Wissensvermehrung.


Ob die Würde der Kreatur missachtet ist, wird im Einzelfall anhand einer Abwägung zwischen der Schwere der Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen und der Bedeutung der sechs schutzwürdigen Interessen in Absatz 2 beurteilt. Nach GTG Artikel 8 Absatz 3 bestimmt der Bundesrat, unter welchen Voraussetzungen gentechnische Veränderungen des Erbmaterials von Tieren ohne Interessensabwägung im Einzelfall ausnahmsweise zulässig sind.
Es wird somit Aufgabe des Bundesrates sein, zu prüfen, ob Einzelfälle einer gentechnischen Veränderung des Erbmaterials von Tieren nach einer Interessensabwägung verlangen und ob der Einzelfall in dieser Abwägung zu keiner Missachtung der Würde des Tieres führt.

Würde der Tiere

Tiere haben ein reges inneres Leben. Sie erleben Lust, Schmerz, Triebe und Wohlbefinden. Sie bilden Herden, Blutsbanden oder Sippen. Sie entfalten einen Instinkt, um ihr Sein und ihre Art zu erfüllen und zu erhalten. Ihr Instinkt ist geradezu sprichwörtlich und übersteigt oft menschliche Fähigkeiten. Tiere haben damit zweifellos eine kreatürliche Würde, die das Anrecht hat, geschützt zu sein. Nicht allein menschliches, sondern auch tierisches Leben verdient Wertschätzung und Respekt.

Die Genmanipulation an Tieren hat unkontrollierte Dimensionen angenommen. Im Visier der Gentechnologen stehen Nutztiere in der Landwirtschaft, Nutztiere zur Pharmaproduktion, Versuchstiere zur medizinischen Forschung sowie Schweine oder Affen zur Organtransplantation auf den Menschen. In allen Bereichen ist eine rasante Entwicklung zu beobachten. Der gentechnische Eingriff an Tieren ist nicht bloss die Fortsetzung traditioneller Züchtung. Er kann viel gezielter, viel rascher und vor allem in viel grösserem Umfang erfolgen als mit herkömmlichen Züchtungsmethoden. Durch die Genmanipulation lassen sich die Grenzen der Arten überspringen.

Im Umgang mit Tieren hat die EKAH zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Tierversuche je eine Broschüre zum Aspekt der Würde der Kreatur im Tierschutzgesetz und zur Forschung an Primaten veröffentlicht.

Würde der Pflanzen

In vielem sind Pflanzen den Tieren sehr ähnlich. So haben sie gleich viele, oft sogar mehr Gene als Tiere oder als der Mensch. Auch die Kommunikation von Zellen untereinander ist bei Pflanzen und bei Tieren verblüffend ähnlich. In vielem sind Pflanzen aber radikal anders als Tiere: Sie sind sesshaft und sie haben kein Gehirn. Sie entwickeln sich auch ganz anders als Tiere: Sie fügen ständig neue Teile hinzu und werfen alte ab, zum Beispiel Blätter oder Wurzeln. Einem Baum kann man einen Ast abschneiden und er wächst nach, einem Tier kann man kein Bein ausreissen und dabei denken, dass es nachwächst. Das sind grundlegende Unterschiede im Wachstum und in der Entwicklung. Die Komplexität des Organismus und seine unergründliche Funktionsweise sind aber Tier und Pflanze gemeinsam.

Die in der Bundesverfassung verankerte Achtung der Würde der Kreatur gilt auch für Pflanzen. Die Schweiz ist europaweit das einzige Land mit einer solchen Verfassungsnorm zur Würde der Pflanze. Vermieden werden sollte der willkürliche Umgang mit der Pflanze. Pflanzen sind als Individuen und Arten in sich vollendete natürliche Gegebenheiten von einmaliger Gegebenheit. Wir erkennen, dass sie nicht allein für Menschen und Tiere, sondern auch um ihrer selbst willen sind. Sie haben auch Zwecke in sich selbst, in ihrer Vollendetheit und Schönheit. Bei der Pflanze bezieht sich die Würde wesentlich auf die in sich ruhende und in sich bewegte Erscheinungsform, welche die Natur aus sich selbst hervorgebracht hat. Eigenwert, Entelechie, innere Zweckmässigkeit, Selbstzwecklichkeit, Selbstgenügsamkeit (Autarkie) und Schönheit umschreiben die Würde der Pflanze. Um diese Kategorien geht es, wenn es die Würde der Pflanze zu beachten gilt.

Ein Bericht der EKAH zur Würde von Pflanzen wurde im April 2008 veröffentlicht. Zudem wurden die Auswirkungen der «Terminator-Technologie» auf die Landwirtschaft und die Würde der Kreatur bei Pflanzen diskutiert.

Rheinauer Thesen I

Was ist eine Pflanze? Haben Pflanzen Rechte? Um diese Fragen geht es bei den „Rheinauer Thesen zu Rechten von Pflanzen“. Während 2 Jahren versuchten BiologInnen, Botaniker, Bauern, Pflanzenzüchter und PhilosophInnen sich der Pflanze von verschiedenen Seiten her anzunähern. Aus dem neu entstandenen Bild der Pflanze heraus legten sie Grenzen gegen deren totale Instrumentalisierung fest und formulierten Thesen für unser Verhalten gegenüber Pflanzen.

