Erfindungen lassen sich durch ein Patent schützen. Wer sie nutzen will, muss eine Lizenzgebühr bezahlen. Ein Patent des Europäischen Patentamts (EPA) gilt in allen 38 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) – auch in der Schweiz. Zweck eines Patentes ist der Schutz einer Erfindung und soll einen Anreiz für Innovationen schaffen. Doch Patente auf Saatgut
bewirken das Gegenteil. Sie behindern Innovationen in der Pflanzenzucht: Andere Züchter und Landwirtinnen dürfen das patentierte Saatgut – im Gegensatz zu Sorten, welche mit einem Sortenschutzrecht geschützt sind, nicht mehr frei als Basis für die Weiterzucht verwenden.