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Der Zellkern ist das Informations und Steuerzentrum der Zelle. In dieser rundlichen Struktur befindet sich das Erbgut in Form von zu Chromosomen gebündelter DNA. Ein Zellkern ist nur bei den Eukaryoten (Tiere, Pflanzen, Pilze) vorhanden. Eine Doppelmembran, die Kernhülle, schützt den Kerninhalt und reguliert den Stofftransport zwischen Kern und Zellinhalt. Der Nukleus ist Schauplatz für wichtige Regulierungs- und Erbvorgänge. Unter anderem wird die in der DNA enthaltene Information in die Botenmoleküle (mRNA) umgeschrieben. Um das Erbgut im Zellkern zu verändern, müssen die fremden Gene oder die Komponenten der Genschere sowohl bei den klassischen als auch bei den neuen gentechnischen Verfahren in den Zellkern eingeschleust werden – dies geschieht mittels Partikelkanonen oder mithilfe von Viren oder Bakterien.

Saatgutgesetze schreiben vor, welches Saatgut in den Handel kommen darf. Alle anderen Samen sind illegal. Diese Gesetze wurden in den USA und Europa in den 50er und 60er-Jahren eingeführt, damit die Bauern eine gewisse Sicherheit haben, gutes Saatgut zu erhalten. Saatgutgesetze will man nun auch in Afrika durchsetzen. So hat kürzlich das Landwirtschaftsministerium in Malawi mitgeteilt, dass auf Saatgutmärkten nur noch zertifiziertes Saatgut von registrierten Händlern verkauft werden darf. Alles andere ist demnach illegal. Dieser Beschluss wurde von der Zivilbevölkerung heftig kritisiert, denn er hat negative Auswirkungen auf die Bäuerinnen und Bauern, welche lokales Saatgut züchten, vermehren, tauschen und auf dem Markt verkaufen.

Dieser Begriff betont einerseits die Präzision und Treffsicherheit der neuen Gentechnik. Warum die Technologie nicht so treffsicher ist wie behauptet, wird im Fokusartikel des Gentechfrei Magazins Nr. 122 detailliert erklärt (s.a. Präzisionszüchtung). Die klassische, nicht zielgerichtete Mutagenese wird in der Schweiz aufgrund ihrer «langen Geschichte der sicheren Nutzung» (history of safe use) nicht als Gentechnik eingestuft. In der EU ist sie eine Ausnahme bei der Gentechnikgesetzgebung. Mit der Anwendung des Begriffs wird versucht, die politischen Prozesse in Richtung Deregulierung zu beeinflussen. Neben der fehlenden «history of safe use» – die in einigen Ländern, bspw. Frankreich von Fall zu Fall revidiert werden soll – gibt es auch andere wichtige Unterschiede zur klassischen Mutagenese (Mutagenese-Züchtung). Unter anderem kann bei Letzterer nicht das ganze Genom manipuliert werden, da gewisse Teile des Erbguts vor Mutationen besonders geschützt sind. Diesen Schutz hebelt die neue Gentechnik aus und erlaubt somit eine erhöhte Eingriffstiefe – mit potenziell erhöhten Risiken. Ein weiterer Unterschied liegt in der Auswirkung beider Methoden auf die genetische Vielfalt. Während die klassische Mutagenese durch zufällig auftretende Mutationen die Bandbreite der genetischen Varianten im Genom erhöht und somit einen Ausgangspunkt für die Selektion bietet, ist dies bei der neuen Gentechnik nicht der Fall: Hier geht es darum, einzelne oder wenige spezifische Veränderungen im Erbgut herbeizuführen. Der Begriff umfasst zudem nicht alle Verfahren der neuen Gentechnik (z. B. TEGenesis).

In unserem neuen Factsheet klären wir über grundlegende Unterschiede zwischen der gezielten Mutagenese (neue Gentechnik) und der herkömmlichen (Zufallsmutagenese) auf.
Link: www.gentechfrei.ch/images/Factsheet_Mutagenese_Update2308.pdf