Rheinauer Thesen II (Züchtung als Gespräch)

Die Rheinauer Thesen II setzen sich mit dem Thema Züchtung auseinander. Es wurden grundlegende Fragen diskutiert, die den Umgang mit Pflanzen und Tieren in der Züchtung betreffen, wie etwa:
•    In welcher Beziehung stehen Tier/Pflanze und Mensch im Züchtungsprozess?
•    Besteht der Züchtungsprozess nur aus technischen Details (z. B. Erhebungen zu Ertragshöhe, Resistenzen etc.)? Entsteht nicht vielmehr eine Art Gespräch zwischen Züchter und Pflanze?
•    Welche Faktoren wirken sich auf die Entwicklung von Tieren/Pflanzen aus? Sind es nur die Gene? Welche Rolle spielen die natürliche und die kulturelle Umwelt?

PDF: Rheinauer Thesen II

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Bild: news.medill.northwestern.edu


Seit Jahren wächst die Zahl der gentechnisch veränderten Mäuse, Ratten und anderen Tieren, die in der medizinischen Grundlagenforschung als Krankheitsmodelle eingesetzt werden. Alzheimer-Mäuse, Fettleibigkeits-Nager und Diabetes-Ratten – unzählige menschliche Krankheiten werden an gentechnisch veränderten Tieren studiert. Ein Überblick zum weltweiten Einsatz von transgenen Tieren in der Medizin ist nicht mehr möglich. Die Fachzeitschriften sind voll von Publikationen mit transgenen Tiermodellen. Viele der Studien widmen sich ganz spezifischen Fragestellungen und können nur noch von Spezialisten gelesen werden. Es gibt kaum noch Reviewartikel, die versuchen, eine Übersicht zu dieser Forschung zu leisten.

Die SAG lehnt im Grundsatz den gentechnischen Eingriff an Tieren ab. Die Gen-Schutz-lnitiative der SAG verlangte unter anderem ein Verbot transgener Tiere und wurde 1998 von der Bevölkerung mit einer zweidrittel Mehrheit abgelehnt. Im Gen-Lex-Verfahren setzte sich die SAG im Sinne eines Kompromisses für einen restriktiven Umgang mit der Gentechnik an Tieren in der Medizin ein und forderte eine starke Gewichtung der Würde der Kreatur. Seit der Inkraftsetzung des Gentechnikgesetzes beobachtet die SAG die Entwicklung der Gentechnik an Tieren kritisch und setzt sich dafür ein, dass unzulässige Anwendungen (z.B. Schweregrad 3) verboten werden und in den anderen Fällen der Würde der Kreatur (Interessenabwägung nach GTG Artikel 8) in hohem Masse Rechnung getragen wird.

Transgene Tiere als Krankheitsmodelle

Entwicklungsbiologische Erkenntnisse und Studium schwerer Krankheitsbilder des Menschen sind die häufigsten Begründungen für Projekte mit transgenen Tieren in der Medizin. Beim Menschen sind über 3000 genetische Erkrankungen bekannt. Die medizinische Forschung hofft, anhand der Tiermodelle die genetischen Ursachen der Krankheiten zu entdecken und mit diesen Erkenntnissen Therapien entwickeln zu können. Transgene Tiermodelle widerspiegeln aber nur sehr bedingt das Krankheitsbild des Menschen und bleiben deshalb ein reduktionistisches Mittel für die Medizin. Eine nähere Analyse einzelner Forschungsprojekte zeigt in gewissen Fällen, dass den Tieren unter Umständen ein unheilvolles Dasein technisch aufgezwungen wird. Gewisse Manipulationen führen zum frühen Tod, schon in der Embryogenese, bei der Geburt oder nach wenigen qualvollen Tagen der experimentellen Beobachtung. Ein Teil der transgenen Tiere bildet schwere Anomalien an Skelett oder Organen aus. Und in der Logik der transgenen Tiere als Krankheitsmodelle entwickeln die Tiere schwere Krankheitsbilder des Menschen, an denen sie sodann auch nach einer sehr kurzen Lebensphase zugrunde gehen.

Statistik transgene Tiere in der Schweiz

In der Schweiz werden seit 1992 transgene Tiere statistisch erfasst. Die Anzahl der Projekte in der Schweiz, bei denen gentechnisch veränderte Tiere hergestellt oder in Versuchen eingesetzt werden, steigt seit 1992 an.

Transgene Tiere in der Medizin weltweit

Am Beispiel von Firmen, die transgene Tiere für die Forschung in der Medizin kommerziell anbieten, kann ein Eindruck über die weltweite Verwendung transgener Tiere gewonnen werden. Das Angebot beispielsweise des Jackson Laboratory zeigt, welch riesiges Sortiment von transgenen Mäusen (3'700 Mauslinien, jedes Jahr 600 neue Linien) von einer einzigen Firma angeboten wird. Die Verkaufsangaben – 20’000 Laboratorien in 56 Ländern – lässt am Beispiel dieser Firma erahnen, in welchem Ausmass medizinische Forschung mit transgenen Tiermodellen betrieben wird.

Januar 2012

Die Europäische Kommission hat eine neue Strategie für ein umfassendes Tierschutzrecht in der EU verabschiedet. Damit soll auch verhindert werden, dass die Mitgliedstaaten, in denen laxe Vorschriften gelten, Wettbewerbsvorteile haben.

November 2011

In Deutschland wurden im Jahr 2010 rund 2,9 Millionen Wirbeltiere für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft könne auf Tierversuche trotz des vermehrten Einsatzes von Alternativmethoden noch nicht verzichtet werden.

März 2010

Für Tiere werden zahlreiche gentechnische Verfahren international und mit grossem Forschungsaufwand entwickelt. Die Verfahren werden in vielfältigen Anwendungsbereichen der modernen Biotechnologie verwendet.